Studien-Ortwechsel

ForschungWenn Sie die Universität wechseln wollen und in Bochum weiterstudieren möchten, so müssen Sie sich vor der Einschreibung in Bochum an Ihrer alten Universität exmatrikulieren. Für Studienortswechsler gelten die Einschreibfristen, die auch für Erstsemester gelten. Achten Sie auf diese Fristen der Ruhr-Universität, damit Sie sich nicht zu früh bei Ihrer alten Universität exmatrikulieren, und somit Ihren Status als Studentin oder Student verlieren!

Anerkennung von Leistungen

Auch wenn Sie an Ihrer alten Universität im selben Studiengang / Studienfach eingeschrieben sind, in dem Sie in Bochum weiter studieren wollen, ist eine Anerkennung Ihrer Module und Credit Points (Äquivalenz-Prüfung) erforderlich. Sie müssen Ihre Leistungsnachweise und Modul-Abschlussprüfungen bei Ihrem Fach / Ihren Fächern in Bochum anerkennen und sich vor der Einschreibung in ein höheres Fachsemester einstufen lassen. Lassen Sie sich diese Einstufung in ein höheres Fachsemester für die Einschreibung schriftlich geben.

Für die Anerkennung an anderen Universitäten oder in anderen Studiengängen (Quereinsteiger) erbrachter Leistungen sind die Prüfungsämter bzw. StudienfachberaterInnen der jeweiligen Fakultät zuständig. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Fachberatung der jeweiligen Fakultät. Dies gilt für alle Studiengänge, die mit einer universitären Prüfung (Bachelor und Master) abgeschlossen werden. Die Kontaktadressen finden Sie in den Informationen zu allen Studienfächern der Ruhr-Universität, zu finden in den Studieninformationen von der Fächerliste aus (hier auch die Anschriften der Geschäftszimmer). Dies sollten Sie vor der persönlichen Einschreibung erledigen, damit unser Studierendensekretariat Sie in ein höheres Fachsemester einschreiben kann.
Informieren Sie sich auch über die Bochumer Modelle der Bachelor- und Master-Studiengänge sowie ggf. über die Lehrerausbildung in Bochum. Diese unterscheiden sich oft von Hochschule zu Hochschule - ebenso wie die Inhalte vieler gleich benannter Studienfächer.

Ortswechsel nach Bochum in der Lehrerausbildung

Wenn Sie den Master of Education anstreben und in Bochum mit der Option Master of Education (im Lehramt) weiter studieren wollen, dann prüfen Sie bitte, nach welchen Regelungen (Lehrerausbildungsgesetz) Sie studieren.
Wenn Sie nach den Regelungen studieren, die bis Studienbeginn incl. Sommersemester 2011 galten, dann lesen Sie unsere Informationen zu den Übergangsregelungen in der Lehrerausbildung und zur alten Lehrerausbildung in Bochum.

Wenn Sie ab dem Wintersemester 2011/12 mit dem (Lehramts-)Studium begonnen haben, dann lesen Sie unsere Informationen zur Lehrerausbildung in Bochum.
Wollen Sie bei Ihrem Wechsel nach Bochum auch noch eines Ihrer Studienfächer ändern, dann lesen Sie auch die Informationen zum Fachwechsel.

Internationale BewerberInnen

BeratungInternationale BewerberInnen, die von einer anderen deutschen Hochschule zur Ruhr-Uni wechseln wollen:

Für zulassungsfreie Fächer gilt:
Auch wenn Sie das selbe Fach bei uns weiter studieren wollen und Ihre alte Hochschule Ihre Hochschulzugangsberechtigung bereits geprüft hat, müssen Sie sich bis zum 15.07. bzw. 15.01. beim International Office der Ruhr-Universität noch einmal bewerben.

Für Fächer, die in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt sind gilt:
Bitte bewerben Sie sich wie deutsche BewerberInnen mit dem Bewerbungsantrag für zulassungsbeschränkte Fächer in höheren Fachsemestern. Näheres weiter unten unter "Zulassungsbeschränkungen in höheren Fachsemestern".

Zulassungsbeschränkungen in höheren Fachsemestern

In den Studiengängen, die örtlich zulassungsbeschränkt sind oder die über hochschulstart.de vergeben werden, bestehen oft auch in höheren Fachsemestern Zulassungsbeschränkungen.
Erkundigen Sie sich bei der Zentralen Studienberatung (Tel: 0234/ 32-22435, Mail: zsb@rub.de) oder beim Studierendensekretariat der RUB vor dem Wechsel nach Bochum, ob für Ihr gewünschtes Fach eine Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester besteht.

Beim Studierendensekretariat finden Sie auch die Bewerbungsformulare zum Download.
Bewerbungsschluss für höhere Fachsemester ist jeweils der 15.03 oder der 15.09. eines jeden Jahres.

  • Die aktuelle Aufstellung der betroffenen Fächer sowie die Bewerbungsformulare finden Sie beim Studierendensekretariat der Ruhr-Universität mit Zulassungs-Antrag.

Wechsel in ein Master-Programm der Ruhr-Universität

Wenn Sie von einer anderen Hochschule kommen und bei uns in einen Master-Studiengang weiter studieren wollen, lesen Sie bitte "Die Master-Studiengänge an der RUB". Dort finden Sie auch Hinweise zu den Zulassungsvoraussetzungen und zum Bewerbungsverfahren.

Wichtig:
Bevor Sie sich in Bochum für ein Master-Programm einschreiben können, müssen Sie die Studienberatung des Faches bzw. der Fächer aufsuchen und eine individuelle Studienberatung in Anspruch nehmen, über die eine Bescheinigung ausgestellt wird. Ohne diese Bescheinigung können Sie sich bei uns nicht für ein Master-Programm einschreiben.

Einschreibung bei einem Ortswechsel nach Bochum

Für die Einschreibung benötigen wir neben Ihrer Exmatrikulation der alten Hochschule noch einmal alle für die Neueinschreibung erforderlichen Unterlagen (Abi-Zeugnis im Original, Passbild, Personalausweis, Krankenversicherungsbescheinigung, Exmatrikulationsbescheinigung...).

Den Überweisungsträger für den Sozialbeitrag erhalten Sie bei der Einschreibung hier vor Ort. Ab dem 2. Semester können der Ruhr-Uni eine Einzugsermächtigung erteilen; in diesem Fall können wir Sie später automatisch rückmelden..
Details zur Online-Einschreibung an der RUB finden Sie unter Einschreibung.

Wenn Sie an eine andere Hochschule in NRW wechseln möchten...

Informieren Sie sich bei der Zentralen Studienberatung Ihrer Wunsch-Hochschule über die jeweils dort geltenden Regelungen.
Sie finden schnelle links auf dem gemeinsamen Portal der Zentralen StudienBeratungsstellen in NRW.

Studienplatztausch

Eine Möglichkeit, am gewünschten Hochschulort einen Studienplatz zu erhalten, bietet der Studienplatztausch. Hierfür benötigen Sie einen Tauschpartner mit gleichem Ausbildungsstand wie Sie, das heißt: Beide Tauschpartner müssen im selben Studienfach mit dem selben Abschuss und im selben Semester eingeschrieben sein.
Für die Ruhr-Universität besteht diese Möglichkeit praktisch nur für die Fächer, die von hochschulstart.de vergeben werden, also Medizin.

Der Tausch zwischen einem Diplom- oder Magister-Studiengang und einem Bachelor-Studiengang ist nicht möglich, auch wenn die Fächer den selben Namen tragen (z.B. Psychologie oder Biologie). In diesem Fall können Sie nur versuchen, in Ihrem Wunschfach an Ihrer Wunsch-Uni mit Ihren Leistungsnachweisen eine Einstufung in eine höheres Fachsemester zu erhalten. Sie werden dann zulassungsrechtlich wie ein Quereinsteiger behandelt.

Beide Universitäten müssen mit dem Tausch einverstanden sein. Nicht alle Universitäten sind hierzu bereit; erkundigen Sie sich bitte frühzeitig beim zuständigen Studentensekretariat Ihrer alten Universität und beim Studierendensekretariat der RUB! Die organisatorische Abwicklung übernehmen die Zulassungsstellen bei den Studierendensekretariaten der beteiligten Hochschulen.

Bei der Suche nach einem Tauschpartner (Studienplatztausch) helfen Ihnen

  • Aushänge in beiden Universitäten; 
  • Anzeigen in regionalen oder überregionalen Zeitungen; 
  • Verein zur Förderung studentischer Belange (VSB)
    Rheingasse 8-10 •53113 Bonn
    Hotline Mo-Fr 10-16 h • 0228 - 21 42 20
  • RCDS (unter "Service) Bildungs- und Sozialwerk
    Paul-Lincke-Ufer 8b • 10999 Berlin
    Tel.: 030-61 65 18 20 • Fax: 030-61 65 18 40
    Mail: studienplatztausch@rcds.de
  • Unicum - Studienplatz-Tausch.

Sie haben an einer anderen Hochschule einen Studienplatz erhalten und wollen/müssen unbedingt in Bochum studieren (oder umgekehrt)

Wenn Sie an einer anderen Hochschule als Ihrer Wunsch-Uni einen Studienplatz erhalten haben, ist es in der Regel leichter, zur Wunsch-Uni zu gelangen, wenn Sie sich an der Uni einschreiben, an der Sie den Studienplatz bekommen haben. In einigen Fächern gibt es keine Zulassungsbeschränkungen in höheren Fachsemestern mehr. Die Alternativen sind:

  • Sie studieren ein oder zwei Semester an Ihrer Uni und bewerben sich bei uns für einen frei gewordenen Studienplatz im höheren Fachsemester (siehe oben)
  • Das Losverfahren
  • Der Quereinstieg.
  • Beim Quereinstieg gilt: Zunächst erhalten die BewerberInnen einen Studienplatz, die im selben Fach mit dem selben Abschluss (Bachelor, Lehramt...) an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind; wenn dann noch Plätze frei sind, können diese an Quereinsteiger vergeben werden.