Glossar der wichtigsten Universitätsbegriffe
Die hier gegebenen Erläuterungen orientieren sich an der Situation in Nordrhein-Westfalen. In anderen Bundesländern sind einige Begriffe z.T. abweichend definiert.
- AIESEC
- Internationale Vereinigung der Studierenden der Wirtschaftswissenschaft
- Akademisches Auslandsamt
- siehe International Office
- AKAFÖ - Akademisches Förderungswerk
- Das akademische Förderungswerk betreut verschiedene soziale und kulturelle Bereiche der Universität. So betreibt das akademische Förderungswerk Mensen, Cafeten und Wohnheime. Es ist auch zuständig für die Ausbildungsförderung (BAföG), die Sozial- und Behindertenberatung sowie für Kinderbetreuung (Kitag).
- AKAS
- Die Beratung für ausländische Studierende vom AKAFÖ und AStA ist eine Anlaufstelle, die Hilfestellung sowie Orientierung im Alltag und im Studium bietet.
- Allgemeine Hochschulreife
- Berechtigung zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland. Die Allgemeine Hochschulreife erwirbt man in der Regel mit dem Abitur, unter anderem aber auch durch den Abschluss eines ersten Hochschulstudiums, zum Beispiel an einer Fachhochschule.
- Assistent/Assistentin
- Bezeichnung für wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Hochschuldienst, die auch Lehrveranstaltungen abhalten.
- AStA - Allgemeiner Studierendenausschuss
- Selbstverwaltetes Organ, das die Interessen der Studierenden an der Hochschule vertritt und für dessen Finanzierung bei der Immatrikulation beziehungsweise Rückmeldung Beiträge erhoben werden. Die Mitglieder werden jedes Jahr vom Studierendenparlament gewählt. Der AStA der RUB besteht aus einem Vorstand und verschiedenen - nach Sachgebieten unterteilten - Referaten, darunter sind drei Autonome Referate.
- Auditorium maximum oder Audimax
- Größter Hörsaal einer Hochschule
- Ausländer/Ausländerin
- Bei der Zulassung zum Studium gelten für ausländische Studienplatzinteressierte besondere Bedingungen. Nicht als Ausländer und Ausländerinnen zählen die sogenannten Bildungsinländer und Bildungsinländerinnen sowie die Angehörigen eines Mitgliedslandes der EU.
- Auswahlverfahren
- Bei Studiengängen, in denen die Nachfrage nach Studienplätzen in der Vergangenheit immer höher war als das Angebot, wird oftmals ein Auswahlverfahren durchgeführt. Bei diesem Verfahren werden die Studienplätze v.a. nach den Kriterien Leistung (Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung) sowie Wartezeit vergeben.
- Autonome Referate
- Der AStA besteht aus einem Vorstand und verschiedenen - nach Sachgebieten unterteilten - Referaten. In Bochum sind darunter drei Autonome Referate, die von den jeweiligen Vollversammlungen gewählt werden und somit politisch vom AStA unabhängig sind. An der Ruhr-Universität gibt zur Zeit Autonome Referate für Schwule, Frauen und Lesben sowie für Ausländer und Ausländerinnen.