Sozialbeitrag

Der Sozialbeitrag wird für soziale und kulturelle Belange rund um das Studium sowie für das Semesterticket verwendet, es handelt sich dabei also nicht um Studiengebühren.
Der Sozialbeitrag ist ein Pflichtbeitrag, der vor jedem Semester im Rahmen der Rückmeldung zu entrichten ist (Höhe des Sozialbeitrags).
Ein Teil des Betrags geht an das Studentenwerk (in Bochum: Akademisches Förderungswerk) u.a. für Mensa, Studentenwohnheime, Kindertagesstätte, Kulturarbeit (BoSop) und die Behinderten- und Sozialberatung.
Einen weiteren Anteil bekommt die die Studierendenschaft der RUB (AStA)als uniweite studentische Vertretung für die hochschulpoltische Vertretung der Studierenden und für kulturelle und soziale Angebote des AStA´s.
Im Sozialbeitrag ist ebenfalls der Betrag für das Studententicket des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr und für ganz NRW enthalten.
Dieses Ticket berechtigt alle Studierende, die Öffentlichen
Verkehrsmittel in ganz NRW zu nutzen. Der
Betrag für das Studenten-Ticket ist ebenfalls ein Pflichtbeitrag für alle Studierenden der RUB, auch für PKW-Nutzer.
Ausnahmen gelten für behinderte Studierende und soziale
Härtefälle. Wollen Sie eine Rückerstattung dieses Beitrags beantragen, so wenden Sie sich an das Sozialreferat
des AStAs der RUB.
Der Sozialbeitrag ist keine Studiengebühr, sondern für die oben genannten sozialen Zwecke bestimmt.
Nach der Immatrikulation (Einschreibung) und bei jeder weiteren Rückmeldung zum nächsten Semester wird der Sozialbeitrag fällig.
Der Soziabeitrag wird an der Ruhr-Uni nicht vor, sondern erst nach der Einschreibung gezahlt. Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zu Wahl:
- Den ersten Sozialbeitrag - für das 1. Semester direkt nach der Einschreibung - müssen Sie mit dem Überweisungsträger zahlen, den Sie bei der persönlichen Einschreibung bekommen.
- Sie erteilen der Ruhr-Universität Bochum eine Einzugsermächtigung für zukünftige Semester. Das notwendige Formular erhalten Sie auch während der Einschreibung (empfohlen). Die Einzugsermächtigung gilt erst ab dem 2. Semester.
- Ohne Einzugsermächtigung: Sie drucken sich einen Überweisungsträger aus, mit dem Sie den Sozialbeitrag jeweils während der Rückmeldefristen überweisen.
Mehr Informationen zur automatischen oder individuellen Rückmeldung finden Sie unter "Formalitäten im Studium" unter "Rückmeldung".
- Informationen zum Sozialbeitrag beim Studierendensekretariat der Ruhr-Uni.

