Master-Programme - Örtliche Zulassungsbeschränkungen
Bitte lesen Sie auch unsere allgemeinen Informationen zu den Master-Programmen der Ruhr-Universität und zum Ablauf des Zulassungsverfahren.
Die meisten Master-Programme der Ruhr-Universität sind zulassungsfrei. Für zulassungsfreie Master-Programme können Sie sich ohne Bewerbung zu den Einschreibfristen einschreiben, sofern Sie die Beratungsbescheinigung Ihrer Fakultät haben.
Das Bewerbungsverfahren
Weitere Themen
Örtlich zulassungsbeschränkte Master-Programme
Örtliche Zulassungsbeschränkungen für Master-Programme im 1. Fachsemster des Master-Studiums gibt es zurzeit für eine Reihe von Studienfächern. Diese finden Sie auf der Seite der Zulassungsstelle unter Bewerbung Master beim Studierenden-Sekretariat. Dort finden Sie auch die Voraussetzungen für die Bewerbung und das genaue Bewerbungsverfahren.
Alle dort nicht genannten konsekutiven Master-Programme der Ruhr-Uni sind zurzeit zulassungsfrei.
- Alle Master-Programme der Ruhr-Universität
- Einschreibung in ein zulassungsfreies Master-Programm.
Achtung:
Die Regelungen für Zulassungsbeschränkungen können
sich kurzfristig ändern. Erkundigen Sie sich für
das Wintersemester Anfang Mai und für das Sommersemester
Anfang November über die aktuellen Zulassungsbeschränkungen
im Studierendensekretariat oder bei der Zentralen Studienberatung (Tel:
0234 / 32-22435, Mail: zsb@rub.de)
oder informieren Sie sich auf unserer Seite zur Bewerbung.
Bewerbung und Fristen
In zulassungsbeschränkten Master-Programmen vergibt die Ruhr-Universität Bochum nur eine begrenzte
Zahl von Studienplätzen. Für diese Fächer ist
eine Bewerbung bei der Zulassungsstelle der Ruhr-Universität
erforderlich.
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt zurzeit
in den meisten Master-Programmen nach der Endnote im Bachelor-Examen.
Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Juli oder der 15. Januar eines jeden Jahres.
Die Ruhr-Universität Bochum bietet die Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Studienfächer im ersten Fachsemester in Master-Studiengängen ausschließlich online über das Internet an. Der Antrag zur Bewerbung auf einen Studienplatz muss für das Wintersemester bis zum 15.07. des Jahres und für das Sommersemester bis zum 15.01. des Jahres bei der Ruhr-Universität eingegangen sein.
Bewerberinnen und Bewerber können den Nachweis über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss (i.d.R. das Bachelorzeugnis) für das Wintersemester nachreichen. Die Nachreichfrist steht in der .pdf-Datei, die Sie nach der online-Bewerbung per Mail erhalten.
Für den 2-Fächer-Studiengang:
Wenn die beiden Fächer, die Sie studieren wollen, zulassungsbeschränkt
sind, müssen Sie sich für beide Fächer bewerben.
Mit der Zulassung für ein zulassungsbeschränktes
Fach erhalten Sie nicht automatisch die Zulassung für
das 2. zulassungsbeschränkte Fach. Sie brauchen für
die Einschreibung in diesem Fall die Zulassung für beide
Fächer, auch der Nachweis des Beratungsgespächs
ist für beide Fächer erforderlich.
Bitte füllen Sie bitte nur eine online-Bewerbung aus, wenn Sie sich für mehrere Master-Programme bewerben wollen. Bitte schicken Sie aber die im Kontrollblatt geforderten Unterlagen getrennt für jedes Fach an unsere Zulassungsstelle. Sie müssen also z.B. Ihr Bachelor-Zeugnis und Ihr Transcript of Records - wenn Sie sich für mehrere Master-Programme bewerben - mehrfach kopieren und an die Zulassungsstelle senden.
- Online-Bewerbung beim Studierenden-Sekretariat
Kurze Zeit nach dem Ausfüllen des Online-Formulars erhalten
Sie von der Ruhr-Universität eine E-Mail mit der Bestätigung,
dass Ihre Angaben korrekt an die Zulassungsstelle übermittelt
wurden.
Bitte schicken Sie alle Unterlagen, Zeugnisse, Leistungsnachweise, Diploma Supplement, Transcript of Records mit dem Zulassungsantrag an unsere Zulassungsstelle - nicht an die jeweilige Fakultät. Beachten Sie die Hinweise in Ihrem Kontroll-Ausdruck, den Sie nach der online-Bewerbung erhalten.
Kontrolle
Sie können sofort nach Ihrer online-Bewerbung kontrollieren, ob alle Ihre Daten korrekt in der Bewerber-Datenbank gespeichert wurden:
Bitte sehen Sie dort nach Ihrer online-Bewerbung nach, denn auf "zulixinfo" erfahren Sie auch, ob Ihre Bewerbung vollständig ist und ob Sie noch Unterlagen nachreichen müssen.
Ablaufplan Master-Bewerbung
Obligatorisches Beratungsgespräch
Wichtig:
Für die Einschreibung in die Master-Phase ist für alle Studierende eine Studienberatung in jedem Fach der Master-Phase vorgeschrieben.
Diese Beratung hat den Zweck, mit Ihnen Ihre Schwerpunktsetzung
in der Masterphase sowie die organisatorische und inhaltliche
Gestaltung Ihres Masterstudiums zu besprechen.
Die Kontaktdaten zur Studienfachberatung Ihres Master-Faches
/ Ihrer Master-Fächer finden Sie in den Studieninformationen.
Über diese Beratung wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt. Ohne eine schriftliche Bescheinigung dieser in Anspruch genommenen Beratung schreibt das Studierendensekretariat Sie nicht in das Master-Studium ein bzw. um.
Diese Beratungsbescheinigung benötigen Sie noch nicht bei der online-Bewerbung, sondern erst bei der persönlichen Einschreibung.
Bewerbungs-Unterlagen
Die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen sind von Fach zu Fach unterschiedlich. Mindestens benötigen wir:
- Eine aktuelle Studienbescheinigung
- Ihr Diploma Supplement bzw. Transcript of Records.
Ihr Abiturzeugnis ist nicht mehr erforderlich, die B.A.-Urkunde
gilt als Hochschulzugangsberechtigung für ein Master-Programm.
Da die Auswahl der Bewerber in vielen Fällen nach Durchschnittsnote erfolgt, muss Ihr Bachelor-Zeugnis eine Durchschnittsnote / Endnote
aufweisen.
Sie können in der Regel die erforderlichen Unterlagen auch noch nach dem 15.07. bzw. 15.1. nachreichen, die Frist steht in der .pdf-Datei, die Sie sofort nach der online-Bewerbung
per Mail erhalten. Dort steht auch, welche weiteren Unterlagen unsere Zulassungsstelle und die entsprechenden Fakultäten benötigen. Lesen Sie die Studieninformationen zu Ihren gewünschten Master-Programmen, die Sie von unserer Liste der angebotenen Master-Programme unter "Broschüre zum Studiengang (.pdf) " finden.
Master-Programme der RUB
Für die Einschreibung nach der Zulassung benötigen wir dann außerdem noch
- die BA-Urkunde
- den Nachweis über die obligatorische Beratung.
Äquivalenz-Prüfung
Wenn Sie von einer anderen deutschen oder insbesondere ausländischen Hochschule kommen und/oder im Bachelor-Studiengang ein anderes als das gewünschte Master-Programm studiert haben, mindestens einen Bachelor-Abschluss haben und bei uns ein Master-Programm studieren wollen, müssen Sie einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit dem entsprechenden Bachelor-Abschluss der Ruhr-Universität Bochum stellen. Bei den örtlich zulassungsbeschränkten Master-Programmen steht das genaue Verfahren der Äquivalenzprüfung in der Online-Bewerbung und im Kontroll-Ausdruck, den Sie am Ende der Online-Bewerbung von der Zulassungsstelle erhalten. In vielen Fächern müssen Sie Ihre Zeugnisse und Diploma Supplement etc. an die Zulassungsstelle schicken.
Bei einem Hochschul- oder Fachwechsel ist die Äquivalenz-Prüfung in allen Studienfächern der Ruhr-Uni verbindlich.
Online-Immatrikulation
Wenn Sie einen Zulassungsbescheid von der Zulassungsstelle der Ruhr-Universität (Download im Infoportal Zulassung) erhalten haben, und noch nicht StudentIn der Ruhr-Uni sind, dann müssen Sie anschließend unsere Online-Immatrikulation und die persönliche Einschreibung durchführen.




