Rückmelden

Alle Studierende müssen sich nach Ablauf eines Semesters
für das folgende Semester bei der Ruhr-Uni rückmelden,
wenn sie ihr Studium fortsetzen wollen. Die Rückmeldung
gilt nicht für ein Fach, sondern generell als StudentIn
der RUB und immer für ein Semester. In der Regel erfolgt
die Rückmeldung automatisch.
Wenn Sie nicht rückgemeldet werden können - weil
Sie den Sozialbeitrag nicht gezahlt
haben - werden Sie vom Studierendensekretariat zwangsweise
exmatrikuliert.
Mehr zum Sozialbeitrag
Höhe des Sozialbeitrags
Lastschriftverfahren:
Bei Studierenden, die der Uni eine Einzugsermächtigung
für den Sozialbeitrag erteilt haben,
erfolgt die Rückmeldung automatisch zu Beginn der Rückmeldefrist. Der Sozialbeitrag wird erst später eingezogen, frühestens am 01.09.
bzw. 01.03. eines jeden Jahres.
Sie sind auch schon vorher automatisch rückgemeldet.
Mit dem Sozialbeitrag erwerben Sie auch das Semester-Ticket für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und im Nahverkehr für ganz NRW.
Wenn Sie den Sozialbeitrag selbst überweisen
In diesem Fall wird erst mit Eingang des Sozialbeitrages bei der RUB die Rückmeldung automatisch vom Studierendensekretariat durchgeführt.
Den Semester-Aufdruck (u.a. für den VRR) können Sie dann an einem der Terminals (Chip-Karte) oder persönlich (alter Ausweis) im Studierendensekretariat akualisieren lassen. Dies geht nur innerhalb der Rückmeldefristen. Diese Fristen werden u. a. im Studierendensekretariat, in der Zentralen Studienberatung und an den Schwarzen Brettern der Fakultäten ausgehängt.
Auch wenn Sie noch keine Chipkarte besitzen lassen Sie sich bitte an einem der Terminals im Studierendensekretariat einen Überweisungsträger für den Sozialbeitrag ausdrucken und zahlen Sie Ihren Sozialbeitrag mit diesem Vordruck (außer bei einer Neu-Einschreibung).
Die Rückmeldung erfolgt bei Selbst-Überweisung in 3 Schritten:
- An einem Terminal im Foyer des Studierendensekretariats oder der UB einen Überweisungsträger für den Sozialbeitrag ausdrucken lassen (maschinenlesbar);
- Bei einer Bank oder Sparkasse den Betrag einzahlen oder überweisen und ca. 1 Woche warten;
- Sich dann am Terminal in der Uni oder persönlich rückmelden. Studienbescheinigungen werden gedruckt und der Semesteraufdruck für den VRR (Semesterticket) wird durch das Terminal aktualisiert.
Wichtig:
Wenn Sie den Überweisungsträger nicht bei uns vor
Ort ausdrucken können oder selbst einen Überweisungsträger ausfüllen wollen oder den Sozialbeitrag per Online-Banking überweisen wollen:
Sie müssen auf den Seiten des Studierendensekretariat
im Internet eine Nummer ermitteln, die Sie im Feld "Verwendungszweck"
eintragen.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie im Verwendungszweck n u r die angegebene Nummer korrekt eintragen!
Fehlerhaft ausgefüllte Überweisungsträger führen
zu Fehlbuchungen. Die Rückmeldung / Beurlaubung ist dann
nicht möglich!
Das Internet-Formular zur Ermittlung dieser Nummer finden Sie auf der Seite des Studierenden-Sekretariats:
- Internet-Formular für den Sozialbeitrag
Dort finden Sie auch die aktuelle Höhe des Sozialbeitrags.
Einfacher ist das Lastschriftverfahren...
In diesem Fall erteilen Sie der Ruhr-Uni einen Lastschriftauftrag und die RUB kümmert sich um die rechtzeitige Abbuchung des
Sozialbeitrags, und die Rückmeldung
erfolgt automatisch schon zu Beginn der Rückmeldefrist.
Anschliessend können Sie am Terminal im Studierendensekretariat
Ihren Aufdruck auf der Chip-Karte aktualisieren lassen (für
das Semesterticket).
Lesen Sie auch die Hinweise zur Rückmeldung auf den Seiten des Studierendensekretariats.
Nicht-Zahlung des Sozialbeitrags
Wenn Sie die Zahlung des Sozialbeitrags
versäumen, werden Sie automatisch aus der Liste der Studierenden ohne Exmatrikulationsbescheinigung gestrichen. Bevor
die Ruhr-Uni Sie exmatrikuliert bekommen Sie allerdings ein
Erinnerungsschreiben, damit Sie nicht ohne Vorwarnung exmatrikuliert
werden. Achten Sie daher darauf, dass unser Studierendensekretariat
(nicht nur Ihre Fakultät!) Ihre aktuelle Anschrift hat.
Mehr zur Exmatrikulation
Verspätete Rückmeldung
Die verspätete Rückmeldung beginnt im Prinzip
direkt nach Ende der normalen Frist und kostet 10,--
Euro Verspätungsgebühr. Es erhalten alle,
die die Rückmeldung versäumt haben, einen Brief
(Streichungsbescheid), in dem das Ende der verspäteten
Rückmeldefrist genannt wird.
Achten Sie darauf, dass auch das Studierenden-Sekretariat immer Ihre aktuelle Anschrift hat. Sonst kann es sein, dass
entsprechende Schreiben Sie nicht erreichen. Dann werden Sie
zwangsweise exmatrikuliert.
Drucken Sie sich in diesem Fall einen Überweisungsträger
am Selbstbedienungsterminal im Foyer des Uni-Sekretariats
aus und überweisen den Sozialbeitrag umgehend. Wenn Sie
nicht weiter an der Ruhr-Universität eingeschrieben bleiben
wollen, sollten Sie sich auf jeden Fall ordnungsgemäß exmatrikulieren. Ohne Exmatrikulationsbescheinigung
haben Sie viel Ärger, wenn Sie später noch einmal
ein Studium aufnehmen wollen.
Exmatrikulation
Hinweis
Aktualisierung des Studierendenausweises und Studienbescheinigungen
auf dem Postweg
Senden Sie nach Eingang des Sozialbeitrags Ihren Studierendenausweis
mit einem ausreichend frankierten und Ihrer Adresse versehenen
Rückumschlag an das Studierendensekretariat der RUB. Das Universitätsssekretariat
nimmt dann die Aktualisierung Ihres Ausweises vor und schicken
ihn mit aktuellen Studienbescheinigungen an Sie zurück.
Achtung:
Der Krankenversicherungsnachweis ist nur bei der Einschreibung
erforderlich, und zwar bei jeder Neueinschreibung, auch wenn
Sie bereits früher einmal an der RUB studiert haben oder
auch wenn Sie über 30 Jahre alt sind,
außerdem immer dann, wenn Sie die Krankenkasse wechseln.

