Erweiterungsstudien Lehramt 3. Unterrichtsfach
Erweiterungsstudien zur Erlangung der Lehrbefähigung in einem dritten Unterrichtsfach
Sie können die Lehrbefähigung
in einem 3. Unterrichtsfach an der Ruhr-Universität erwerben.
Diese Erweiterungsstudien finden parallel zum Master of Education
oder zum Referendariat oder berufsbegleitend statt. Nicht
alle (Unterrichts-)fächer, die die Ruhr-Uni im B.A. und
M.Ed. anbietet, können auch in den Erweiterungsstudien
studiert werden.
Folgende Fächer in Bochum bieten diese Erweiterungsstudien
zurzeit an:
Biologie, Chemie, Deutsch, Erdkunde, Evangelische
Religionslehre, Französisch, Geschichte, Griechisch,
Italienisch, Katholische Religionslehre, Latein, Mathematik,
Pädagogik / Erziehungswissenschaft, Philosophie / Praktische
Philosophie, Physik, Spanisch.
Nicht möglich sind als 3. Fach zurzeit
die Fächer
Englisch, Russisch, Sozialwissenschaften und Sport.
Voraussetzungen für die Zulassung zu den Erweiterungsstudien
Zu den Erweiterungsstudien wird zugelassen, wer an einer deutschen Universität in zwei anderen Fächern in einem Master-of-Education-Studiengang für Gymnasium und Gesamtschulen oder einem anderen Studiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen eingeschrieben ist.
Sie können die Erweiterungsstudien für das 3. Fach also bei uns auch studieren, wenn Sie z.B. in Dortmund im M.Ed. für Gymnasien und Gesamtschulen oder an einer anderen Universität für den entsprechenden M.Ed. oder die alte Lehrerausbildung eingeschrieben sind. In diesem Fall würden Sie bei uns Zweithörerin werden.
Parallel zum B.A.-Studium ("Spagat-Studium") sind die Erweiterungsstudien jedoch nicht möglich.
Ebenfalls zu Erweiterungsstudien zugelassen wird, wer die Erste Staatsprüfung oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen hat.
Die Erweiterungsstudien für das 3. Unterrichtsfach bietet
die Ruhr-Universität nur für das Lehramt
an Gymnasien und Gesamtschulen, nicht für das
Lehramt an Berufskollegs oder an Grund-, Haupt- und Realschulen.
Auch wenn Sie schon ein Lehramtsstudium für andere Schulformen
als für Gymnasien und Gesamtschulen abgeschlossen haben,
können Sie an der Ruhr-Universität nicht die Erweiterungsstudien für ein 3. Unterrichtsfach studieren.
Obligatorisches Beratungsgespräch
Vor Aufnahme der Studien hat die oder der Studierende ein obligatorisches Beratungsgespräch nach Maßgabe der fachspezifischen Bestimmungen zu absolvieren.
Bei Fächern, für die nach der jeweils gültigen LPO für die Zulassung zum Lehramtsstudium besondere Vorschriften gelten, gelten diese auch für die Zulassung zu den Erweiterungsstudien mit dem Berufsziel Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Diese sind spätestens bei der Anmeldung zur ersten Modulabschlussprüfung nachzuweisen. Näheres regeln die fachspezifischen Bestimmungen.
Für die Zulassung zu den Erweiterungsstudien
gibt es bei einigen Fächern weitere Einschränkungen.
So können Sie z.B. die Erweiterungsstudien in einigen
naturwissenschaftlichen Fächern nur studieren, wenn Sie
in Ihrem Bachelor-Studium oder Ihrem Lehramtsstudium bereits
mindestens ein naturwissenschaftliches Fach studiert haben.
Die genauen Zulassungsvoraussetzungen und Informationen zu den Modulen finden Sie in in der Prüfungsordnung für die Erweiterungsstudien zur Erlangung der Lehrbefähigung in einem dritten Unterrichtsfach im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen vom 28. Mai 2008 sowie in den Master-Studieninformationen Ihres Erweiterungs-Faches. Die Master-Infos finden Sie in der jeweils rechten Spalte unter "Unterrichtsfach / M.Ed." und in der Liste unserer Master-Studiengänge.
Ziele der Erweiterungsstudien
Die Erweiterungsstudien sollen den Erwerb einer Fakultas in einem dritten Unterrichtsfach ermöglichen. Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studien sollen so vermittelt werden, dass damit die Voraussetzungen für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst für ein drittes Unterrichtsfach im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen erreicht werden.
Die fachwissenschaftlichen Studien haben das Ziel, den Studierenden ein theoretisches und methodisches Wissen in dem gewählten Studienfach zu vermitteln. Das im Fachstudium vermittelte Disziplin- bzw. Fächerwissen ist auf die Anforderungen des jeweiligen Unterrichtsfachs und dessen schulischen Lehrplans zu beziehen. Dabei sind die unterschiedlichen fachlich-curricularen Anforderungen beider Stufen des Gymnasiums und der Gesamtschule zu berücksichtigen.
Die fachdidaktischen Studien beziehen sich auf fachbezogenes adressatenspezifisches Lehren und Lernen in der Schule. Es geht dabei um die Analyse und Reflexion von Zielen, Bedingungen, Prozessen und Ergebnissen fachbezogenen Lehrens, Kenntnis und Bewertung fachdidaktischer Theorien, Einschätzung der Bedeutung von Fachtraditionen, zentralen Fachinhalten und Zielen, Planung, Gestaltung und Auswertung von fachbezogenen Lehr- und Lernprozessen.
Studienumfang
Der Umfang der Erweiterungsstudien beträgt in der
Regel etwa die Hälfte des ordnungsgemäßen
Vollstudiums dieses Studienfaches im gestuften B.A.- und M.Ed.-Studiengang.
In der Regel können dies je nach Fach zwischen 55 und
75 Credit-Points sein. Näheres regeln die Fachspezifischen
Bestimmungen.
Von den in den fachspezifischen Bestimmungen festgesetzten
CP des Erweiterungsstudiums entfällt mindestens ein Fünftel
auf die Fachdidaktik.
Die einzelnen Studienfächer können in den fachspezifischen Bestimmungen ein Fachpraktikum vorschreiben.
Die Erweiterungsstudien können simultan zu einem Lehramtsstudium mit dem Abschluss Gymnasium und Gesamtschule, im Anschluss an einen solchen Studiengang oder berufsbegleitend absolviert werden.

