Auswahl der Bewerber im Auswahlverfahren der Hochschule

Details zu Studiengängen

Bachelorstudiengang Mathematik

Die im Auswahlverfahren der Hochschulen zu vergebenden Studienplätze in dem Bachelorstudiengang Mathematik werden nach dem Grad der Qualifikation und unter Berücksichtigung einer gewichteten Einzelnote im Unterrichtsfach Mathematik vergeben. Für die Bildung der Rangliste wird eine neue Durchschnittsnote gebildet, die sich zu 67 % aus der HZB und zu 33 % aus der Einzelnote der HZB im Unterrichtsfach Mathematik zusammensetzt.
In das Auswahlverfahren gehen die Punktzahlen des Fachs Mathematik der Halbjahre 11.1 bis 12.2 bzw. 12.1 bis 13.2. ein.
Sollten Bewerberinnen oder Bewerber keine Punktzahl im Unterrichtsfach Mathematik nach Abs. 3 vorweisen können, so ist nur der Grad der Qualifikation (Durchschnittsnote der HZB ) für das Auswahlverfahren entscheidend.

Masterstudiengang Ethics – Economics, Law and Politics

Die Vergabenote setzt sich zu 51 % aus der Gesamtnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (in der Regel eines sechssemestrigen Bachelor-Studiengangs oder eines gleichwertigen Studiengangs Philosophie, Politikwissenschaft oder Wirtschaftswissenschaft bzw. ein erstes Staatsexamen in Rechtswissenschaft) und zu 49 % aus der Note des Bewerbungsessays zusammen.
Mit der Bewerbung reichen die Bewerberinnen oder Bewerber einen 4-5 seitigen Essay ein, in dem sie sich selbständig mit einem der thematischen Schwerpunkte des Studiengangs auseinandersetzen. Die thematischen Schwerpunkte des Studiengangs sind: Globalisierung und Gerechtigkeit, Markt und Moral, Verwaltung und Verantwortung sowie Wohlfahrt und Würde. Der Bewerbungsessay kann in englischer oder deutscher Sprache verfasst werden.
Das Bewerbungsessay wird von einer Auswahlkommission bewertet. Die Auswahlkommission besteht aus mindestens zwei Dozentinnen oder Dozenten, die dem Studiengang Ethics – Economics, Law and Politics prüfungsberechtigt sind.

Masterstudiengang Biologie

Die Studienplätze werden in der Reihenfolge von Vergabenoten an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die Vergabenote setzt sich zu 51 % aus der Gesamtnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (in der Regel Bachelor of Science-Abschluss im Fach Biologie) und zu 49 % aus der Note des Auswahlgespräches zusammen.
Im Auswahlgespräch soll festgestellt werden, ob die Bewerberin oder der Bewerber für den ausgewählten Studiengang besonders geeignet ist. Dabei werden besonders die Motivation, die Eigenständigkeit sowie die fachliche Eignung bewertet. Für die Durchführung des Gesprächs gelten folgende Grundsätze:
Das Auswahlgespräch wird in der Regel spätestens bis zum 15.09. für das Wintersemester und bis zum 15.03. für das Sommersemester an der Universität durchgeführt. Die genauen Termine sowie der Ort des Auswahlgesprächs werden in der Regel zwei Wochen vor dem Gesprächstermin durch die Fakultät für Biologie und Biotechnologie bekannt gegeben. Die Bewerberinnen und Bewerber werden rechtzeitig von der Fakultät für Biologie und Biotechnologie eingeladen.
Eine Auswahlkommission führt mit jeder Bewerberin und jedem Bewerber ein Gespräch von circa 20 Minuten.
Zur Durchführung des Auswahlverfahrens bildet die Fakultät für Biologie und Biotechnologie wenigstens eine Auswahlkommission. Die Auswahlkommissionen bestehen aus mindestens einer Dozentin oder einem Dozenten, die oder der gemäß der Bachelor- und Masterprüfungsordnung für den Studiengang Biologie mit den Abschlüssen Bachelor of Science und Master of Science an der Ruhr-Universität Bochum zur Prüferin oder zum Prüfer bestellt und Mitglied der Fakultät für Biologie und Biotechnologie ist, und einer Beisitzerin oder einem Beisitzer, die oder der mindestens einen Masterabschluss in Biologie oder einen gleichwertigen Abschluss erworben hat.

Masterstudiengang Molecular Science and Simulation

Die Studienplätze werden in der Reihenfolge von Vergabenoten an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die Vergabenote setzt sich zu 51 % aus der Gesamtnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses und zu 49 % aus der Note des Auswahlgespräches zusammen.
Im Auswahlgespräch soll festgestellt werden, ob die Bewerberin oder der Bewerber für den ausgewählten Studiengang besonders geeignet ist. Dabei werden besonders die Motivation, die die Eigenständigkeit sowie die fachliche Eignung bewertet.
Das Auswahlgespräch wird in der Regel spätestens bis zum 15.09. für das Wintersemester an der Universität durchgeführt. Die genauen Termine sowie der Ort des Auswahlgesprächs werden in der Regel zwei Wochen vor dem Gesprächstermin durch die Fakultät für Chemie und Biochemie bekannt gegeben. Die Bewerberinnen und Bewerber werden rechtzeitig durch die Fakultät für Chemie und Biochemie eingeladen.
Eine Auswahlkommission führt mit jeder Bewerberin und jedem Bewerber ein Gespräch von circa 30 Minuten.
Zur Durchführung des Auswahlverfahrens bildet die Fakultät für Chemie und Biochemie eine Auswahlkommissionen. Eine Auswahlkommission besteht aus mindestens einem Mitglied, das im Studiengang Molecular Science and Simulation prüfungsberechtigt ist und einer Beisitzerin oder einem Beisitzer, die oder der mindestens einen Masterabschluss oder gleichwertigen Abschluss in dem Masterstudiengang Molecular Science and Simulation oder einem verwandten Studiengang erworben hat.

Masterstudiengang Film und Audiovisuelle Medien

Die Studienplätze werden in der Reihenfolge von Vergabenoten an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die Vergabenote setzt sich zu 51 % aus der Gesamtnote des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses und zu 49 % aus der Note des Auswahlgespräches zusammen.
Mit der Bewerbung reichen die Bewerberinnen oder Bewerber einen 1-2 seitigen Entwurf eines Vertiefungsprojekts ein, der als Grundlage für das Auswahlgespräch dient. In dem Entwurf des Vertiefungsprojektes sollen auch die vorhandenen Kenntnisse im Bereich der Bild-, Medien- und Filmwissenschaft sowie das spezifische Erkenntnisinteresse an dem Studiengang dokumentiert werden. Das Vertiefungsprojekt soll in den zwei Studienjahren als Teil des Curriculums bearbeitet werden und die Grundlage der Masterarbeit darstellen.
Im Auswahlgespräch soll mithilfe des Entwurfs des Vertiefungsprojekts festgestellt werden, ob die Bewerberin oder der Bewerber für den ausgewählten Studiengang besonders geeignet ist. Anhand des Auswahlgesprächs soll bewertet werden:

  • die Fähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers zur intensiven Auseinandersetzung
  • mit Fragestellungen der Disziplin „Film und Audiovisuelle Medien“,
  • die Originalität und die Realisierbarkeit des Vertiefungsprojektes sowie das Vermögen,
  • eigene Ideen angemessen darzustellen,
  • die Kreativität, das Abstraktionsvermögen und die interkulturelle Kompetenz der
  • Bewerberin oder des Bewerbers.

Das Auswahlgespräch wird in der Regel spätestens bis zum 15.09 für das Wintersemester und bis zum 15.03. für das Sommersemester an der Universität durchgeführt. Die genauen Termine sowie der Ort des Auswahlgesprächs werden in der Regel zwei Wochen vor dem Gesprächstermin durch das Institut für Medienwissenschaft der Fakultät für Philologie bekannt gegeben. Die Bewerberinnen und Bewerber werden rechtzeitig durch das Institut für Medienwissenschaft eingeladen.
Eine Auswahlkommission führt mit jeder Bewerberin und jedem Bewerber ein Gespräch von circa 20 Minuten.
Zur Durchführung des Auswahlverfahrens bildet das Institut für Medienwissenschaften eine Auswahlkommission. Die Auswahlkommission besteht aus mindestens einem Vertreter bzw. einer Vertreterin des Instituts für Medienwissenschaft, der oder die im Studiengang Film- und Audiovisuelle Medien prüfungsberechtigt ist, und einer Beisitzerin oder einem Beisitzer, die oder der mindestens einen Masterabschluss oder gleichwertigen Abschluss in dem Masterstudiengang Film und Audiovisuelle Medien oder einem verwandten Studiengang erworben hat. Vertreter bzw. Vertreterinnen der Partneruniversitäten können an den Auswahlgesprächen teilnehmen.
Die Auswahlkommission führt die Auswahlgespräche durch, bewertet diese und berichtet der Pädagogischen Kommission des Studiengangs „Film und Audiovisuelle Medien“ über das Ergebnis.

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