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Studium an zwei Hochschulen - "Spagatstudium" in der Lehrerausbildung

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Die Universitäten Bochum und Dortmund haben einen Kooperationsvertrag zur Lehrerausbildung an beiden Hochschulen geschlossen. In diesem Vertrag ist geregelt, unter welchen Bedingungen ein „Spagat-Studium" an beiden Hochschulen möglich ist, in dem ein Studienfach an der Ruhr-Universität und das zweite Fach an der Universität Dortmund studiert werden kann.

Die Regelungen beziehen sich nur auf die Lehrerausbildung, also den Bachelor of Arts in den Fächern, die an der Lehrerausbildung beteiligt sind, und den Master of Education, und nur auf das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen.
Sie sind im Spagat-Studium an einer Universität als Ersthörer und an der anderen Uni als Zweithörer eingeschrieben.

Regelungen für das „Spagat-Studium" Bochum / Dortmund

Das Studium an der jeweils anderen Hochschule ist nur möglich, wenn es nicht beide gewünschten Fächer an einer Hochschule gibt – unabhängig von den Zulassungsbeschränkungen.

  • Sind Sie an der Universität Bochum als Ersthörer/in eingeschrieben, so können Sie in Dortmund die Fächer Kunst, Musik oder Informatik wählen.
    Art und Umfang des Studiums in Ihrem Kernfach an der Universität Dortmund entnehmen Sie bitte den facherspezifischen Bestimmungen ihres Kernfachs.
  • Sind Sie an der Universität Dortmund als Ersthörer/in eingeschrieben, so können Sie an der Universität Bochum als eines Ihrer beiden Unterrichtsfächer Biologie, Französisch, Geografie, Geschichte, Griechisch / Latein (Klassische Philologie), Italienisch, Pädagogik (Erziehungswissenschaft), Russisch, Sozialwissenschaften (im Bachelor: Politik/Wirtschaft/Gesellschaft) und Spanisch auswählen.

Es können nur Fächer in Bochum bzw. Dortmund gewählt werden, die nicht an der eigenen Universität im Lehramt Gymnasien und Gesamtschulen angeboten werden!

Die Dortmunder Fächer Kunst und Musik unterliegen einer Eignungsprüfung, deren erfolgreiches Bestehen Einschreibevoraussetzung für den Bachelor ist.

Sie müssen an der Uni Dortmund Ihr Fach als Kernfach studieren, nicht als Komplementärfach, also im Bachelor-Studiengang mit fachwissenschaftlichem Profil studieren. Das Komplementärfach umfasst zu wenig Credit-Points.

Noch ein Hinweis:
Eine Zweithörerschaft im klassischen Sinne (außerhalb des Lehramts-Studiums) zwischen der Uni Dortmund und der RUB ist auch möglich. Hier müssen Sie aber an beiden Unis jeweils einen kompletten Studiengang studieren, z.B. Journalistik in Dortmund und Russische Kultur und Orientalistik (BA 2) an der RUB.
Bitte unbedingt beachten, dass eine Zweithörerschaft an der RUB in
zulassungsbeschränkten Studienfächern/Fachsemestern nur in Absprache mit
der Zulassungsstelle möglich ist.

Studien-Informationen Lehramtfächer Bochum

Nach welcher Prüfungsordnung studieren?

Mit der Wahl der Uni, an der Sie als Ersthörer eingeschrieben sind, legen Sie fest, nach welcher Prüfungsordnung Sie studieren: Wenn Bochum die Erst-Uni ist, studieren Sie nach der Prüfungsordnung in Bochum. Die Module aus Dortmund werden Ihnen bei uns als 2. Bachelor- und M.Ed.-Fach anerkannt. In diesem Fall müssen Sie auch im Bachelor- Studium die 30 CP im lehramtsspezifischen Optionalbereich absolvieren. Es gelten also für Sie die gleichen Regelungen in der Lehrerausbildung wie für die Studierenden, die beide Fächer in Bochum studieren.

Möchten Sie Ihr Studium im Bochumer Bachelor-Master-Modell absolvieren, müssen Sie sich als ErsthörerIn an der Ruhr-Universität einschreiben und sich die an der anderen Hochschule erbrachten Leistungen vom Gemeinsamen Prüfungsausschuss der Ruhr-Universität anerkennen lassen.

Das Studium zum Master of Education müssen Sie am Standort ihrer Bachelor-Ersteinschreibung aufnehmen und abschließen.

Das Bachelorzeugnis wird ausgestellt bei Ersthörerschaft

  • in Bochum auf der Grundlage von 199 CP + alle zu den Modulen gehörigen Prüfungen
  • in Dortmund auf der Grundlage von 206 CP + alle zu den Modulen gehörigen Prüfungen.

Das Masterzeugnis wird ausgestellt bei Ersthörerschaft

  • in Bochum auf der Grundlage von 100 CP (+ ggf. 9 CP für das Masterbegleitmodul) und alle zu den Modulen gehörigen Prüfungen
  • in Dortmund auf der Grundlage von 97 (+ ggf. 9 CP für das Masterbegleitmodul) und alle zu den Modulen gehörigen Prüfungen.

Bei einem standortübergreifenden Studium wird der CP-Umfang für ein abgeschlossenes Masterstudium den allgemein vorgegebenen Umfang für ein Masterstudium von 120 CP unterschritten, insgesamt aber wird die Gesamtzahl von 300 CP für den gestuften Lehramtsstudiengang erreicht.

Erst-Hörer und Zweithörer

Wenn Sie ein Studienfach in Bochum und das 2. Fach an der TU Dortmund studieren wollen, müssen Sie sich bei beiden Universitäten bewerben, wenn Ihre Fächer zulassungsbeschränkt sind.

Sie müssen sich auch an beiden Hochschulen zu den festgesetzten Fristen einschreiben; die Hochschulen tauschen die Einschreib-Daten auch im Spagat-Studium nicht untereinander aus. Bei zulassungsbeschränkten Fächern stehen die genauen Termine im Zulassungsbescheid. Wenn Sie zu den dort genannten Fristen nicht persönlich zur Einschreibung zur Ruhr-Uni - auch als ZweithörerIn - kommen, verfällt Ihre Zulassung.
Andere Hochschulen können andere Verfahren zur Einschreibung vorsehen, z.B. eine schriftliche Einschreibung.

Wenn Sie im Spagat-Studium Bochum als Ihre Erst-Uni gewählt haben, müssen Sie in beiden Hochschulen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen studieren, andere Schulformen sind im Spagat-Studium in diesem Fall nicht möglich, auch nicht für das Lehramt an Berufskollegs.

Wenn Sie Ersthörer in Dortmund sind, studieren Sie nach der Prüfungsordnung in Dortmund mit Ihrem einen Fach in Dortmund als Kernfach. In diesem Fall müssen Sie dort den Bereich "Bildung und Wissen" absolvieren. Die Module Ihres 2. Fachs aus Bochum werden Ihnen dann in Dortmund anerkannt. Klären Sie aber bitte die Details der Prüfungsordnung, die Fächerkombination, die Schulform und die im Bereich "Bildung und Wissen" zu erbringenden Module mit der Universität Dortmund.

Sie können Ihr Studium auch bereits mit dem Bachelor-Abschluss beenden, um früher in den Beruf einzusteigen; in diesem Fall steht Ihnen die Schullaufbahn allerdings nicht mehr offen. Mit dem Bachelor-Abschluss können Sie auch einen „Fach-Master" studieren – wenn Sie Ersthörer /in in Bochum sind, geht dies in jedem Ihrer Fächer. Wenn Sie Ersthörer/in in Dortmund sind, gilt dies nur für Ihr Kernfach; ggf. sind noch Brückenmodule nachzustudieren. Bitte beachten Sie hierfür spezielle Eingangsvoraussetzungen und Anerkennungskriterien im angestrebten Fach.

Abschluss des Studiums

Für die Ausstellung des Bachelorzeugnisses ist das zuständige akademische Prüfungsamt der ersteinschreibenden Hochschule zuständig und verleiht den akademischen Grad nach Eingang der Prüfungsunterlagen der anderen Hochschule. Für die Ausstellung des Masterzeugnisses gilt diese Regelung analog.
Das Landesprüfungsamt NRW vollzieht auf der Grundlage der Prüfungsergebnisse des Bachelor- und Masterstudiums die Anerkennung dieses Abschlusses als Erstes Staatsexamen für Lehrämter an Schulen. Dabei stellt die Geschäftsstelle Bochum das Zeugnis zur Ersten Staatsprüfung für die in Bochum ersteingeschriebenen Studierenden aus, die Geschäftsstelle Dortmund für die in Dortmund ersteingeschriebenen Studierenden.

Hinweis
Ein Studium an 2 Universitäten bedeutet einen erheblichen organisatorischen Aufwand, da die Stundenpläne der Hochschulen nicht aufeinander abgestimmt sind.

Mehr Informationen

Professional School of Education an der Ruhr-Universität

Informationen der Universität Dortmund