BAföG-Empfänger: Keine Angst vor dem Studienbeitragsdarlehen!
Wenn Sie die Studienbeiträge in Höhe von 480,- EUR pro
Semester nicht aufbringen können und BAföG bekommen, können Sie ohne Sorge das vom Land NRW angebotene Darlehen
von der NRW.Bank für die Studienbeiträge beantragen. Sie
müssen von diesem Kredit in vielen Fällen nichts zurückzahlen.
Das liegt daran, dass die Gesamt-Schuldenlast nach dem Studium, bestehend aus BAföG-Schulden und Schulden aus Studienbeiträgen, nicht mehr als maximal 10.000,- EUR betragen darf. Je nach dem wie lange Sie das Studienbeitragsdarlehen in Anspruch nehmen, liegt diese Kappungsgrenze sogar deutlich niedriger: Die Kappungsgrenze berechnet sich aus der Anzahl der Semester, die Sie das Darlehen der NRW.Bank in Anspruch nehmen * 1.000,- EUR. Eventuell höhere Kreditschulden werden durch den Ausfall-Fonds des Landes NRW gedeckt.
Da von der Förderung nach dem Bundes-Ausbildungs-Förderungs-Gesetz (BAföG) 50 % nach dem Studium zurückgezahlt werden müssen, haben Sie durch Ihre BAföG-Schulden diese Kappungsgrenze (Deckelung) bereits mit einer geringen Förderung nach dem BAföG erreicht. Dies zeigen weiter unten folgende Modell-Rechnungen.
Für BAföG-Empfänger gilt:
Bei Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, ist die Summe aus dem BAföG-Darlehen und dem Studienbeitragsdarlehen, einschließlich der bis zum Rückzahlungszeitpunkt (zwei Jahre nach Beendigung des Studiums bzw. elf Jahre nach Aufnahme des Erststudiums) angefallenen Zinsen, auf einen Höchstbetrag begrenzt (Kappungsgrenze).
Der Höchstbetrag berechnet sich aus der Anzahl der Semester,
für die ein Studienbeitragsdarlehen in Anspruch genommen
worden ist multipliziert mit dem Betrag von 1.000 Euro. Der Höchstbetrag
ist auf maximal 10.000 Euro begrenzt.
Die zurückzuzahlende Schuld aus dem Studienbeitragsdarlehen
zum Zeitpunkt des Rückzahlungsbeginns wird somit um den Betrag
reduziert, der den jeweiligen Höchstbetrag übersteigt.
Beispiele können Sie in der unten aufgeführten Datei "Kappungsgrenze"
einsehen.
Hier können Sie die Höhe Ihres BAföG-Anspruchs unverbindlich vorab berechnen: BAFöG-Rechner.
Aufgrund der Kappung der Rückzahlungsbeträge beginnt bei BAföG-Empfängern die Rückzahlung des Darlehens erst, wenn der endgültige Bescheid des Bundesverwaltungsamtes hinsichtlich der Höhe des BAföG-Darlehens vorliegt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Darlehen gestundet.
- Kappungsgrenze (pdf, 49 kB) (NRW.Bank)
Modell-Rechnungen für die Finanzierung des Studienbeitragsdarlehen durch die NRW.Bank bei BAföG-Empfängern
Die Modellrechungen basieren auf 3 gesetzliche Vorgaben:
- Die Förderung nach dem BAföG wird zu 50 % auf Darlehensbasis gewährt, die anderen 50% bekommen Sie geschenkt.
- Die maximal zurückzuzahlende BAföG-Schuld beträgt 10.000,-- EUR
- Der Gesamt-Schuldenstand aus BAföG und Studienbeiträgen ist gesetzlich begrenzt auf die Semesterzahl, für die Sie ein Darlehen in Anspruch genommen haben * 1.000,- EUR, maximal jedoch 10.000,-- EUR.
(Alle folgenden Beispiele ohne Zinsen gerechnet.)
Modell-Rechnungen
Der Studienbeitrag ist hier immer mit 480,- EUR pro Semester angenommen.
Die Berechnungen sind ohne Gewähr! Maßgeblich
sind immer die Angaben der NRW.Bank und des Amtes für Ausbildungsförderung
bzw. des Bundesverwaltungsamtes.
| Sem. | Summe St.-Beitrag | BAföG pro Monat | BAföG pro Jahr | BAföG gesamt | BAföG 50% | Summe BAföG + St.-Beitrag | Grenze | Rück-zahlung BAföG | Rück-zahlung St.-Beitrag | Anmerkung zur Rückzahlung |
| 10 | 5.000 | 585 | 7.020 | 35.100 | 17.550 | 22.550 | 10.000 | 10.000 | 0 | nur BAföG |
| 10 | 5.000 | 335 | 4.020 | 20.100 | 10.050 | 15.050 | 10.000 | 10.000 | 0 | nur BAföG |
| 10 | 5.000 | 167 | 2.004 | 10.020 | 5.010 | 10.010 | 10.000 | 5.010 | 4.990 | alles |
| 6 | 3.000 | 585 | 7.020 | 21.060 | 10.530 | 13.530 | 6.000 | 10.000 | 0 | nur BAföG |
| 6 | 3.000 | 334 | 4.008 | 12.024 | 6.012 | 9.012 | 6.000 | 6.000 | 0 | nur BAföG |
| 6 | 3.000 | 100 | 1.200 | 3.600 | 1.800 | 4.800 | 6.000 | 1.800 | 3.000 | alles |
| BAföG: Förderungshöchstdauer 10 Semester | ||||||||||
| 12 | 6.000 | 585 | 7.020 | 35.100 | 17.550 | 23.550 | 10.000 | 10.000 | 0 | nur BAföG |
| 12 | 6.000 | 335 | 4.020 | 20.100 | 10.050 | 16.050 | 10.000 | 10.000 | 0 | nur BAföG |
| 12 | 6.000 | 100 | 1.200 | 6.000 | 3.000 | 9.000 | 10.000 | 3.000 | 6.000 | alles |
| 14 | 7.000 | 585 | 7.020 | 35.100 | 17.550 | 24.550 | 10.000 | 10.000 | 0 | nur BAföG |
| 14 | 7.000 | 335 | 4.020 | 20.100 | 10.050 | 17.050 | 10.000 | 10.000 | 0 | nur BAföG |
| 14 | 7.000 | 100 | 1.200 | 6.000 | 3.000 | 10.000 | 10.000 | 3.000 | 7.000 | alles |
(Alle Angaben in der Tabelle ohne Berechnung der Zinsen und ohne Gewähr! Berücksichtigt ist auch nicht, dass ein Teil der BAföG-Schuld erlassen werden kann, wenn Sie den Darlehensanteil nach dem Studium nicht in Raten, sondern auf einmal zurück zahlen oder zu den Jahrgangsbesten bei der Abschlußprüfung gehören.)
Daraus folgt:
Wer bei einem 10 semestrigen Studium mehr als 335,- EUR BAföG bekommt, zahlt nur die BAföG-Schulden in Höhe von 10.000,- EUR zurück. Erst unter einer Förderung von ca. 167,- EUR muss das gesamte Studienbeitragsdarlehen zurückgezahlt werden.
Auch bei einem 6 semestrigen Studium muss bei einer Förderung von mehr als 335,- EUR nur die BAföG-Schuld zurückgezahlt werden, wenn anschließend kein Master-Programm studiert wird. Grund: Die Kappungsgrenze liegt bei einem 6semestrigen Studium bei 6.000,- EUR.
Maximaler Zeitraum des Anspruchs auf das Darlehen der NRW.Bank
Der Anspruch der Studierenden auf das Darlehen besteht für die Regelstudienzeit des Studiums, welches zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt (z.B. Bachelor), zuzüglich der Zeit von vier Semestern.
Für das Studium eines Studienganges, welcher aufbauend auf dem Erwerb des Bachelorgrades zu einem ersten Masterabschluss führt (konsekutiver Masterstudiengang), besteht der Anspruch für die Regelstudienzeit des Masterstudienganges zuzüglich der Zeit von zwei Semestern.
Bei einem Studiengangwechsel bis zum Beginn des dritten Hochschulsemesters werden auf die Zeit die bislang studierten Hochschulsemester nicht angerechnet; bei einem späteren Studiengangwechsel erfolgt eine Anrechnung.
Daraus folgt für die meisten Bachelor- und Master-Studiengänge
der RUB: 10 Semester für den Bachelor plus 6 Semester
für den Master plus 2 Semester Orientierungsphase = maximal
18 Semester Darlehensanspruch.
Das sind maximal 18 * € 500,- = € 9.000,- EUR Darlehensschuld
für „Langzeit-Studierende". Damit lohnt es sich für
„Langzeit-Studierende", die auch nur wenig BAföG bekommen,
das Darlehen in Anspruch zu nehmen.
Fachwechsler
Wer später als nach dem 2. Hochschulsemester das Fach wechselt, hat immer noch 16 Hochschul-Semester Anspruch auf das Darlehen, hätte also maximal 16 * € 480,- = € 8.000,- EUR Darlehensschulden.
- Weitere Möglichkeiten der Finanzierung Ihres Studiums finden Sie unter dem Stichwort "Studienfinanzierung"

