Zweithörer an der RUB
Zweithörer an der RUB sind Studierende, die an einer
anderen Hochschule eingeschrieben sind und sich zusätzlich
an der Ruhr-Uni für dasselbe oder ein anderes Fach /
andere Fächer einschreiben wollen. Zweithörer
sind wie Ersthörer reguläre Studenten der RUB und
können anerkannte Leistungsnachweise erwerben und Prüfungen
ablegen.
Bitte beachten Sie ggf. bestehende Zulassungsbeschränkungen in ersten oder höheren Fachsemestern!
Wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben (Bachelor, Master, Staatsexamen...), dann sind Sie Zweitstudienbewerber - vorher nicht!
Zweithörer nur für eine Prüfung?
Zweithörer, die an der Ruhr-Universität Bochum eine studienbegleitende Prüfung ablegen wollen, haben mit dem Antrag auf Zulassung eine Bescheinigung der Hochschule, bei der sie ordentlich eingeschrieben sind, vorzulegen, aus der ersichlich ist, ob und ggf. welche Prüfungen in dem von ihm beantragten Studiengang bereits dort abgelegt wurden. Diese Bescheinigung, die in doppelter Ausfertigung vorzulegen ist, muss ausweisen, ob die angegebenen Prüfungen von dem Studenten bestanden oder ggf. nicht bestanden wurden.
Zweithörerschaft - Das Studium an 2 Hochschulen in 2-Fächer-Studiengängen
Zweithörer, die an ihrer Heimatuniversität ein
Fach studieren und in Bochum das 2. Fach studieren wollen
(Bachelor, Lehramt...), können an der Ruhr-Universität
mit nur einem Fach als Zweithörer eingeschrieben werden.
Lassen Sie sich bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt
an Ihrer Erst-Uni diese Kombination genehmigen.
Eine verbindliche Regelung für die Zweithörerschaft und die Anerkennung von Modulen gibt es an der Ruhr-Universität nur mit der Universität Dortmund in der Lehrerausbildung ("Spagat-Studium") - nicht für andere Studienabschlüsse und nicht mit anderen Hochschulen.
Umgekehrt:
Wenn Sie das 1. Bachelor-Fach in Bochum studieren und sich
an einer anderen Universität als Zweithörer für
Ihr 2. Fach einschreiben, benötigen Sie eine Genehmigung
des Gemeinsamen Prüfungsausschusses für die Bachelor- und Master-Studiengänge in Bochum.
Die Zulassung kann innerhalb der festgesetzten Fristen für das jeweilige Semester im Studierendensekretariat beantragt werden. Mit dem Antrag sind das
- Studienbuch bzw. eine aktuelle Studienbescheinigung mit den Angaben des Studienganges und der Fachsemesterzahl
- der Studentenausweis
- die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) im Original zur Einsicht
- und ggf. der Zulassungsbescheid bei zulassungsbeschränkten Fächern
vorzulegen. Studenten, die sich an einer anderen Hochschule bereits im zweiten oder höheren Semester befinden, haben gleichzeitig
- den Nachweis über Ihre erfolgte Rückmeldung zum Folgesemester
vorzulegen.
Wenn Sie ein Studienfach in Bochum und das 2. Fach an einer anderen Universität studieren wollen, müssen Sie sich an beiden Hochschulen zu den festgesetzten Fristen einschreiben; die Hochschulen tauschen die Einschreib-Daten nicht aus. Bei zulassungsbeschränkten Fächern stehen die genauen Termine im Zulassungsbescheid. Wenn Sie zu den dort genannten Fristen nicht persönlich zur Einschreibung zur Ruhr-Uni - auch als ZweithörerIn - kommen, verfällt Ihre Zulassung.
Andere Hochschulen können andere Verfahren zur Einschreibung vorsehen, z.B. eine schriftliche Einschreibung.
Einschreibung an der Ruhr-Universität
Zweithörer: Zulassungsbeschränkte Fächer
Wenn Sie an der Ruhr-Universität in einem zulassungsbeschränkten Fach Zweithörer werden wollen, benötigen Sie wie Ersthörer eine Zulassung zum Studium. Sie müssen sich also wie Ersthörer bei uns online für einen Studienplatz bewerben.
Wenn Sie schon im selben oder einem vergleichbaren Fach im höheren Fachsemester sind, können Sie auch als Zweithörer eine Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragen. Falls Ihr Fach auch im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt ist, müssen Sie sich dann ggf. auch für einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben.
Erkundigen Sie sich bitte bei unserer Zulassungsstelle, wenn Sie an der Ruhr-Uni ein zulassungsbeschränktes Fach als Zweithörer studieren wollen. In der Regel schreiben wir in zulassungsbeschränkten Fächern keine Zweithörer ein:
zulassungsstelle@uv.ruhr-uni-bochum.de
Sozialbeitrag
Zweithörer zahlen keinen Sozialbeitrag, da sie diesen schon bei ihrer Erstuniversität entrichtet haben. Zweithörer erhalten somit auch kein Semesterticket des Verkehrverbundes Rhein-Ruhr. Die Einschreibungsfristen für Gast- und Zweithörer entsprechen nicht immer den Fristen für die Einschreibungen für Ersthörer!
Vom Zweithörer zum Ersthörer
Wenn Sie bereits Zweithörer bei uns sind, aber Ersthörer
werden wollen, dann müssen Sie sich an Ihrer alten Erst-Uni
exmatrikulieren und bei uns komplett neu einschreiben. Nutzen
Sie dazu die Online-Einschreibung und kommen Sie anschließend
zur persönlichen Einschreibung ins HZO der Ruhr-Uni. Bringen
Sie noch einmal alle erforderlichen Unterlagen incl. Exmatrikulationsbescheinigung
der alten Hochschule mit.
Wenn Sie an der Ruhr-Uni in einem zulassungsbeschränkten
Fach als Zweithörer eingeschrieben sind, behalten Sie jedoch
Ihren Studienplatz und müssen sich nicht neu bewerben,
auch nicht für einen Studienplatz im höheren Fachsemester.
Rückmeldung von Zweithörern
Jeder Zweithörer, der beabsichtigt, sein Studium an der Ruhr-Universität Bochum im folgenden Semester fortzusetzen, hat sich innerhalb der von der Hochschule festgesetzten Rückmeldefristen im Studierendensekretariat zurückzumelden. Bei der Rückmeldung sind
- eine aktuelle Studienbescheinigung (für das folgende Semester) der Hochschule, bei der Sie als Ersthörer eingeschrieben sind und
- die letzte Zweithörerbescheinigung der Ruhr-Universität Bochum
vorzulegen.
Zweithörer, die sich innerhalb der Rückmeldefristen nicht zurückgemeldet haben, werden aus der Liste der Zweithörer der Ruhr-Universität Bochum gestrichen (Zwangsexmatrikulation).
A C H T U N G ! Es erfolgt keine Androhung der Streichung!!!

