Entscheidung online prüfen
Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben / Wenn Sie eine Ablehnung erhalten haben...

Sie haben eine Zulassung
erhalten (ein Fach oder mehrere Fächer)
Wenn Sie eine Zulassung zum Studium erhalten,
finden Sie diese in unserem Info-Portal "Zulassung" nach dem 15. Juli bzw. nach dem 15. Januar. In diesem Bescheid steht, bis wann Sie den angebotenen Studienplatz online annehmen müssen. Falls Sie diese Annahmefrist versäumen verfällt Ihre Zulassung.
Außerdem finden Sie dort, wann und wo Sie
sich für das Fach / die Fächer, für die Sie
eine Zulassung von uns bekommen haben, persönlich einschreiben müssen.
Sie müssen zu den angegebenen Daten persönlich bei uns im HZO erscheinen und sich einschreiben; wenn Sie
nicht persönlich kommen oder eine Vertretung mit Vollmacht schicken, dann verfällt ebenfalls die Zulassung.
Infoportal "Zulassung": Studienplatz online annehmen oder ablehnen
Einschreibung / Immatrikulation
Wenn Sie mehr als eine oder 2 Zulassungen erhalten haben
Sollten Sie mehr als eine Zulassung (1-Fach-Bachelor) oder zwei Zulassungen (2-Fach-Bachelor) erhalten haben, dann müssen Sie sich entscheiden:
Im 1-Fach-Studiengang können Sie nur ein Fach annehmen, im 2-Fach-Studiengang können Sie nur 2 Fächer annehmen. Alle weiteren Zulassungen verfallen damit.
Aber: Sie bleiben im Nachrückverfahren für die Fächer, für die Sie noch keine Zulassung erhalten haben, auch wenn Sie früh angebotene Studienplätze annehmen.
Wenn Sie den angebotenen Studienplatz nicht annehmen können oder wollen
In diesem Fall erklären Sie in unserem Infoportal "Zulassung", dass Sie den Studienplatz nicht annehmen wollen. Der link zu diesem online-Formular steht auch in der .pdf-Datei, die Sie nach der Bewerbung per Mail bekommen haben.
Erneute Bewerbung zum nächsten Semester
Sie können sich zum nächsten Vergabeverfahren
im nächsten Semester noch einmal bewerben
Wichtig: Es gibt grundsätzlich nur
einen sicheren Weg, einen Studienplatz im Wunschfach zu bekommen:
Über die Wartezeit erhält jede/r
Bewerber/in nach den derzeit gültigen Regelungen irgendwann
sicher einen Studienplatz in seinem Wunschfach. Allerdings
dürfen Sie nicht an einer deutschen
Hochschule eingeschrieben sein, um Wartezeit zu erwerben.
Sie haben sich für mehrere Fächer beworben, aber nur für ein Fach eine Zulassung erhalten - oder Ihr 2. Fach wird zum Sommersemester nicht angeboten oder Sie haben sich für nur 1 Fach beworben
Dies kann bei allen 2-Fächer-Studiengänge eintreten. In diesem Fall nehmen Sie den Studienplatz - falls Sie sich dafür entscheiden - wie oben beschrieben mit dem online-Formular an. Sie haben noch die Chance, im Nachrückverfahren für Ihre anderen Wunschfächer einen Studienplatz zu bekommen. Falls Sie auf Ihr 2. Fach warten, ohne das 1. Fach innerhalb der Annahmefrist bestätigt zu haben, verfällt diese Zulassung.
Machen Sie dies auch dann, wenn Sie noch auf Zulassungen im Nachrückverfahren oder von anderen Hochschulen warten. Wenn Sie nicht bis zum Ende der Annahmefrist reagieren, dann verfällt die Zulassung, die Sie für das eine Fach bekommen haben. Wir reservieren einen angebotenen Studienplatz nicht bis zum Ende aller Nachrückverfahren.
Studienplatz-Vergabe-Regelungen
Kommen Sie dann auch unbedingt zum im Zulassungsbescheid angegebenen Termin persönlich zur Einschreibung und schreiben sich für dieses Fach ein, nachdem Sie den Studienplatz angenommen haben.
Mit dem Erhalt des Zulassungsbescheides ist Ihnen der Studienplatz nur sicher, wenn Sie die online-Annahme-Erklärung abgegeben haben und persönlich zu uns zur Einschreibung kommen. Wenn Sie nicht kommen und z.B. auf das Nachrückverfahren für Ihr 2. Fach oder auf den Zulassungsbescheid einer anderen Hochschule warten, verfällt die Zulassung, die Sie für dieses Fach bekommen haben. Ihr Studienplatz wird dann sofort im Nachrückverfahren an andere BewerberInnen vergeben.
Im 2-Fächer-Bachelor-Studiengang müssen Sie sich auch in diesem Fall für 2 Fächer einschreiben; falls Sie für Ihr 2. Wunschfach (noch) keine Zulassung erhalten haben, müssen Sie also bei der Einschreibung ein "Ersatzfach" oder Platzhalter-Fach angeben, das am besten auch Ihren Interessen entspricht. Denn: Im 2-Fächer-Bachelor können wir Sie nur für zwei Fächer einschreiben, für ein Fach geht nicht.
Erhalten Sie dann im Nachrückverfahren auch für Ihr 2. Fach eine Zulassung, so ist eine Umschreibung (Fachwechsel) problemlos möglich.
Es muss sich bei diesem Ersatzfach jedoch um ein zulassungsfreies Fach handeln, also ein Fach, für das man sich nicht bewerben musste - außer Sie haben weitere Zulassungen bekommen. Wenn bei den Verfahrensergebnissen (Liste der NC-Werte) steht "Alle Bewerber zugelassen", dann heisst das nicht, dass wir dort auch jetzt noch jeden Studieninteressierten einschreiben können, sondern nur, dass diejenigen, die sich beworben haben, auch alle eine Zulassung bekommen haben. Diese Bewerber schreiben wir dann auch ein. Weitere Bewerber, die sich das Fach nicht beworben haben und/oder keine Zulassung bekommen haben, können wir nicht einschreiben. Wenn in diesen Fächern doch noch Plätze frei geblieben sein sollten, dann werden diese nur im Losverfahren vergeben.
Kommen Sie bei einer späten Zulassung wieder zum angebenen Termin persönlich zur Einschreibung, schreiben sich für das Fach, für das Sie eine Zulassung erhalten haben, ein und lassen das Ersatzfach streichen. Es kann allerdings passieren - je nach Ihrer Note und Wartezeit -, dass Sie auch im Nachrückverfahren keinen Platz im Wunschfach erhalten.
Nachrückverfahren
Losverfahren
Erneute Bewerbung zum nächsten Semester
Sie können sich auch zum nächsten Vergabeverfahren im nächsten Semester noch einmal bewerben.
Wenn Sie in keinem Fach eine Zulassung erhalten haben
1. Warten Sie zunächst auf das Nachrückverfahren.
2. Sie können sich ohne Nachteile an einer anderen Hochschule einschreiben, wenn Sie dort eine Zulassung bekommen haben. Bis Vorlesungsbeginn können Sie an den Hochschulen ohne Nachteile eine Einschreibung stornieren und zu Ihrer Wunsch-Uni wechseln, falls Sie in Nachrückverfahren einen Studienplatz bekommen haben.
Rückerstattung des Soziabeitrag
Wenn Sie sich an einer Hochschule bereits eingeschrieben haben und später
eine Zulassung an einer anderen Hochschule bekommen und lieber an der zweiten Hochschule studieren möchten, können Sie in der Regel den bereits gezahlten Sozialbeitrag bis Vorlesungsbeginn zurück erstattet bekommen, später nicht mehr.
Auch die Ruhr-Uni erstattet den Sozialbeitrag bis Vorlesungsbeginn zurück, wenn Sie sich für eine andere Hochschule entscheiden..
Rückerstattung des Soziabeitrags
3. Sie können sich zum nächsten Semester erneut bewerben. Zum Sommersemester geben sich oft weniger "harte" Grenzwerte für die Durchschnittsnote im Abi oder die Wartezeit.
Wichtig: Es gibt grundsätzlich nur
einen sicheren Weg, einen Studienplatz im Wunschfach zu bekommen:
Über die Wartezeit erhält jede/r
Bewerber/in nach der derzeitigen Rechtslage irgendwann einen
Studienplatz in seinem Wunschfach. Allerdings dürfen
Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben
sein, um Wartezeit zu erwerben.
4. Sie haben eventuell noch eine Chance im
Losverfahren.
5. Überlegen Sie sich Alternativ-Fächer - Ihre 2. oder 3. Wahl - und entscheiden Sie, ob Sie ein zulassungsfreies Fach studieren wollen.
6. Sie können auch recherchieren, ob Ihr Wunschfach / Ihre
Wunschfächer an anderen Hochschulen zulassungsfrei
sind bzw. die Grenznoten dort nicht so hart ausfallen wie
in Bochum.
Links zu den NC-Werten anderer Hochschulen in NRW
Dann können Sie diese Fächer dort beginnen
und einen Studienortwechsel nach Bochum vorbereiten.
Die Leistungsnachweise aus anderen Hochschulen werden in Bochum
in der Regel anerkannt, wenn die Inhalte, Leistungsanforderungen
und Leistungsnachweise vergleichbar sind.
Jetzt weiter zur Einschreibung an der Ruhr-Universität.
Wichtige Infos zum Studienbeginn
- Wir helfen Ihnen beim Studieneinstieg in Bochum:
Wichtige Informationen zum Studienbeginn

