Studienbeiträge
Der Landtag des Landes NRW hat beschlossen, dass die Hochschulen in NRW ab dem Wintersemester 2011/12 keine Studienbeiträge mehr erheben. Dies gilt auch für die Ruhr-Universität.
Seit dem Wintersemester 2011/12 wird daher bei jeder Einschreibung und Rückmeldung lediglich der Sozialbeitrag fällig. Den Sozialbeitrag müssen alle Studierenden nach der Einschreibung und zu jedem Semester an die Universität überweisen. Er wird für soziale und kulturelle Belange rund um das Studium sowie für das Semesterticket verwendet, es handelt sich dabei also nicht um Studiengebühren.
Portal Studienbeiträge
In unserem Portal zu den Studienbeiträgen erhalten Sie ausführliche Informationen mit mehr Details zu allen Befreiungsmöglichkeiten, den Ausnahmen, den Anträgen und zur Verwendung der Studienbeiträge.

