Zweitstudium 

Viele Studenten auf Uni-BrückeHinweis:
Wenn Sie noch kein Studium abgeschlossen haben, sondern lediglich ein weiteres Fach zusätzlich studieren möchten, so ist dies kein Zweitstudium. Sie sind dann Erststudienbewerber.

Ein Zweitstudium ist ein Studium, das Sie nach einem ersten abgeschlossenen Studium studieren wollen.

Wenn Sie noch kein Studium abgeschlossen haben (Bachelor, Master, Staatsexamen...), sondern lediglich ein Fach wechselnn, ein weiteres Fach zusätzlich studieren möchten oder das Fach oder den Abschluss ändern, so ist dies kein Zweitstudium. Für Sie gelten die folgenden Regelungen nicht. Sie sind dann Erststudienbewerber.

Auch ein konsekutiver Master-Studiengang ist kein Zweitstudium. Wenn Sie in Bochum ein Master-Studium planen, lesen Sie auch "Zulassung zum Master". Dort werden die Voraussetzungen für die Aufnahme des Master-Studiums erläutert.

Zulassungsregelungen bei zulassungsbeschränkten Fächern im Zweitstudium

Haben Sie bereits ein Studium erfolgreich beendet (gleichgültig ob an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer Fachhochschule) und möchten nun ein zulassungsbeschränktes Fach studieren, so sind Sie Zweitstudienbewerber.
In zulassungsbeschränkten Fächern stehen für Zweitstudienbewerber lediglich 3 % der Studienplätze zur Verfügung.

Für die Bewerbung für ein Zweitstudium in zulassungschränkten Fächern ist eine Begründung erforderlich.  Bitte beachten Sie die Ausführungen für Zweitstudienbewerber im Info der Stiftung für Hochschulzulassung! Dort finden Sie die Gründe, die für die Zulassung zum Zweitstudium anerkannt werden.
Zu finden bei hochschulstart.de im Bereich der Medizinischen Studiengänge unter "Service-Download / Nützliche Informationen in gedruckter Form - Zweitstudienbewerber" - ganz unten.
Merkblatt zum Zweitstudium (.pdf)

Die gleiche Regelung gilt auch für örtlich zulassungsbeschränkte Fächer. Auch hier ist eine entsprechende Begründung erforderlich, die Sie jedoch direkt an die Hochschule richten, an der Sie das Zweitstudium aufnehmen möchten.

Die Studienplätze werden nach einem Punktwert vergeben, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium gebildet wird.

Für die Note im Erststudium gibt es folgende Punkte:

Note ausgezeichnet und sehr gut: 4 Punkte
Note gut und voll befriedigend: 3 Punkte
Note befriedigend: 2 Punkte
Note ausreichend: 1 Punkte
Note nicht nachgewiesen: 1 Punkt 

Folgende Begründungen sind möglich:

  1. Zwingende berufliche Gründe - 9 Punkte
  2. Wissenschaftliche Gründe - 7, 9 oder 11 Punkte
  3. Besondere berufliche Gründe - 7 Punkte
  4. Sonstige berufliche Gründe - 4 Punkte
  5. Sonstige Gründe - 1 Punkt

Das Studierendensekretariat vergibt diese Studienplätze nach den gleichen gesetzlichen Regelungen wie die Stiftung für Hochschulzulassung bei den landes- oder bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern.

Auch als ZweitstudienbewerberIn nutzen Sie bitte unsere Online-Bewerbung. Wenn Sie dort angeben, dass Sie bereits ein Studium erfolgreich beendet haben, bekommen Sie in der Online-Bewerbung eine Maske, in der Sie Ihren Grund angeben können mit weiteren Hinweisen, bis wann und welche Unterlagen Unterlagen Sie an unsere Zulassungsstelle schicken müssen. In der Regel müssen diese Unterlagen bis zum 15.07. bzw. 15.01. bei der Zulassungsstelle sein.

Zur Online-Bewerbung

Zulassungsfreie Fächer

Ist das Studienfach, das Sie als Zweitstudium studieren möchten, zulassungsfrei, so können Sie sich zu den Einschreibfristen mit den erforderlichen Unterlagen ohne Bewerbung oder Anmeldung einschreiben bzw. im Rahmen der Rückmeldefristen ein weiteres Fach in Ihren Studienordner eintragen lassen.

Außerdem bietet die Ruhr-Universität Bochum eine Reihe von weiterbildenden Master-Studiengängen an, die Sie in unserer Fächerliste finden.