Örtliche Zulassungsbeschränkungen - Tipps zur Bewerbung

Bachelor-, Lehramts- und Staatsexamens-Studiengänge

Bewerber

In diesem Dokument:

Die hier genannten Regelungen gelten für das Wintersemester 2012/13 und das Sommersemester 2013 und für Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung - HZB (Abitur), Deutsche mit ausländischer HZB und Bewerber aus einem Mitgliedsland der EU und auch nur für die Bachelor-Programme der Ruhr-Universität.
Für ein Studium an der Ruhr-Universität benötigen Sie die Allgemeine Hochschulreife (Voll-Abitur), die Fachhochschulreife reicht nicht aus.
Erläuterungen zur Hochschulzugangsberechtigung

Die Regelungen für Zulassungsbeschränkungen können sich kurzfristig zu jedem Semester ändern. Erkundigen Sie sich für das Wintersemester Anfang Mai und für das Sommersemester Anfang November über die aktuellen Zulassungsbeschränkungen im Studierendensekretariat oder bei der Zentralen Studienberatung (Tel: 0234 / 32-22435, Mail: zsb@rub.de).

Auswahlverfahren

Zurzeit werden die Studienplätze nach folgenden Regelungen vergeben:

  • 20 % der Studienplätze für die Notenbesten,
  • 20 % der Studienplätze für Bewerberinnen und Bewerber mit der längsten Wartezeit,
  • 60% der Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH). Die Kriterien, die im AdH genutzt werden können, finden Sie in "Auswahl der Bewerber im AdH".

Die Durchschnittsnoten im Abitur bzw. die Wartezeiten, mit denen BewerberInnen in der Vergangenheit einen Studienplatz bekommen haben, finden Sie bei uns unter NC-Werte / Verfahrensergebnisse, aufgeteilt nach den 3 Quoten (20% / 20% / 60%).

Online-Bewerbung: Einheitliches Bewerberportal

Die Ruhr-Universität bietet ein einheitliches Bewerbungsportal für alle zulassungsbeschränkten Fächer (Bachelor- und Master-Programme) und für alle Bewerbergruppen (Deutsche und Internationale Bewerber). Daher ist das Bewerbungsportal auch zweisprachig (Deutsch / Englisch) gehalten.
Die online-Bewerbung ist in der Regel für das Wintersemester nur von Juni bis zum 15. Juli
und für das Sommersemester nur von Dezember ist zum 15. Januar frei geschaltet.
Detail zu:
Bewerbung für Internationale Studierende
Bewerbung für ein zulassungsbeschränktes Master-Programm
Das Lehramtsstudium in Bochum

Bewerbung Bachelor:
Die Online-Bewerbung ist noch keine Einschreibung - auch mit einem Zulassungsbescheid sind Sie noch nicht eingeschrieben! Die Einschreibung erfolgt später.

Sie können sich erst online bewerben, wenn Sie Ihr Abitur-Zeugnis in den Händen halten, da Sie die Daten Ihres Zeugnisses in das online-Formular eintragen müssen. Bei falschen Angaben (z.B. aufgrund von Vorinformationen zu Ihrem Abi) ist Ihre Bewerbung ungültig.
Die Reihenfolge des Eingangs der Bewerbung ist für die Vergabe der Studienplätze völlig irrelevant.

Der 2-Fächer-Studiengang

Viele Studienfächer der Ruhr-Universität erfordern das Studium von 2 Fächern. Sie können nicht allein studiert werden. Dies sind vorwiegend die geisteswissenschaftlichen Fächer und die Fächer in der Lehrerausbildung.
Die 2-Fächer-Studiengänge sind mit "2-Fächer-Bachelor" beschrieben. Bei diesen oben genannten Fächern brauchen Sie für die spätere Einschreibung immer 2 Fächer.
Wenn die beiden Fächer, die Sie studieren wollen, zulassungsbeschränkt sind, müssen Sie sich für beide (oder mehr) Fächer in einem Formular bewerben. Mit der Zulassung für ein zulassungsbeschränktes Fach erhalten Sie nicht automatisch die Zulassung für das 2. zulassungsbeschränkte Fach. Sie brauchen für die Einschreibung in diesem Fall die Zulassung für beide Fächer.
Denn für nur 1 Fach schreiben wir Sie nicht in einen 2-Fächer-Studiengang ein.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie in Ihren Wunschfächern eine Zulassung bekommen, weil Ihre Durchschnittsnote im Abi oder Ihre Wartezeit vielleicht nicht ausreichen, dann bewerben Sie sich in einem Online-Formular auch für Studienfächer, die Ihre 2., 3. oder 4. Präferenz sind.

Fächerkombinationen:
Sie können an der Ruhr-Universität nicht 1-Fach-Studiengängen (gekennzeichnet mit "Bachelor ein Fach") mit 2-Fach-Studiengängen (gekennzeichnet mit "Bachelor zwei Fächer") kombinieren. Im "Bachelor zwei Fächer" brauchen Sie immer 2 Fächer aus der Gruppe der 2-Fach-Studiengänge. Das gilt auch für die Lehrerausbildung.
In der Lehrerausbildung (gekennzeichnet mit "Bachelor zwei Fächer Lehramt") sind die Kombinationmöglichkeiten eingeschränkt. In unserer Online-Bewerbung werden Sie darauf hingewiesen. Beim Auswahlverfahren selbst machen wir dann keinen Unterschied mehr zwischen Bachelor 2 Fächer mit und ohne Lehramtsoption, da sich diese beiden Studiengänge nur durch den Optionalbereich (für die Option Lehramt: "Bildungswissenschaften") unterscheiden.
Mehr zu Fächerkombinationen

Tipps zur online-Bewerbung

Sie können in einem Online-Formular bis zu 12 Studienwünsche auswählen, indem Sie auf "Studiengang der Bewerbung hinzufügen" klicken. Dabei gibt es keine Reihenfolge oder Präferenzen, alle Fächer werden beim Auswahlverfahren gleichwertig behandelt. Auch für bestimmte Kombinationen können Sie sich bei uns nicht bewerben, sondern nur einzeln für bis zu 12 Studienfächer - aber in einem Formular! Die Studienwünsche erscheinen dann als Liste unter "Ihre Anträge":

Zur Online-Bewerbung

Bewerben Sie sich für alle Sie interessierenden Fächer in einem Formular, nicht in mehreren Bewerbungen nacheinander. In diesem Fall würde nur Ihre letzte Bewerbung berücksichtigt, die früheren fallen weg!
Bitte halten Sie für die Online-Bewerbung folgende Daten und Unterlagen bereit:

  • Datum und Durchschnittsnote des Abiturs
  • Daten über Ihre bisherige Hochschulvergangenheit (Summe der bisher an deutschen Hochschulen oder Fachhochschulen studierten Semester - "Hochschulsemester")
  • Daten über abgeleistete Dienste (z.B. Bundesfreiwilligendienst, Wehrdienst, Zivildienst, Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr).

Sofort nach der Online-Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail mit einem .pdf-Anhang, den Sie bitte auf Ihrem Rechner speichern. Er enthält Ihre Bewerbernummer, die Sie im Laufe des Bewerbungsverfahrens noch brauchen werden. Sie können dann davon ausgehen, dass Ihre Angaben in der Bewerberdatenbank gespeichert sind, wenn Sie eine Bewerber-Nummer erhalten haben. Dort finden Sie noch einmal alle erforderlichen Hinweisen zu Ihrer Bewerbung.

Wichtige Hinweise

Bitte schicken Sie nach Ihrer Online-Bewerbung keine Unterlagen oder Zeugnis-Kopien, außer Sie werden in der .pdf-Datei im Anhang der Mail dazu aufgefordert.

Achten Sie darauf, dass Sie das korrekte Ausstellungsdatum Ihres Abiturzeugnisses / Ihrer HZB angeben; wir benötigen dieses Datum, um Ihre Wartezeit zu berechnen.

Stellen Sie während des gesamten Bewerbungsverfahrens, also bis Mitte Oktober, sicher, dass Ihre angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist, bestehen bleibt und dass Ihr Speichervolumen auf dem Mailserver Ihres Providers ausreicht. Es kann erforderlich sein, dass wir Sie per E-Mail benachrichtigen müssen.

Info-Portal "Zulasssung": Kontrolle Ihrer Eingaben

Sie können sofort nach Ihrer online-Bewerbung kontrollieren, ob alle Ihre Daten korrekt in der Bewerber-Datenbank gespeichert wurden. Sie stehen in unserem Infoportal-Zulassung:

Bitte sehen Sie dort nach Ihrer online-Bewerbung nach, denn auf diesem Infoportal "Zulassung" erfahren Sie auch, ob Ihre Bewerbung vollständig ist und ob Sie ggf. noch Unterlagen nachreichen müssen oder nicht..

Auch wenn Sie später nach dem Auswahlverfahren eine Zulassung erhalten, müssen Sie die Annahme des Studienplatzes online im Infoportal "Zulassung" bestätigen und zum im Bescheid angegebenen Termin persönlich zu uns zur Einschreibung kommen.
Die Richtigkeit Ihrer Online-Angaben, insbesondere Ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. das Abitur), Ihre Durchschnittsnote, das Datum Ihres Abiturs, vorherige Einschreibungen und abgeschlossene Studiengänge, die Angaben zu einem eventuell abgeleisteten Dienst etc. werden erst bei der Einschreibung überprüft. Daher müssen Sie in der Regel keine Zeugniskopien schicken.
Wenn Sie bei der Online-Bewerbung falsche Angaben gemacht haben, wird Ihnen die Einschreibung verweigert, auch wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben.

Im Infoportal "Zulassung" können Sie sich laufend über den Stand des Auswahlverfahrens, Ihren Rangplatz informieren und den Zulassungsbescheid herunterladen, wenn Sie einen Studienplatz bekommen haben. Der link dazu steht auch in der .pdf-Datei, die Sie mit der Bestätigungsmail erhalten.
Wichtig: Wenn Sie sich entschieden haben, einen angebotenen Studienplatz nicht anzunehmen, dann nutzen Sie bitte dieses Info-Tool, um den Studienplatz zurück zu geben.

Mehr Details zum Ablauf des Verfahrens und zu Ihren Entscheidungsmöglichkeiten

Direkt zur Online-Bewerbung

und zu den Fächern, für die Sie sich bewerben müssen.

Was tun nach dem 15. Juli bzw. nach dem 15. Januar?

Zulassungsbescheide gibt es an der Ruhr-Uni nur noch als .pdf-Dateien in unserm Infoportal-Zulassung, nicht per normaler Briefpost. Wir benachrichtigen Sie immer per E-Mail, sobald Sie eine Zulassung von uns bekommen haben.
Infoportal-Zulassung
Ablehnungsbescheide werden erst spät nach Abschluss des Zulassungsverfahrens und nach den Nachrückverfahren im "Info-Portal Zulassung" bereit gestellt. Das nach auch nach Vorlesungsbeginn sein.

Zu den im Zulassungsbescheid genannten Einschreibfristen müssen Sie sich erst Online und anschließend noch persönlich bei uns einschreiben. Die Fristen dafür sind oft eng gesetzt. Auch wenn Sie nicht online im Infoportal "Zulassung" die Annahme des Studienplatzes erklären, verfällt Ihre Zulassung. Sie sollten also ggf. angebotene Studienplätze online annehmen und Anfang September bzw. Mitte März nach Bochum zur Ruhr-Uni kommen können bzw. jemanden für die persönliche Einschreibung bevollmächtigen.
Mehr Details: Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

  • Der Ablauf des Bewerbungsverfahrens
  • Die letzten veröffentlichten Verfahrensergebnisse finden Sie bei uns unter NC-Werte
  • Zu den Studienabschlüssen (Bachelor, Master, Lehramt...) siehe Seite Studienabschlüsse
  • Lesen Sie auch die Studieninformationen zu Ihren Fächern
  • Vor Studienbeginn: Summer University mitHilfen und Vorkursen.

Sonder-Anträge: Härte-Fall, Nachteilsausgleich...

Für die Zulassung zum Studium gelten bei den Sonderanträgen dieselben Regelungen wie bei der Bewerberauswahl in den Fächern, die von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden.

Die Stiftung für Hochschulzulassung hat ein Merkblätter für Sonderanträge zu Studienortwunsch, Härtefall-Anträgen und Nachteilsausgleich erstellt. Sie finden diese Merkblätter auf der Seite von hochschulstart.de im Bereich "Medizinische Studiengänge" unter "Service-Download" - "Nützliche Informationen in gedruckter Form..." - "Zulassungschancen können verbessert werden" (.pdf) und "Der Härtefallantrag" (.pdf).
Die dort genannten Regelungen gelten auch für örtlich zulassungsbeschränkte Studienfächer.

Wenn Sie einen Härtefall-Antrag oder einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen wollen, so müssen Sie nach der Online-Bewerbung die entsprechenden Nachweise an unsere Zulassungsstelle schicken. Diese Unterlagen müssen in Kopie bis zum Bewerbungsschluss bei unserer Zulassungsstelle vorliegen!

Strenger Maßstab
Wird jemand im Härtefallwege zum Studium zugelassen, hat dies zur Folge, dass eine andere Person, die im Gegensatz zu ihrem Konkurrenten nicht zugelassen werden kann. Um die Gefahr einer ungerechtfertigten Durchbrechung des Gleichheitsgebots des Grundgesetzes auszuschließen, muss deshalb bei der Prüfung eines Härtefallantrages ein besonders strenger Maßstab angelegt werden. Eine solche Situation wäre beispielsweise eine Erkrankung mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die es bei einem verzögerten Studienbeginn nicht mehr ermöglichen würde, das Studium zu Ende zu führen.
Für den Härtefallantrag gilt: Bevor Sie einen Sonderantrag stellen, sollten Sie selbstkritisch prüfen, ob er Aussicht auf Erfolg hat. Viele Studienbewerber(innen) setzen auf die Sonderanträge zu große Hoffnungen.
Nicht jeder Grund, den Sie als relevant ansehen, kann bei der Studienplatzvergabe als "Sonderfall" anerkannt werden. Gründe, die Sie aufführen, müssen eine gravierende Beeinträchtigung bedeuten und im Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrer Person bereits vorliegen und von
Ihnen nicht zu vertreten sein. Legen Sie selbst deshalb an Ihre eigene Begründung einen strengen Maßstab an.

Wenn Sie einen Sonderantrag stellen möchten, müssen Sie geeignete Nachweise beifügen. Welche Belege dies sein können, ist bei den Beispielen in den Merkblättern für einen begründeten Antrag aufgeführt. Folgenden Leitgedanken sollten Sie sich vor Augen halten: Ihr "Sonderfall" muss durch die beigefügten Belege so deutlich dargestellt sein, dass eine außenstehende Person Ihre Argumente anhand der Unterlagen nachvollziehen kann. Sie erleichtern die Bearbeitung Ihres Antrages, wenn Sie neben den erforderlichen Nachweisen eine kurze schriftliche Begründung beifügen.