Exmatrikulation
Wenn Sie die Universität verlassen wollen (nach einem Examen, bei einem Ortswechsel zu einer
anderen Hochschule, bei einem Studienabbruch oder einer Studienunterbrechung),
dann beantragen Sie im Studierendensekretariat der Ruhr-Uni
die Exmatrikulation (Chipkarte
mitbringen). Wenig Sinn macht es, einfach durch das Nicht-Bezahlen
des Sozialbeitrags (also durch nicht erfolgte Rückmeldung)
sich zwangsweise exmatrikulieren zu lassen.
Bitte beachten Sie:
Sobald Sie sich exmatrikuliert haben, wird Ihr VSPL-Zugang unwiderruflich gesperrt. Bitte achten Sie darauf, dass Sie rechtzeitig vorher
- alle Veranstaltungen prüfen und ggf. nachtragen lassen,
- Ihre Module zusammmenstellen und
- Ihr Transcript of Records ausdrucken!
Der nachträgliche Ausdruck Ihres Transcript of Records ist Ihnen nicht möglich!
RUB-Alumni
Wenn Sie die Ruhr-Uni verlassen haben können Sie mit Ihrer Universität als Alumni in Kontakt bleiben. Auch Jahre nach dem Studienabschluss den Kontakt zur Universität und zu ehemaligen Kommilitonen und Kollegen halten: Das Alumni-Netzwerk macht's möglich. Dieses und weitere Angebote für Ehemalige halten wir für Sie bereit. Schauen Sie mal rein!
Exmatrikulation im Studium
Wenn Sie sich während des Studiums exmatrikulieren wollen,
so können Sie den gezahlten Sozialbeitrag
nur zurück erstattet bekommen, wenn
Sie sich vor Beginn der Vorlesungszeit exmatrikulieren.
Dann erfolgt die Abrechnung des Sozialbeitrags
mit den beteiligten Einrichtungen, danach ist eine Rückerstattung
nicht mehr möglich.
Falls Sie Ihr Studium abbrechen wollen oder müssen können Sie unsere Tipps zum Studien-Abbruch lesen...
Exmatrikulation kurz nach der Einschreibung
Wenn Sie erst spät im Los- oder Nachrückverfahren einen Studienplatz an einer anderen Uni bekommen haben, können
Sie bei uns Ihre Einschreibung im Studierendensekretariat
stornieren lassen.
Studierende bekommen in dem Fall den Sozialbeitrag
erstattet, wenn sie den Zulassungsbescheid der anderen
Hochschule vorlegen oder glaubhaft versichern, dass Sie erst
jetzt eine Zulassung für einen Studienplatz an einer
anderen Uni erhalten haben. Die Studierenden müssten
sonst den Sozialbeitrag zweimal bezahlen, was nicht zumutbar
ist. Auch kann in diesem Fall der Sozialbeitrag zurückerstattet
werden, so lange der AStA und das AkaFö noch keine Schlussabrechnung
erhalten haben. Dies ist in der Regel bis Ende November /
Ende Mai möglich.
- Exmatrikulation beim Studierenden-Sekretariat
- Antrag Rückerstattung des Sozialbeitrags
Exmatrikulation nach Studienabschluss
Wenn Sie sich nach einem Studienabschluss exmatrikulieren
wollen, müssen an der Ruhr-Uni bis zum letzten
Teil Ihre Prüfung eingeschrieben bleiben. Sie
können noch fehlende Prüfungsteile nur absolvieren,
so lange Sie bei uns eingeschrieben sind. Dies gilt auch fur
die Bachelor- oder Master-Arbeit.
Die formale Exmatrikulation ist aus zwei Gründen sinnvoll:
- Sie erhalten eine Exmatrikulationsbescheinigung von uns. Diese brauchen Sie, wenn Sie sich später an einer deutschen Hochschule noch einmal einschreiben möchten (z.B. für einen Master-Studiengang).
- Sie bekommen einen Nachweis über Ihre Studienzeiten, den Sie später für Ihren Rentenversicherungsträger benötigen, damit dieser Ihre Ansprüche auf Altersrente korrekt berechnen kann.
Es ist immer sehr ärgerlich, in späteren Jahren noch einmal zur Ruhr-Uni zu kommen, um diese Unterlagen zusammen zu stellen.
Sie können sich auch postalisch exmatrikulieren:
Anträge auf Exmatrikulation (für eine postalische Exmatrikulation) erhalten Sie auf der Seite des Studierendensekretariats unter "Download".
Sie werden von der Universität zwangsweise exmatrikuliert, wenn Sie sich nicht während der Rückmeldefristen zurückgemeldet haben (z.B. durch Nichtzahlen des Sozialbeitrags). Ohne Exmatrikulationsbescheinigung ("Zwangsexmatrikulation") ist eine erneute Aufnahme eines Studiums nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich, siehe oben.
Weitere Hinweise
Wenn Sie sich exmatrikulieren sind Sie nicht mehr kostengünstig
als Student krankenversichert. Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse
/ Krankenversicherung Ihre Versicherungssituation
und den Beitragssatz.
Wenn Sie nach der Exmatrikulation nicht sofort eine Arbeitsstelle
haben, können Sie nach dem Studium Arbeitslosengeld I oder II bei der Arbeitsagentur beantragen. Wenn Sie keinen
Job haben, sollten Sie sich auf jeden Fall bei der Arbeitsagentur arbeitslos oder
arbeitssuchend melden. Zuständig
ist die Arbeitsagentur des Ortes, an dem Sie Ihren ersten
Wohnsitz haben.
Exmatrikulation beim Studierenden-Sekretariat

