Zulassungsbeschränkungen in höheren Fachsemestern

Studierende
In den Studiengängen, die örtlich zulassungsbeschränkt sind oder die über die ZVS vergeben werden, bestehen oft auch in höheren Fachsemestern Zulassungsbeschränkungen. Es werden zwar in jedem Semester Studienplätze frei, weil Studierende das Fach oder die Hochschule wechseln oder das Studium abbrechen, oft wollen jedoch mehr BewerberInnen von anderen Hochschulen nach Bochum wechseln als so Plätze frei werden.

Bachelor- und Staatsexamens-Studiengänge, Master-Programme

Studienfächer, die in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt sind, finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats.

Auch einige Master-Programme sind an der RUB in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt, Anträge auf der o.g. Seite.

Anerkennung von Studienleistungen / Einstufung in ein höheres Fachsemester

Für eine Bewerbung um einen Studienplatz im höheren Fachsemester müssen Ihre Module und Leistungsnachweise von anderen Hochschulen und / oder anderen Studienfächern bei uns anerkannt werden.
Je nach Studienfach, für das Sie sich bewerben wollen, müssen Sie entweder alle Leistungsnachweise an die Zulassungsstelle der Ruhr-Uni schicken oder sich direkt an die Studienfachberatung Ihres Faches wenden. Das jeweilige Verfahren ist im Zulassungsantrag beschrieben.

Die Studienfächer überprüfen anhand Ihrer Module und Modulbeschreibungen, ob Ihre Leistungsnachweise mit den bei uns geforderten äquivalent sind und anerkannt werden können.
Wenn das der Fall ist erhalten Sie eine Einstufung in ein höheres Fachsemester.

Bei Zulassungsbeschränkungen in höheren Fachsemestern bewerben Sie sich mit dem Formular unserer Zulassungsstelle;
bei zulassungsfreien Fächern dagegen schreiben Sie sich mit der Einstufungsbescheinigung zu den Einschreibfristen bei uns ein.
Mehr zur Einschreibung

Die Kontaktdaten zur Studienfachberatung der einzelnen Fächer finden Sie in unseren Studieninformationen zu jedem Fach.

Auch wenn keine Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester in Ihrem Fach / Ihren Fächern besteht, brauchen Sie von der Studienfachberatung eine Einstufung in ein höheres Fachsemester. Mit dieser Einstufung können Sie sich an der Ruhr-Universität in ein höheres Fachsemester einschreiben (siehe unten...).
Die Kontaktdaten zu den Ansprechpartnern in Ihren Fächern finden Sie in den Studieninformationen.

Nutzen Sie als Ortswechsler unsere Internet-Einschreibung.

Bewerbungsverfahren für höhere Fachsemester

Bei Studienfächern, die in höheren Fachsemestern zulassungbeschränkt sind, ist eine Bewerbung bei der Zulassungsstelle der Ruhr-Uni erforderlich.

Sie müssen für die Bewerbung zur Zulassung in einem höheren Fachsemester spezielle Bewerbungsunterlagen ausfüllen und an die Zulassungsstelle der Ruhr-Universität senden. Die Zulassungsanträge und Informationen zum Zulassungsverfahren finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats der Ruhr-Universität. Dort gibt es auch einen Link zum Download der Bewerbungsformulare.

Bewerbungsschluss für ein
Wintersemester
ist 15.09. und für ein
Sommersemester
der 15.03.!

Diese Fristen gelten für Bewerber, die von einer deutschen Hochschule nach Bochum wechseln wollen.

Master-Studiengänge

Wenn Sie zu uns in ein Master-Programm wechseln wollen, gelten andere Regelungen...

Auch einige Master-Programme sind in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt.

Wie wird ausgewählt?

Die Regelungen für die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber im höheren Fachsemester sind durch eine Satzung der Ruhr-Uni aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen festgelegt.

Wenn Sie nicht im selben Studiengang eingeschrieben sind, für den Sie sich bei uns bewerben (= Quereinstieg), dann werden die noch verfügbaren Studienplätze verlost.