Fristen Sommersemester 2013

Öffnungszeiten des Studierendensekretariats:
Gebäude UV, Ebene 0, Raum 10
Öffnungszeiten: Montags bis Freitags: 9.00 bis 12.00 Uhr, montags, mittwochs, donnerstags: 13.30 bis 15.00 Uhr.
Tel.: 0234-32-22945 (es kann unter Umständen günstiger sein, das Studierendensekretariat außerhalb der Öffnungszeiten telefonisch zu erreichen, z.B. von 8.00 bis 9.00 Uhr und wieder ab 15.00 Uhr).

Allgemeine Fristen Sommersemester 2013
Semester (Beginn - Ende) 01.04.2013 - 30.09.2013
Vorlesungen (Beginn - Ende) 08.04.2013 - 19.07.2013
Einführungsveranstaltungen ./.
Fakultätsspezifische Veranstaltungen  ./.
Ferien Pfingstferien: 20.05.2013- 25.05.2013 (beide Tage einschließlich)
Bewerbungsfristen  
Bewerbungsschluss in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen im 1. Fachsemester 15.01.2013
Bewerbungsschluß für internationale Studienbewerber 15.01.2013
Bewerbungsschluss für in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkte Studiengänge 15.03.2013
Bewerbungsfrist Losverfahren 15.03.2013 - 31.03.2013
Bewerbungsfrist Beruflich Qualifizierte (alle Studiengänge) Wintersemester: 01. April
Sommersemester: 01. Oktober
Einschreibungsfristen   
Studierende (Einschreibungen in zulassungsfreie Studiengänge). Die Einschreibfristen für zulassungsbeschränkte Studienfächer werden im Zulassungsbescheid mitgeteilt. 25.03.2013 - 05.04.2013 (montags bis freitags von 9 - 13 Uhr im HZO), außer samstags, sonntags und an Feiertagen)
Zweithörer/innen - Erstzulassung - (keine Zulassung in zulassungsbeschränkten Studiengängen!) 25.03.2013 - 05.04.2013 (montags bis freitags von 9 - 13 Uhr im HZO), außer samstags, sonntags und an Feiertagen)
Gasthörer/innen - Erstzulassung- 25.03.2013 - 05.04.2013 (montags bis freitags von 9 - 13 Uhr im HZO), außer samstags, sonntags und an Feiertagen)
Rückmelde- / Beurlaubungsfristen  
Rückmeldung für Studierende und Gasthörer (Zahlungseingang des Sozial- bzw. Gasthörerbeitrages) 14.01.2013 - 28.02.2013 (Zahlungseingang des Sozialbeitrages) Hinweise für Teilnehmer am Lastschriftverfahren!
Die Rückmeldung erfolgt automatisch durch das Studierendensekretariat nach Zahlungseingang des vollständigen Sozialbeitrages, unabhängig von der Aktualisierung des Studierendenausweises und/oder dem Druck einer neuen Studienbescheinigung. Teilnehmer am Lastschriftverfahren werden ab dem 14.01.2013 automatisch durch das Studierendensekretariat rückgemeldet. Die Abbuchung des Sozialbeitrages erfolgt Anfang März, frühestens ab dem 01.03.2013.
Beurlaubung   14.01.2013 - 28.02.2013
(Beantragung beim Studierendensekretariat)
Zweithörer/innen 14.01.2013 - 30.03.2013 (Rückmeldung gegen Vorlage einer Studienbescheinigung der Ersthochschule vom SoSe 2013)
Gasthörer(innen) 14.01.2013 - 28.02.2013 (Zahlungseingang der Gasthörergebühr)

Wichtiger Hinweis: Bei Fristversäumnis besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Zulassung, Einschreibung oder Rückmeldung!