BAföG-Empfänger: Keine Angst vor dem Studienbeitragsdarlehen!

... zur StudienberatungWenn Sie die Studienbeiträge in Höhe von 480,- EUR pro Semester nicht aufbringen können und BAföG bekommen, können Sie ohne Sorge das vom Land NRW angebotene Darlehen von der NRW.Bank für die Studienbeiträge beantragen. Sie müssen von diesem Kredit in vielen Fällen nichts zurückzahlen.

Das liegt daran, dass die Gesamt-Schuldenlast nach dem Studium, bestehend aus BAföG-Schulden und Schulden aus Studienbeiträgen, nicht mehr als maximal 10.000,- EUR betragen darf. Je nach dem wie lange Sie das Studienbeitragsdarlehen in Anspruch nehmen, liegt diese Kappungsgrenze sogar deutlich niedriger: Die Kappungsgrenze berechnet sich aus der Anzahl der Semester, die Sie das Darlehen der NRW.Bank in Anspruch nehmen * 1.000,- EUR. Eventuell höhere Kreditschulden werden durch den Ausfall-Fonds des Landes NRW gedeckt.

Da von der Förderung nach dem Bundes-Ausbildungs-Förderungs-Gesetz (BAföG) 50 % nach dem Studium zurückgezahlt werden müssen, haben Sie durch Ihre BAföG-Schulden diese Kappungsgrenze (Deckelung) bereits mit einer geringen Förderung nach dem BAföG erreicht. Dies zeigen weiter unten folgende Modell-Rechnungen.

Für BAföG-Empfänger gilt:

Bei Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, ist die Summe aus dem BAföG-Darlehen und dem Studienbeitragsdarlehen, einschließlich der bis zum Rückzahlungszeitpunkt (zwei Jahre nach Beendigung des Studiums bzw. elf Jahre nach Aufnahme des Erststudiums) angefallenen Zinsen, auf einen Höchstbetrag begrenzt (Kappungsgrenze).

Der Höchstbetrag berechnet sich aus der Anzahl der Semester, für die ein Studienbeitragsdarlehen in Anspruch genommen worden ist multipliziert mit dem Betrag von 1.000 Euro. Der Höchstbetrag ist auf maximal 10.000 Euro begrenzt.
Die zurückzuzahlende Schuld aus dem Studienbeitragsdarlehen zum Zeitpunkt des Rückzahlungsbeginns wird somit um den Betrag reduziert, der den jeweiligen Höchstbetrag übersteigt. Beispiele können Sie in der unten aufgeführten Datei "Kappungsgrenze" einsehen.

Hier können Sie die Höhe Ihres BAföG-Anspruchs unverbindlich vorab berechnen: BAFöG-Rechner.

Aufgrund der Kappung der Rückzahlungsbeträge beginnt bei BAföG-Empfängern die Rückzahlung des Darlehens erst, wenn der endgültige Bescheid des Bundesverwaltungsamtes hinsichtlich der Höhe des BAföG-Darlehens vorliegt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Darlehen gestundet.

Modell-Rechnungen für die Finanzierung des Studienbeitragsdarlehen durch die NRW.Bank bei BAföG-Empfängern

Die Modellrechungen basieren auf 3 gesetzliche Vorgaben:

  • Die Förderung nach dem BAföG wird zu 50 % auf Darlehensbasis gewährt, die anderen 50% bekommen Sie geschenkt.
  • Die maximal zurückzuzahlende BAföG-Schuld beträgt 10.000,-- EUR
  • Der Gesamt-Schuldenstand aus BAföG und Studienbeiträgen ist gesetzlich begrenzt auf die Semesterzahl, für die Sie ein Darlehen in Anspruch genommen haben * 1.000,- EUR, maximal jedoch 10.000,-- EUR.

(Alle folgenden Beispiele ohne Zinsen gerechnet.)

Modell-Rechnungen

Der Studienbeitrag ist hier immer mit 480,- EUR pro Semester angenommen.
Die Berechnungen sind ohne Gewähr! Maßgeblich sind immer die Angaben der NRW.Bank und des Amtes für Ausbildungsförderung bzw. des Bundesverwaltungsamtes.

Sem. Summe St.-Beitrag BAföG pro Monat BAföG pro Jahr BAföG gesamt BAföG 50% Summe BAföG + St.-Beitrag Grenze Rück-zahlung BAföG Rück-zahlung St.-Beitrag Anmerkung zur Rückzahlung
10 5.000 585 7.020 35.100 17.550 22.550 10.000 10.000 0 nur BAföG
10 5.000 335 4.020 20.100 10.050 15.050 10.000 10.000 0 nur BAföG
10 5.000 167 2.004 10.020 5.010 10.010 10.000 5.010 4.990 alles
                     
6 3.000 585 7.020 21.060 10.530 13.530 6.000 10.000 0 nur BAföG
6 3.000 334 4.008 12.024 6.012 9.012 6.000 6.000 0 nur BAföG
6 3.000 100 1.200 3.600 1.800 4.800 6.000 1.800 3.000 alles
                     
BAföG: Förderungshöchstdauer 10 Semester
12 6.000 585 7.020 35.100 17.550 23.550 10.000 10.000 0 nur BAföG
12 6.000 335 4.020 20.100 10.050 16.050 10.000 10.000 0 nur BAföG
12 6.000 100 1.200 6.000 3.000 9.000 10.000 3.000 6.000 alles
                     
14 7.000 585 7.020 35.100 17.550 24.550 10.000 10.000 0 nur BAföG
14 7.000 335 4.020 20.100 10.050 17.050 10.000 10.000 0 nur BAföG
14 7.000 100 1.200 6.000 3.000 10.000 10.000 3.000 7.000 alles

(Alle Angaben in der Tabelle ohne Berechnung der Zinsen und ohne Gewähr! Berücksichtigt ist auch nicht, dass ein Teil der BAföG-Schuld erlassen werden kann, wenn Sie den Darlehensanteil nach dem Studium nicht in Raten, sondern auf einmal zurück zahlen oder zu den Jahrgangsbesten bei der Abschlußprüfung gehören.)

Daraus folgt:

Wer bei einem 10 semestrigen Studium mehr als 335,- EUR BAföG bekommt, zahlt nur die BAföG-Schulden in Höhe von 10.000,- EUR zurück. Erst unter einer Förderung von ca. 167,- EUR muss das gesamte Studienbeitragsdarlehen zurückgezahlt werden.

Auch bei einem 6 semestrigen Studium muss bei einer Förderung von mehr als 335,- EUR nur die BAföG-Schuld zurückgezahlt werden, wenn anschließend kein Master-Programm studiert wird. Grund: Die Kappungsgrenze liegt bei einem 6semestrigen Studium bei 6.000,- EUR.

Maximaler Zeitraum des Anspruchs auf das Darlehen der NRW.Bank

Der Anspruch der Studierenden auf das Darlehen besteht für die Regelstudienzeit des Studiums, welches zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt (z.B. Bachelor), zuzüglich der Zeit von vier Semestern.

Für das Studium eines Studienganges, welcher aufbauend auf dem Erwerb des Bachelorgrades zu einem ersten Masterabschluss führt (konsekutiver Masterstudiengang), besteht der Anspruch für die Regelstudienzeit des Masterstudienganges zuzüglich der Zeit von zwei Semestern.

Bei einem Studiengangwechsel bis zum Beginn des dritten Hochschulsemesters werden auf die Zeit die bislang studierten Hochschulsemester nicht angerechnet; bei einem späteren Studiengangwechsel erfolgt eine Anrechnung.

Daraus folgt für die meisten Bachelor- und Master-Studiengänge der RUB: 10 Semester für den Bachelor plus 6 Semester für den Master plus 2 Semester Orientierungsphase = maximal 18 Semester Darlehensanspruch.
Das sind maximal 18 * € 500,- = € 9.000,- EUR Darlehensschuld für „Langzeit-Studierende". Damit lohnt es sich für „Langzeit-Studierende", die auch nur wenig BAföG bekommen, das Darlehen in Anspruch zu nehmen.

Fachwechsler

Wer später als nach dem 2. Hochschulsemester das Fach wechselt, hat immer noch 16 Hochschul-Semester Anspruch auf das Darlehen, hätte also maximal 16 * € 480,- = € 8.000,- EUR Darlehensschulden.

  • Weitere Möglichkeiten der Finanzierung Ihres Studiums finden Sie unter dem Stichwort "Studienfinanzierung"

Beratung

Sozialberatung der ZSB
Dipl.-Päd. Kathrin Humpert
OASE, Buscheyplatz 3
44801 Bochum
Tel.: 0234/32-22332
E-Mail: kathrin.humpert@rub.de
Sprechstunden auf der Web-Site der OASE

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