Fristen Sommersemester 2011

Öffnungszeiten des Studierendensekretariats:
Gebäude UV, Ebene 0, Raum 10
Öffnungszeiten: Montags bis Freitags: 9.00 bis 12.00 Uhr, montags, mittwochs, donnerstags: 13.30 bis 15.00 Uhr
Tel.: 0234-32-22945 (es kann unter Umständen günstiger sein, uns außerhalb unserer Öffnungszeiten telefonisch zu erreichen, z.B. von 8.00 bis 9.00 Uhr und wieder ab 15.00 Uhr).

  Sommersemester 2011
Allgemeine Fristen  
Semester (Beginn - Ende) 01.04.2011 - 30.09.2011
Vorlesungen (Beginn - Ende) 04.04.2011 - 15.07.2011
Einführungsveranstaltungen ./.
Fakultätsspezifische Veranstaltungen  ./.
Ferien Pfingstferien: 14.06.2011- 18.06.2011 (beide Tage einschließlich)
Bewerbungsfristen  
Bewerbungsschluss in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen im 1. Fachsemester 15.01.2011
Bewerbungsschluß für ausländische Studienbewerber 15.01.2011
Bewerbungsschluss für in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkte Studiengänge 15.03.2011
Bewerbungsfrist Losverfahren 15.03.2011 - 31.03.2011
Einschreibungsfristen   
Studierende (Einschreibungen in zulassungsfreie Studiengänge). Die Einschreibfristen für zulassungsbeschränkte Studienfächer werden im Zulassungsbescheid mitgeteilt. 16.03.2011 - 01.04.2011 (montags bis freitags von 9 - 11 Uhr im HZO), außer samstags, sonntags und an Feiertagen)
Zweithörer/innen - Erstzulassung - (keine Zulassung in zulassungsbeschränkte Studiengänge!) 16.03.2011 - 01.04.2011 montags bis freitags von 9 - 11 Uhr im HZO), außer samstags, sonntags und an Feiertagen)
Gasthörer/innen - Erstzulassung- 16.03.2011 - 01.04.2011 (montags bis freitags von 9 - 11 Uhr im HZO), außer samstags, sonntags und an Feiertagen)
Rückmelde- / Beurlaubungsfristen  
Rückmeldung für Studierende und Gasthörer (Zahlungseingang des Sozial- bzw. Gasthörerbeitrages und ggf. der Studienbeiträge) 17.01.2011 - 25.02.2011 (Zahlungseingang des Sozial- und Studienbeitrages) - Hinweise für Teilnehmer am Lastschriftverfahren!  
Die Rückmeldung erfolgt automatisch durch das Studierendensekretariat nach Zahlungseingang des vollständigen Sozial- und Studienbeitrages, unabhängig von der Aktualisierung des Studierendenausweises und/oder dem Druck einer neuen Studienbescheinigung. Teilnehmer am Lastschriftverfahren werden ab dem 05.01.2011 automatisch durch das Studierendensekretariat rückgemeldet. Die Abbuchung des Sozial- und des Studienbeitrages erfolgt Mitte März, frühestens ab dem 15.03.2011!!! Sofern Sie ein Studienbeitragsdarlehen der NRW-Bank erhalten, zahlt diese den Studienbeitrag direkt an die RUB!
Beurlaubung   17.01.2011 - 25.02.2011 (Antrag an das Studierendensekretariat)
Zweithörer/innen 17.01.2011 - 01.04.2011 (Rückmeldung gegen Vorlage einer Studienbescheinigung der Ersthochschule vom SoSe 2010) 
Gasthörer(innen) 17.01.2011 - 25.02.2011 (Zahlungseingang der Gasthörergebühr)
Anträge Befreiung von den Studienbeiträgen bis 25.02.2011

 

Wichtiger Hinweis: Bei Fristversäumnis besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Zulassung, Einschreibung oder Rückmeldung!