Nachrückverfahren

bibliothek
Sehr viele Studieninteressierte bewerben sich für mehr Fächer, als sie später studieren können oder wollen; auch eine Bewerbung an mehreren Hochschulen kann die Zulassungs-Chancen verbessern. Eine Bewerbung vor einem Freiwilligendienst ist ebenfalls sinnvoll. Weiterhin entscheiden sich einige Abiturienten nach Absenden der Bewerbung für eine Berufsausbildung oder Praktika....
All diese Bewerber können eine Zulassung von der Hochschule bekommen, sich aber trotzdem nicht für das Fach oder die Fächer, für die sie sich beworben haben, einschreiben. So würden also Studienplätze frei bleiben.
Außerdem können BewerberInnen sich für bis zu 12 Studienfächer bewerben, aber sich nur für 1 Fach (im 1-Fach-B.A.) oder für 2 Fächer (im 2-Fach-B.A.) einschreiben.
Auch für die dann überzähligen Studienwünsche bleiben also Studienplätze frei.

In der Vergangenheit (und jetzt noch an vielen anderen Hochschulen) wurden diese frei gebliebenen Studienplätze erst nach Wochen, teils erst nach der Einschreibung, in einem manuellen Verfahren an BewerberInnen mit den nächst schlechteren Noten und der nächst kürzeren Wartezeit vergeben. Damit bekamen StudienplatzbewerberInnen oft erst sehr spät die Sicherheit, ob Sie einen Studienplatz an ihrer Wunsch-Uni haben oder nicht.

Kontinuierliches Nachrückverfahren

Dieses Manko hat die Ruhr-Universität Bochum mit ihrem neuen Zulassungssystem behoben. In der neuen eigenen Zulassungssoftware haben wir das implementiert, was viele BewerberInnen in der Vergangenheit gewünscht haben: Die automatische kontinuierliche Zulassung.

Wenn Sie einen Studienplatz / zwei Studienplätze annehmen (oder wenn Sie nicht mehr am Vergabeverfahren teilnehmen wollen), verfallen die Studienplätze der weiteren (bis zu 12) Studienwünsche, und diese so frei gewordenen Plätze werden sofort (genauer gesagt: innerhalb eines Tages) an andere BewerberInnen vergeben. Es findet also ein kontinuierliches Nachrückverfahren statt. Sie müssen nicht mehr warten, bis nach einigen Wochen ein manuelles Nachrückverfahren durchgefüht wird.
Im Info-Portal Zulassung können Sie bei uns täglich verfolgen, ob sich Ihre Rangplätze bis zur Zulassung verbessert haben. Die Daten im Info-Portal werden einmal am Tag aktualisiert. Es macht Sinn, einmal am Tag nachzusehen, ob und wie Sie in Ihrem Rangplatz nach oben wandern und ob Sie eine Zulassung in ihrem Wunschfach / ihren Wunschfächern bekommen haben.
Dieses kontinuierliche Zulassungsverfahren bewirkt aber, dass sich die erforderlichen Noten und Wartezeiten täglich ändern (können). Daher wird die Zulassungsstelle nicht bereits kurz nach Ende der Bewerbungsfrist eine NC-Liste veröffentlichen, sondern erst kurz vor Beginn der persönlichen Einschreibung.
Ihr im Info-Portal genannter Rangplatz ist immer der bestmögliche / der höchste Rangplatz in den Zulassungsquoten: Entweder der Rangplatz in der Abi-Durchschnittsnote oder der Rangplatz in der Wartezeit – je nach dem in welcher Liste Sie einen höheren Rangplatz haben.

Nachrückverfahren und Studienplatzangebote: Online prüfen

In unserem Info-Portal "Zulassung" erfahren Sie kontinuierlich Ihren Rangplatz bei der Vergabe der Studienplätze. Wenn Sie nicht direkt nach dem 15. Juli bzw. dem 15. Januar einen Studienplatz angeboten bekommen haben, dann kann dies durchaus später im Laufe des Verfahrens noch geschehen. Im Info-Portal können Sie jederzeit sehen, wieviele BewerberInnen im Auswahlverfahren noch vor Ihnen sind und wie sich Ihre Rangplatz verbessert. Sehen Sie daher nach Bewerbungsschluß täglich im Infoportal nach, ob Sie dort einen Zulassungsbescheid bekommen haben. Als Zugangsdaten benötigen wir Ihre Bewerber-Nummer und Ihr Geburtsdatum.
Online-Portal "Zulassung".

Was Sie tun können, wenn Sie nur in einem Ihrer Wunschfächer einen Studienplatz angeboten bekommen, aber im 2-Fach-B.A. (oder im Lehramtsstudium) ein 2. Fach benötigen, das finden Sie in "Entscheidung online prüfen".

Angebotene Studienplätze nicht annehmen

Wenn Sie z.B. aufgrund eines Dienstes oder weil Sie an einer anderen Hochschule einen Studienplatz bekommen haben, nicht mehr an unseren Nachrückverfahren teilnehmen wollen, dann teilen Sie uns dies bitte in unserem Infoportal mit.
Diese Erklärung, dass Sie am Vergabeverfahren nicht mehr teilnehmen möchten, ist sofort verbindlich.
Den von Ihnen nicht mehr gewünschten Studienplatz können wir dann sofort an andere Bewerberinnen und Bewerber vergeben.

Einschreibung / Immatrikulation

Mit dem Zulassungsbescheid aus unserem "Infoportal Zulassung" erhalten Sie den Termin für die Einschreibung und eine Aufstellung der mitzubringenden Unterlagen. Eine Einschreibung ist nur mit dem Zulassungsbescheid RUB zu den darin genannten Terminen persönlich möglich.

Nutzen Sie unsere Internet-Einschreibung, wenn Sie einen Studienplatz bekommen haben.
Einschreibung an der RUB

Wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben: Wichtige Informationen zum Studienbeginn in "Hilfen zum Studienbeginn".

Wie die Studienplätze vergeben werden

Quereinstieg