Was bedeutet "Quereinstieg" eigentlich?
"Quereinstieg" bedeutet, auf dem
Wege über eine Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen auf das Wunschfach "quer" in ein höheres als
das erste Semester dieses Studiengangs einzusteigen.
Woher kommen Quereinsteiger?
Quereinstiegsbewerber/innen kommen oft aus Studiengängen,
die leichter zugänglich sind als das jeweilige Wunschfach
und dabei die Möglichkeit bieten, Leistungen zu erbringen,
die auch im Wunschfach verlangt werden und darauf anrechenbar
sind. Dabei muss es sich inhaltlich und vom Leistungsumfang her um Module handeln, die in der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Wunschfaches verlangt werden. Anderer Module sind in der Regel nicht anrechenbar.
So sind z.B. Module aus der Pädagogik in der Regel nicht für Psychologie anrechenbar, da Pädagogik-Inhalte in der Psychologie nicht in der Studienordnung gefordert werden.
Auch ist es schwierig, genügend Module aus Ihrem Wunschfach oder - wenn möglich aus verwandten Fächern - erfolgreich abzuschließen, da Sie für eine Einstufung ins 2. Fachsemester des Wunschfaches ca. 24 CreditPoints (1-Fach-B.Sc.-Studiengang) bzw. ca. 12 CP (1 Fach eines 2-Fächer-B.A.-Studiengangs) benötigen.
Ein Quereinstieg ist eventuell auch möglich aus einem
Studiengang mit ähnlichen oder in der Regel identischen
Anforderungen (anrechenbare Module), aus einem Auslandsstudium desselben (oder eines ähnlichen) Fachs.
Möglich ist es manchmal auch, sich für einen zulassungsfreien
Studiengang einzuschreiben und in dem gewünschten Studienfach
Leistungen bzw. Credit Points zu erbringen, also "Scheine"
zu machen. Oft werden aber in Seminaren oder zu Klausuren
nur Studierende zugelassen, die in diesem Studiengang auch
eingeschrieben sind. Denn Sie können sich an der Ruhr-Uni in fast allen Fächern nur zu Modulen anmelden, wenn Sie auch in dem entsprechenden Fach eingeschrieben sind.
Anrechenbare Leistungsnachweise können Sie nur erwerben, wenn Sie StudentIn der Ruhr-Universität (oder einer anderen Hochschule) sind. Sie müssen sich also für ein zulassungsfreies Fach / für zulassungsfreie Fächer einschreiben (oder in einem Fach mit einem weniger "harten" NC), um überhaupt Leistungsnachweise erbringen oder CreditPoints erwerben zu können.
Andere Quereinsteiger studieren einige Semester das gewünschte Fach an einer ausländischen Hochschule und lassen ihre dort erworbenen Leistungsnachweise an den deutschen Hochschulen anerkennen und sich so eine Einstufung in ein höheres Fachsemester geben. Auch hier gilt: Anrechenbar sind nur Module, in inhaltlich und von den Leistungsanforderungen mit denen Ihres Wunschfachs in Bochum überein stimmen.
Gibt es an der RUB ein "Externenstudium"?
Einen formellen Status als "Externe/r" gibt es
nicht. Nur RUB-Studierende haben das grundsätzliche Recht,
alle RUB-Lehrveranstaltungen zu besuchen und dort auch "Scheine"
zu machen, vorausgesetzt, sie erfüllen die entsprechenden
Zugangsvoraussetzungen (z.B. Zugangsbeschränkung, Voranmeldung,
Vorkenntnisse) und verdrängen keine für das Fach
immatrikulierten Studierenden.
Für zulassungsbeschränkte Lehrveranstaltungen (z.B.
Medizin-Praktika) gelten bestimmte Richtlinien (z.B. Praktikumsordnungen),
nach denen die zuständige Lehrkraft über die Besetzung
ggf. verfügbarer Plätze entscheidet. Deshalb sollte
man beim jeweiligen Praktikumsleiter oder -sekretariat
rechtzeitig - spätestens zu Vorlesungsbeginn - entsprechendes
Interesse anmelden und sich nach den Teilnahmevoraussetzungen
und den Modalitäten der Platzvergabe erkundigen. Ob tatsächlich
ein (Praktikums-) Platz freigeblieben ist bzw. ob man den
zugewiesenen Platz behalten kann, erweist sich erst nach Vorlesungsbeginn.
Die Teilnahme und der Erwerb von Leistungsnachweisen in nicht
zulassungsbeschränkten Lehrveranstaltungen ist in der
Regel problemlos möglich, sollte aber mit der zuständigen
Lehrkraft abgesprochen werden.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich für ein Fach einschreiben, das nicht Ihr Wunschfach ist, können Sie keine weitere Wartezeit für die Bewerbung zum ersten Fachsemester erwerben.
Was braucht man für die Bewerbung zum "Quereinstieg"?
1. Grundsätzlich brauchen Sie zunächst Leistungsnachweise
/ CreditPoints aus Veranstaltungen und Modulen, die in der Studienordnung
des Wunschfaches gefordert werden.
Quereinstiegsbewerber/innen brauchen außerdem eine Einstufung
in ein höheres Fachsemester, mindestens in das
2. Fachsemester, die Sie mit diesen Leistungsnachweisen beantragen
können. Diese Einstufung erhalten Sie mit Ihren Leistungsnachweisen
bei den StudienfachberaterInnen Ihres Wunschfaches.
Ob Sie diese Einstufung erhalten, hängt davon ab, ob Ihr
Wunschfach Leistungen aus anderen Fächern anerkennt oder
nicht. Anerkannt könnn nur Module, die in Ihrem Wunschfach in der Studienordnung gefordert werden.
2. Beim Studierendensekretariat gibt es
auf der Download-Seite das Bewerbungsformular
("Antrag auf Zulassung zu einem höheren Semester").
Ob diese Anrechnung mit der Bewerbung oder erst zur Immatrikulation
bzw. (für RUB-Studierende) mit dem "Antrag auf Umschreibung"
bei der Rückmeldung vorzulegen ist, hängt vom angestrebten
Studiengang und vom Semester ab. Näheres steht in den
Informationen zum Bewerbungsformular. Dort ist ggf. auch angegeben,
welche Leistungen im einzelnen (unabhängig vom Anrechnungsbescheid)
nachgewiesen werden müssen. Sie müssen die Einstufung
in ein höheres Fachsemester Ihres Wunschfaches mit einreichen.
Bewerbung höheres Fachsemester
Was ist überhaupt anrechenbar?
Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen ohne nachweisbare Leistung reicht für eine Anrechnung nicht aus. Nicht jeder "Schein" zählt also bei der Anrechnung. Welche und wie viele Leistungsnachweise bzw. Credit Points für die Anrechnung eines Semesters erforderlich sind, erfährt man beim für das Wunschfach zuständigen Prüfungsamt oder -ausschuss, oft aber auch bei der Studienfachberatung des Instituts bzw. der Fakultät. Nur mit anrechenbaren Leistungen können Sie in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.
Wo kann ich mich am besten beraten lassen?
Sie sollten auf jeden Fall mit den Fachschaftsvertreterinnen
und -vertretern sprechen, den Vertretungen der Studierenden
für Ihr gewünschtes Studienfach. Die Fachschaften haben in der Regel die besten Informationen darüber,
wie aussichtsreich Ihr Vorhaben ist und unterstützen
Sie bei der Auswahl der zu besuchenden Veranstaltungen. In
einigen Fachschaften finden Sie "Spezialisten",
Studierende, die den gleichen Weg wie Sie eingeschlagen haben.
Wo beantragt man die Anrechnung von Leistungen?
Die Anschriften der zuständigen Prüfungsämter
und -ausschüsse sind dem Vorlesungsverzeichnis oder den
Kurz-Infos zu den Studiengängen - zu erreichen von der Fächerliste - zu entnehmen. Sie können sich
auch an die Studienfachberatung der jeweiligen
Fächer wenden. Diese finden Sie auch in den Studien-Infos.
Quereinsteiger/innen in das Fach Medizin wenden sich
mit Anrechnungsanträgen in der Regel an das Landesprüfungsamt
des Bundeslandes, in dem sie geboren sind. Für Rechtswissenschaft Staatsexamen sind die Justiz-Prüfungsämter
zuständig.
Wie stehen die Chancen für Quereinstiegsbewerbungen?
Die Erfolgsaussichten sind äußerst unsicher und
hängen davon ab, wann man sich für welches Semester
welches Fachs bewirbt. Zahlreiche Studiengänge der Ruhr-Uni
sind nur im ersten Semester oder auch nur für
das Bachelor-Studium (1. - 6. Semester) zulassungsbeschränkt
bzw. bewerbungspflichtig, andere Studiengänge dagegen
in allen Semestern. Dies gilt insbesondere für
traditionell "harte" NC-Fächer wie Medizin
und Psychologie, Medienwissenschaft, Biologie.
In einigen dieser Fächer war in den letzten Semestern
keine einzige Quereinstiegsbewerbung erfolgreich.
Wenn Sie jedoch eine Einstufung in ein höheres Fachsemester
erlangen, für das an der Ruhr-Universität (oder
einer anderen Hochschule) keine Zulassungsbeschränkungen
in höheren Fachsemestern mehr bestehen, dann können
Sie sich mit dieser Einstufung ohne Bewerbung einschreiben.
Wichtig: An jeder Hochschule ist die Liste der Zulassungsbeschränkungen
in höheren Fachsemestern zu jedem Semester unterschiedlich.
Wenn Sie eine Einstufung erhalten haben, wenden Sie sich an jede infrage kommenden Hochschule, um die
genauen Bedingungen zu erfahren.
Wichtig außerdem: Die Regelungen für
diese Zulassungsbeschränkungen können in jedem Jahr
anders sein!
Nach welchen Kriterien werden Quereinsteiger/innen zugelassen?
Jedes Semester verzichtet eine nicht vorhersehbare Zahl RUB-Studierender auf die Rückmeldung oder wechselt das Fach. Werden dadurch Studienplätze in höheren Semestern der NC-Fächer verfügbar bzw. können vom Studierendensekretariat neu vergeben werden, so geschieht dies nach einer bestimmten Rangfolge, in der Hochschulwechsler/innen (die an einer deutschen Universität dasselbe Fach studieren) an erster und Quereinsteiger an letzter Stelle stehen. Voraussagen über Zulassungschancen sind also unmöglich, weil natürlich erst nach Rückmeldungs- bzw. Bewerbungsschluss feststeht, ob und wie viele Studienplätze vergeben werden können bzw. wie viele Bewerbungen Vorrang vor den Quereinstiegsbewerbungen haben.
Wie bewirbt man sich für einen Quereinstieg?
Einen "Antrag auf Zulassung zu einem höheren Semester" stellt man immer (also auch für höhere Semester der "ZVS-Fächer") beim Studierendensekretariat, Zulassungsstelle der RUB, Universitätsstr. 150, 44780 Bochum (keine Bewerbungen online oder per Fax).
Wichtig: Die Bewerbungsfristen für höhere Fachsemester
sind:
- für das Wintersemester: 15.09.
- für das Sommersemester: 15.03.
Die Zulassungsbescheide werden früher verschickt als die Ablehnungen und gehen den Bewerber/innen in der Regel spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Vorlesungsbeginn zu. Für eine Einschreibung oder (für RUB-Studierende) Umschreibung ist also Zeit genug.
Studierendensekretariat: Höhere Fachsemester
Sind mehrere Bewerbungen gleichzeitig möglich?
Möglich sind Parallelbewerbungen z.B. als Quereinsteiger/in
an mehreren Hochschulen (für das gleiche Fach oder verschiedene
Fächer), als Studienanfänger/in bei der ZVS und
als Quereinsteiger/in in dasselbe Fach an der RUB, als Studienanfänger/in
für ein hochschulinternes NC-Fach und als Quereinsteiger/in
für dasselbe Fach an der RUB.
Sie sollten sich, um alle Chancen zu wahren, mit Ihren erworbenen
Scheinen und Leistungsnachweisen an allen Hochschulen in Deutschland bewerben, die Ihr gewünschtes Studienfach
anbieten.
Wie oft kann man sich erneut bewerben?
Quereinstiegsbewerbungen können und müssen jedes
Semester wiederholt werden. Dies gilt unabhängig davon,
ob man immatrikuliert ist und auch unabhängig vom (stagnierenden
oder wachsenden) Umfang der angerechneten Semester. Wartelisten
zur Chancenverbesserung für Quereinsteiger werden nicht
geführt, Wartezeit können Sie nicht erwerben, so lange Sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind.

