Master - Der Numerus Clausus
In den Tabellen der Zulassungsstelle finden Sie die erforderlichen
Durchschnittsnoten für die an der RUB
zulassungsbeschränkten Master-Programme der letzten Zulassungsverfahren.
Achtung:
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt erst nach der Äquivalenz-Prüfung durch die jeweiligen Fakultäten. Nur wenn die vorgelegten Zeugnisse und Unterlagen als äquivalent anerkannt wurden, wird unter den BewerberInnen nach Durchschnittnote im Zeugnis des 1. berufsqualifizierenden Studienabschlusses ausgewählt. Eine Auswahl nach Wartezeit findet nicht statt
Näheres auch in den Infos zur Master-Bewerbung.
Die Ergebnisse der vergangenen Vergabeverfahren haben immer nur eine sehr begrenzte Vorhersagekraft für zukünftige Verfahren, da die Grenznoten und Wartezeiten zu jedem Semester nach Bewerbungsschluss neu errechnet werden.
Verfahrensergebnisse bei zulassungsbeschränkten Master-Programmen an der Ruhr-Universität Bochum
Die aktuellen Verfahrensergebnisse und NC-Werte für zulassungsbeschränkte Master-Programme finden Sie auf den Seiten des Studierenden-Sekretariats - incl. Link zur online-Bewerbung.
Die Studienplätze werden von der Ruhr-Universität Bochum nach Bachelor-Note in einem örtlichen Vergabeverfahren selbst vergeben.
Alle Angaben ohne Gewähr.

