Exmatrikulation
Wenn Sie die Universität verlassen wollen (nach einem Examen, bei einem Ortswechsel zu einer
anderen Hochschule, bei einem Studienabbruch oder einer Studienunterbrechung),
dann beantragen Sie im Studierendensekretariat der Ruhr-Uni
die Exmatrikulation (Chipkarte
mitbringen). Wenig Sinn macht es, einfach durch das Nicht-Bezahlen
des Sozialbeitrags (also durch nicht erfolgte Rückmeldung)
sich zwangsweise exmatrikulieren zu lassen.
Mehr Details: "Exmatrikulation" beim Studierenden-Sekretariat

