Nachrückverfahren

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In allen zulassungsbeschränkten Fächern führt die RUB Nachrückverfahren durch, wenn vergebene Studienplätze im Hauptverfahren nicht angenommen wurden. In vielen Fächern kann aber kein Nachrückverfahren durchgeführt werden, weil alle Studienplätze im Hauptverfahren vergeben werden können und daher keine Plätze mehr frei bleiben. In diesen Fällen kann dann selbstverständlich auch kein Losverfahren durchgefüht werden.

Sehr viele Studieninteressierte bewerben sich für mehr Fächer, als sie später studieren können oder wollen; auch eine Bewerbung an mehreren Hochschulen kann die Zulassungs-Chancen verbessern. Eine Bewerbung vor einem Freiwilligendienst ist ebenfalls sinnvoll. Weiterhin entscheiden sich einige Abiturienten nach Absenden der Bewerbung für eine Berufsausbildung oder Praktika....

All diese Bewerber können einen Zulassungsbescheid der Hochschule bekommen, sich aber trotzdem nicht für das Fach oder die Fächer, für die sie sich beworben haben, einschreiben. So würden also Studienplätze frei bleiben.

Weil unsere Zulassungsstelle viel Erfahrungen damit hat, wieviele BewerberInnen trotz Zulassungsbescheid nicht zur Einschreibung kommen, verschickt sie mehr Zulassungsbescheid als Studienplätze vorhanden sind - wir überbuchen sozusagen.
Oft kommt diese Schätzung der Überbuchung gut hin - dann können wir kein Nachrückverfahren durchführen.

Bei den Fächern, wo trotzdem nach der Einschreibung noch Studienplätze frei geblieben sind, wird dann ein Nachrückverfahren durchgeführt.
Die Grenznoten und die Anzahl der erforderlichen Wartesemester sind hierbei in einigen Fächern etwas günstiger als zu Beginn des Vergabeverfahrens. Bei den "harten" NC-Fächern ändern sich die erforderlichen Noten allerdings oft nur wenig oder gar nicht.
Wenn im Hauptverfahren keine Studienplätze mehr frei bleiben, kann unsere Zulassungsstelle kein Nachrückverfahren durchführen.

Für das Nachrückverfahren können und müssen Sie sich nicht extra bewerben; wenn Sie im Hauptverfahren keinen Platz bekommen haben, so sind Sie automatisch im Nachrückverfahren, wenn wir ein Nachrückverfahren durchführen können. Wer sich nicht fristgerecht beworben hat, kann dagegen nicht am Nachrückverfahren teilnehmen.

Nachrückverfahren und Studienplatzangebote: Online prüfen

In unserem Info-Portal "Zulassung" erfahren Sie kontinuierlich Ihren Rangplatz bei der Vergabe der Studienplätze. Wenn Sie nicht direkt nach dem 15. Juli bzw. dem 15. Januar einen Studienplatz angeboten bekommen haben, dann kann dies durchaus später im Laufe des Verfahrens noch geschehen. Im Info-Portal können Sie jederzeit sehen, wieviele BewerberInnen im Auswahlverfahren noch vor Ihnen sind und wie sich Ihre Rangplatz verbessert. Sehen Sie daher nach Bewerbungsschluß täglich im Infoportal nach, ob Sie dort einen Zulassungsbescheid bekommen haben. Als Zugangsdaten benötigen wir Ihre Bewerber-Nummer und Ihr Geburtsdatum.
Online-Portal "Zulassung".

Was Sie tun können, wenn Sie nur in einem Ihrer Wunschfächer einen Studienplatz angeboten bekommen, aber im 2-Fach-B.A. (oder im Lehramtsstudium) ein 2. Fach benötigen, das finden Sie in "Entscheidung online prüfen".
Da es keine Garantie gibt, im Nachrückverfahren einen Platz zu bekommen, ist es sinnvoll, eine Alternative parat zu haben.

Angebotene Studienplätze nicht annehmen
Wenn Sie z.B. aufgrund eines Dienstes oder weil Sie an einer anderen Hochschule einen Studienplatz bekommen haben, nicht mehr an unseren Nachrückverfahren teilnehmen wollen, dann teilen Sie uns dies bitte in unserem Infoportal mit.
Diese Erklärung, dass Sie am Vergabeverfahren nicht mehr teilnehmen möchten, ist sofort verbindlich.
Den von Ihnen nicht mehr gewünschten Studienplatz können wir dann schnell an andere Bewerberinnen und Bewerber vergeben.

Einschreibung / Immatrikulation
Wenn Sie im Nachrückverfahren einen Studienplatz erhalten sollten, so sind die Einschreibtermine, die Ihnen das Studierendensekretariat mitteilt, oft sehr kurzfristig.

Mit dem Zulassungsbescheid aus unserem Infoportal "Zulassung" erhalten Sie den Termin für die Einschreibung und eine Aufstellung der mitzubringenden Unterlagen. Eine Einschreibung ist nur mit dem Zulassungsbescheid RUB zu den darin genannten Terminen persönlich möglich.

Nutzen Sie unsere Internet-Einschreibung, wenn Sie einen Studienplatz im Nachrückverfahren bekommen haben.
Einschreibung an der RUB

Wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben: Wichtige Informationen zum Studienbeginn in "Hilfen zum Studienbeginn".

Wie die Studienplätze vergeben werden

Quereinstieg