Losverfahren

Sie können sich für einen Studienplatz in zulassungsbeschränkten Fächern per Losverfahren bewerben. Im Losverfahren werden
Studienplätze verlost, die im Vergabeverfahren von hochschulstart.de oder
der Ruhr-Universität und nach dem letzten Nachrückverfahren frei geblieben sind. In der Regel sind
dies null bis wenige Studienplätze. Wenn alle Plätze im Haupt-
und in den Nachrückverfahren vergeben werden konnten, kann
kein Losverfahren durchgeführt werden.
Es kann vorkommen, dass die Ruhr-Universität in einigen
Studienfächern alle Bewerberinnen und Bewerber zulassen
konnte, siehe unsere "Verfahrensergebnisse".
Dies bedeutet jedoch nicht, dass in diesen
Fächern Studienplätze frei geblieben sind und daher
ein Losverfahren stattfinden kann oder gar eine freie Einschreibung
möglich ist.
Am Losverfahren können alle Interessierte teilnehmen, die die Allgemeine Hochschulreife haben, unabhängig davon, ob sie vorher am Bewerbungsverfahren teilgenommen haben oder nicht. Sie können sich im Losverfahren zum Sommersemester nur für zulassungsbeschränkte Fächer bewerben, die auch zum Sommersemester Studienanfänger aufnehmen.
Da es keine Garantie gibt, im Losverfahren einen Platz zu bekommen, ist es sinnvoll, eine Alternative parat zu haben.
Bitte beachten Sie: Die Ruhr-Universität führt Losverfahren ausschließlich online durch. Bewerbungen per Post oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbungsfristen sind in der Regel:
Für das Wintersemester 15.09. bis 15.10. und für
das Sommersemester 15.03. - 31.03.
Nur
in diesem Zeitraum ist das Internet-Formular frei geschaltet.
Sie erhalten von der Ruhr-Universität Bochum nach Abschluss des Verfahrens nur einen Bescheid, wenn Sie einen Platz erhalten haben. Absagen werden nicht verschickt.
Kontrollblatt ausdrucken und einschicken!
Am Ende der Internet-Bewerbung für das Losverfahren werden
Sie aufgefordert, sich ein Kontrollblatt ausdrucken, das Sie
bis zum Ende der Bewerbungsfrist unterschrieben
an die Zulassungsstelle der Ruhr-Universität Bochum schicken.
Es zählt das Eingangsdatum bei der Ruhr-Universtät
Bochum. Bewerbungen, deren Kontrollblatt nicht rechtzeitig
eingeht, können nicht am Losverfahren teilnehmen. Sollten Sie nicht über einen
Drucker oder die technischen Voraussetzungen verfügen,
besteht neben Internet-Cafés, etc. auch die Möglichkeit,
die Anmeldung zum Losverfahren an den Selbstbedienungsterminals
des Studierendensekretariates im Foyer der Universitätsverwaltung
durchzuführen.
Wenn Sie eine Zulassung erhalten, teilt Ihnen das Studierendensekretariat den Termin mit, an dem Sie sich bei uns einschreiben können. In der Regel sind die Termine sehr kurzfristig.
Für die "harten" NC-Fächer sind die Chancen allerdings recht klein, im Losverfahren einen Studienplatz zu erhalten. Erfahrungsgemäß werden in diesen Fächern in den Nachrückverfahren alle Plätze vergeben. Außerdem bewerben sich in diesen Fächern oft hunderte Bewerber für null bis ganz wenig Plätze...
Tipps
- Bewerben Sie sich an allen Hochschulen, die für Sie infrage kommen: Es gibt "beliebtere" und weniger beliebte Unis, so dass die Chancen an jeder Hochschule unterschiedlich sind. Die Bewerbung für das Losverfahren kann von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein.
- Auch wenn Sie im Losverfahren eine Studienplatz erhalten haben und diesen Platz aufgrund eines Dienstes nicht annehmen können, haben Sie das Recht auf bevorzugte Zulassung im darauf folgenden Semester.
Parkstudium
Haben Sie keine Zulassung für ein zulassungsbeschränktes Fach
erhalten und Sie möchten statt dessen ein anderes Fach studieren,
so wird Ihnen diese Zeit des Parkstudiums nicht als Wartezeit für Ihren eigentlichen Fachwunsch angerechnet. Bei weiteren
Bewerbungen haben Sie dann nur die Chance über die Durchschnittsnote,
nicht über eine verbesserte Wartezeit.
Als Parkstudium gilt jede Zeit, die Sie an einer deutschen Hochschule
(Uni oder FH) eingeschrieben sind. Während eines Studiums können
Sie keine weitere Wartezeit erwerben, die Wartezeit, die Sie
vor einem Studienbeginn erworben haben, bleibt Ihnen jedoch
erhalten. Die Wartezeit wird wie folgt errechnet: Datum
des Abitur bis Datum der Bewerbung in Halbjahren (Semester)
minus der Zeit (in Semestern), in der Sie an einer Hochschule
im Geltungsbereich des Grundgesetzes eingeschrieben waren.

