Die Einschreibung / Immatrikulation
Bewerbung?
Viele Fächer an der Ruhr-Universität sind zulassungsbeschränkt. Dafür ist eine Bewerbung erforderlich. Falls noch nicht geschehen: Lesen Sie unsere Seite zur Bewerbung.
Für zulassungsfreie Fächer müssen und können Sie sich nicht bewerben. Sie können ohne Bewerbung die Online-Einschreibung nutzen (siehe unten).
Welche Fächer sind zulassungsfrei?
Wichtig:
Auch wenn das Fach, das Sie studieren möchten, zurzeit zulassungsfrei ist, so sollten Sie sich rechtzeitig
vor dem Bewerbungsschluss über die Zulassungsbedingungen (hochschulstart-Fächer
und örtlich zulassungsbeschränkte Fächer; NC-Fächer) informieren. Die Regelungen und Fristen können
sich in jedem Jahr ändern, so dass Sie immer die aktuellen
Informationen benötigen.
Auf unserer Seite zur Bewerbung können
Sie entnehmen, wie Sie sich für die einzelnen Studiengänge (über hochschustart.de, RUB-NC)
bewerben. Nur bei zulassungsbeschränkten
Fächer ist eine vorherige Bewerbung erforderlich, bei allen anderen Fächern
ist für Bewerber mit Deutscher Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) keine Bewerbung erforderlich und auch nicht möglich.
Die aktuellen Zulassungdaten haben wir immer ab Anfang März
für das darauf folgende Wintersemester, vorher nicht.
Voraussetzungen
Internationale Bewerber
Die hier genannten Regelungen für die Einschreibung gelten
für alle, die an der Ruhr-Uni studieren wollen.
Für Studieninteressierte ohne Deutsches
Abitur gelten allerdings besondere Bewerbungsregeln, die Sie
vor der Einschreibung beachten müssen.
Bewerbungsschluss für internationale Studierende sind
der 15.01. bzw. der 15.07.
Bewerbung internationale Studierende
Wenn Sie von uns einen Studienplatz bekommen haben, müssen
Sie sich erst online und anschließend persönlich bei uns einschreiben.
Die Fristen dafür sind oft eng gesetzt. Wenn Sie nicht
zur persönlichen Einschreibung kommen, verfällt Ihre Zulassung. Sie sollten also im September / März nach Bochum
zur Ruhr-Uni kommen können oder eine Person Ihres Vertrauens
für die Einschreibung bevollmächtigen.
Erst durch die persönliche Einschreibung
werden Sie Studentin / Student der Ruhr-Universität.
Auch mit dem Zulassungsbescheid sind Sie noch nicht bei uns
eingeschrieben, sondern erst wenn Sie die persönliche Einschreibung absolviert und den Sozialbeitrag anschließend überwiesen haben.
Mehr zur Zahlung des Sozialbeitrags weiter unten unter "Sozialbeitrag".
Sie können für alle Fächer und alle Bewerbungs- und Zulassungsverfahren die Online-Einschreibung nutzen (zulassungsfreie Fächer, zulassungsbeschränkte Fächer, Master-Programme, Einschreibung in höheren Fachsemestern, Gast- und Zweithörer...). Bei zulassungsbeschränkten Fächern brauchen Sie jedoch für die Einschreibung einen Zulassungsbescheid der Ruhr-Uni.
Zulassungsfreie Fächer
Einige Studienfächern an der RUB sind zulassungsfrei. Für diese Studiengänge können Sie sich in Bochum ohne vorherige Bewerbung zu den Einschreibfristen persönlich
einschreiben (Voraussetzung: Allgemeine Hochschulreife!).
Sie erhalten in diesen Fächern sicher einen Studienplatz, auch am letzten Tag der Einschreibung.
Mehr zur Hochschulzugangsberechtigung
Achtung! Es gibt auch Hochschulen, die für zulassungsfreie
Fächer eine Anmeldung oder Bewerbung verlangen. .
Fristen
Die persönliche Einschreibung an
der Ruhr-Uni ist nur zu den dafür vorgesehenen Fristen möglich:
In zulassungsbeschränkten Fächern werden die genauen
Termine und Uhrzeiten im Zulassungsbescheid genannt. Sie
müssen in dem im Bescheid angegebenen Zeitraum persönlich
zur Einschreibung kommen, sonst verfällt Ihre Zulassung.
Die Einschreibung erfolgt in 2 Schritten:
- Die online-Einschreibung durchführen (Vor-Immatrikulation)
- Persönlich zur Ruhr-Uni kommen für die endgültige Einschreibung.
Online-Einschreibung
Bitte nutzen Sie die Online-Einschreibung bevor Sie zu uns persönlich zur Einschreibung kommen. Dies spart Ihnen und allen anderen lange Wartezeiten, da Ihre Daten dann nicht mehr bei uns vor Ort erfasst werden müssen.
Diese Seite für die Online-Einschreibung wird in der Regel kurz vor den Fristen für die persönliche Einschreibung frei geschaltet. Den link zur Online-Immatrikulation finden Sie unten auf dieser Seite.
Erforderliche Unterlagen für die online-Einschreibung
Bitte halten Sie für die Online-Einschreibung folgende Unterlagen bereit:
- Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Original (z.B. Abitur)
- Falls Sie sich für zulassungsbeschränkte Studienfächer einschreiben wollen:
den Zulassungsbescheid. - Falls Sie schon einmal an einer Hochschule
in Deutschland eingeschrieben waren:
die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer alten Hochschule - Falls Sie bereits ein Studium erfolgreich
abgeschlossen haben:
das Examenszeugnis.
Am Ende des Online-Formulars erhalten Sie eine E-Mail mit Anhang und allen wichtigen Informationen. Bewahren Sie diese Mail bitte sorgfältig auf. Zu den oben genannten Einschreibfristen müssen Sie dann persönlich zur Ruhr-Universität kommen und sich bei uns endgültig einschreiben.
Bitte schicken Sie nach Ihrer Online-Einschreibung keine Unterlagen oder Zeugniskopien, diese werden erst bei der persönlichen Einschreibung bei uns vor Ort im Original geprüft.
...und jetzt: Zur Online-Immatrikulation
Persönliche Einschreibung und Unterlagen persönlich abholen
Auch wenn Sie die Vor-Immatrikulation Online vorgenommen haben müssen Sie noch persönlich zur Ruhr-Uni kommen und Ihre Dokumente vorlegen.
Ggf. werden Fehler, die Sie versehentlich bei der Online-Einschreibung
gemacht haben, korrigiert. Eine Einschreibung per Post o.ä.
ist an der Ruhr-Uni nicht möglich.
Wenn Sie aus wichtigen Gründen nicht persönlich
erscheinen können, können Sie sich durch eine(n) Bevollmächtige(n) vertreten lassen.
Ort der Einschreibung
Die persöliche Einschreibung findet zu den Einschreibfristen im Hörsaalzentrum Ost (HZO) auf der obersten Ebene statt. Das HZO befindet sich mitten in der Uni am Forum hinter der Bibliothek auf der linken Seite.
Die wichtigsten Unterlagen für die persönliche Einschreibung
Die endgültige Einschreibung (Immatrikulation) wird vor jedem Semester im Hörsaalzentrum Ost (HZO) der RUB von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Studierendensekretariats zu der im Bescheid angegebenen Zeit vorgenommen.
Wichtig: In dieser Zeit ziehen Sie sich eine Warte-Nummer. Auch wenn der Andrang sehr groß ist, werden Sie - wenn Sie eine solche Wartenummer haben - noch am selben Tag eingeschrieben.
Für die persönliche Einschreibung an der Ruhr-Uni Bochum benötigen wir mindestens die folgenden Unterlagen von Ihnen:
- das Reifezeugnis / die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) im Original (nur zur Vorlage) - keine Kopie!
- die Krankenversicherungsbescheinigung (speziell zur Vorlage bei der Hochschule zur Einschreibung, bei jeder Neueinschreibung vorlegen)
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei zulassungsbeschränkten Fächern: Die Zulassungsbescheide der Ruhr-Universität oder von hochschulstart
- Falls Sie sich für ein Master-Programm einschreiben: Ihr Bachelor-Zeugnis oder das Zeugnis Ihres 1. Hochschulabschlusses
- Falls Sie schon einmal an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren oder sind: die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer alten Hochschule.
Für bestimmte Bewerbergruppen sind weitere Unterlagen (z.B. Ihr Zulassungsbescheid, der Beratungsnachweis für das Master-Studium, Nachweis der Deutschkenntnisse für internationale Studierende, Examenszeugnis...) erforderlich. Die Informationen dazu stehen in Ihrem Zulassungsbescheid.
Hinweis: Bitte nutzen Sie nicht nur den allerersten oder den allerletzten möglichen Tag, für den Sie sich persönlich einschreiben können. Erfahrungsgemäß ist der Andrang an diesen Tagen so groß, dass Sie u. U. länger warten müssen. Der Weg zur Einschreibung ist auf dem Campus-Gelände ausgeschildert.
Einschreibung für einen Master-Studiengang
Wenn Sie sich einem abgeschlossenen Bachelor-Studium für ein Master-Programm an der Ruhr-Universität einschreiben wollen, müssen Sie vor Ihrer Einschreibung in Bochum noch einige Dinge klären:
- Ist Ihr gewünschtes Master-Programm zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt?
- Muss die Gleichwertigkeit Ihres Bachelor-Abschlusses mit unserem Bachelor-Abschluss geklärt werden ("Äquivalenz-Prüfung")?
- Welche genauen Voraussetzungen brauchen Sie an der Ruhr-Uni für den Master of Education?
Das benötigen Sie für die Einschreibung in einen Master-Studiengang:
- Das Bachelor-Zeugnis im Original
- Die Bescheinigung über die obligatorische Beratung
- Bei zulassungsbeschänkten Master-Programmen: Den Zulassungsbescheid.
Wenn Sie bisher noch nicht an der Ruhr-Uni eingeschrieben sind, benötigen wir noch zusätzlich:
- Ihren Personalausweis
- Ihre Krankenversicherungsbescheinigung
- Die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule.
Sozialbeitrag
Bei der persönlichen Einschreibung erhalten Sie einen Überweisungsträger für den Sozialbeitrag. Der Sozialbeitrag beinhaltet auch das Semester-Ticket,
mit dem Sie in Nordrhein-Westfalen für
ein Semester kostenlos den Öffentlichen Personen-Nahverkehr nutzen können. Das Semester-Ticket gilt erst ab dem 01.4. bzw. ab dem 01.10., vorher nicht.
Den
ersten Betrag (Sozialbeitrag) müssen
Sie mit diesem Überweisungsträger zahlen.
Bei der Einschreibung können Sie der Universität eine Einzugsermächtigung für den Sozialbeitrag erteilen. Die Einzugsermächtigung gilt aber erst ab dem 2. Semester. Mit dieser Einzugsermächtigung haben Sie den Vorteil, dass die Ruhr-Universität Sie zu jedem folgenden Semester automatisch rückmelden kann. Ohne Einzugsermächtigung müssen Sie vor jedem Semester selbst an die Überweisung denken. Die Rückmeldung zu jedem Semester ist Pflicht.
Studienordner und Chip-Karte
Sie erhalten bei der Einschreibung Ihren persönlichen Studienordner der Ruhr-Universität mit wichtigen Informationen und Service-Angeboten rund um das Studium und Ihren Studierendenausweis in Form einer Chip-Karte.
Überweisen Sie bitte möglichst schnell den Sozialbeitrag auf der Konto der Uni. Erst dann können Sie sich Studienbescheinigungen ausdrucken und die Chip-Karte als Semester-Ticket für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) nutzen. Nach Zahlungseingang bei der Uni müssen Sie dann noch den Semester-Aufdruck für den VRR am Terminal im Studierenden-Sekretariat akualisieren. Das Semester-Ticket gilt ab dem 01.10. bzw. 01.04.
Vorbereitung auf den Studienbeginn
Was Sie jetzt schon tun können, um sich auf Ihren Studienbeginn an der Ruhr-Universität vorzubereiten, steht in "Nach der Einschreibung".


