Informationen rund um das Kursangebot des ZFA
Das ZFA bietet jedes Semester ca. 170 Sprachkurse in 17 Fremdsprachen an.
Informieren Sie sich hier über folgende Themen:
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Teilnahme und Kursentgelte
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Kursangebote im Überblick
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Wahl des richtigen Kurses
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Einstufungsverfahren
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Anmeldung
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Kursplatzvergabe
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Wichtiges zu Kursbeginn
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Leistungsfeststellung
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Kreditierung
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Kursnoten und Veranstaltungsbescheinigungen
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UNIcert®
Teilnahme und Kursentgelte
Die Teilnahme an Einstufungstests ist entgeltfrei.
Für die Sprachkurse des ZFA gilt je nach Sprache und Niveau eine Mindestteilnehmerzahl von 9-15. Sollten nach Ablauf der Anmeldefrist weniger als die geforderte Anzahl an Anmeldungen vorliegen bzw. in der ersten Kurssitzung weniger als die geforderte Anzahl an Teilnehmenden erscheinen, wird der Kurs abgesagt. Genauere Informationen diesbezüglich entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle. Ausgenommen von dieser Regel sind nur Fachsprachenkurse, die Studierenden einer bestimmten Fachrichtung / Fakultät vorbehalten sind.
Ersthörende der RUB
Das Sprachkursangebot einschließlich der fachsprachenorientierten Kurse des ZFA steht allen Ersthörenden der RUB entgeltfrei und ohne Begrenzung des Stundenumfangs offen. Einige Fachsprachenkurse sind speziell auf Studierende bestimmter Fachrichtungen oder Fakultäten zugeschnitten. An diesen Kursen dürfen nur Studierende der entsprechenden Fakultät oder Fachrichtungen teilnehmen.
Viele RUB-Studierende belegen am ZFA einen Sprachkurs, um Kreditpunkte für den Optionalbereich zu erhalten. Auf den Internetseiten des Optionalbereichs finden Sie im Gebiet [1] (Fremdsprachen) diejenigen ZFA-Kurse, die dort als Modul angerechnet werden können.
Zweithörende, Studierende anderer deutscher Hochschulen (u. a. UAMR)
Für Studierende anderer deutscher Universitäten und Hochschulen (auch Studierende der TU Dortmund und Universität Duisburg-Essen) sowie Zweithörende der RUB beträgt das Kursentgelt 20,00 € pro Semesterwochenstunde, ein zweistündiger Kurs beispielsweise kostet somit insgesamt 40,00 €. Bitte legen Sie Ihrer Anmeldung eine Kopie Ihrer Immatrikulationsbestätigung bei. Andernfalls müssen die üblichen Kurskosten für externe Interessentinnen und Interessenten berechnet werden.
Zur Anmeldung
Gasthörende
Gasthörende besuchen die Sprachkurse des ZFA entgeltfrei. Bitte beachten Sie jedoch, dass Interessentinnen und Interessenten mit Gasthörerstatus erst nach der Vergabe der Kursplätze an Studierende der RUB berücksichtigt werden können.
Beschäftigte der RUB
Die Stabsstelle Interne Fortbildung und Beratung (IFB) bietet in Zusammenarbeit mit dem ZFA entgeltfreie Kurse in den Sprachen Englisch und Französisch an, die sich ausschließlich an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der RUB richten, die aus beruflichen Gründen Fremdsprachen lernen möchten und speziell auf diese Zielgruppe zugeschnitten sind. Weitere Fremdsprachen können bei entsprechend beruflich motiviertem Bedarf über die Stabsstelle gebucht werden. Information und Anmeldung erfolgen über die Internetseiten der Stabsstelle IFB.
Gegen Entrichtung eines Kursentgelts können Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der RUB an den Kursen des ZFA (mit Ausnahme der Fachsprachenkurse) teilnehmen. Das Kursentgelt beträgt 20,00 € pro Semesterwochenstunde, ein zweistündiger Kurs kostet somit insgesamt 40,00 €. Bitte legen Sie Ihrer Anmeldung eine kurze Bestätigung Ihres Arbeitsverhältnisses an der RUB bei.
Zur Anmeldung
Externe Interessentinnen und Interessenten
Sie können an den Sprachkursen des ZFA teilnehmen. Das Kursentgelt beträgt 30,00 € pro Semesterwochenstunde, d. h. für einen zweistündigen Kurs insgesamt 60,00 € und für einen vierstündigen Kurs insgesamt 120,00 €. Dieser Betrag bezieht sich jeweils auf den gesamten Kurs.
Zur Anmeldung
Kursangebote im Überblick
Die untenstehende Grafik zeigt Ihnen auf einen Blick das Kursangebot des ZFA im allgemeinsprachlichen Bereich. Hier können Sie z. B. sehen, bis zu welcher GeR-Niveaustufe (GeR = Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen) die verschiedenen Sprachen jeweils angeboten werden und wie viele Kurse Sie besuchen müssen, um in der gewünschten Sprache eine bestimmte Niveaustufe zu erreichen.
Bitte beachten Sie, dass die Grafik nur einen sehr allgemeinen Überblick geben kann. In einigen Sprachen bieten wir z. B. Schnellkurse an, in denen Sie eine bestimmte Niveaustufe in 4 anstatt 8 SWS erreichen können.
Für das detaillierte Kursangebot in den einzelnen Sprachen klicken Sie bitte links im Menu auf die gewünschte Sprache.
Fachsprachenkurse
Fachsprachenkurse und fachsprachenorientierte Kurse richten sich an Studierende mit bestimmten fachlichen Interessen. Einige der aufgeführten Kurse werden nicht in jedem Semester angeboten, sondern nur einmal im Jahr.
Überblick über die fachsprachenorientierten Kurse finden Sie hier.
(Übersicht über die Fachsprachenkurse/ oder über die Themenbereiche der Fachsprachenkurse)
Kursniveaustufen2013
(392.9 kB)Wahl des richtigen Kurses
So finden Sie den richtigen Kurs, wenn Sie sich für eine Sprache entschieden haben:
Sie haben keinerlei Vorkenntnisse und sind "Null-Anfänger/in“?
Sie können sich direkt für Kurse für Studierende ohne Vorkenntnisse anmelden, ohne vorher an einem Einstufungsverfahren teilzunehmen. AUSNAHME: Vor der Anmeldung zu einem Englischkurs müssen Sie in jedem Fall am Einstufungstest teilnehmen, auch wenn Sie keine Vorkenntnisse haben.
Sie haben im Laufe der letzten beiden Semester einen ZFA-Kurs in der gewählten Sprache erfolgreich abgeschlossen?
Sie können sich ohne Teilnahme am Einstufungsverfahren für den Folgekurs anmelden. Bitte bringen Sie den Schein des Vorkurses in die erste Kurssitzung als Beleg mit.
Sie haben anderweitig (z. B. Auslandsaufenthalt, Schule, andere Hochschule, andere Bildungsträger) erworbene Vorkenntnisse, die Sie mit einem UNIcert®-Zertifikat oder einer standardisierten Sprachprüfung (z. B. CELI, DELE, DELF, IELTS) nachweisen können?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Ansprechpartnerin/ dem Ansprechpartner für die jeweilige Sprache auf, um Ihr Zertifikat anerkennen zu lassen. Sie finden die Kontaktdaten auf den jeweiligen Sprachseiten. Wird Ihr Zertifikat anerkannt, brauchen Sie nicht am Einstufungstest teilzunehmen, sondern können sich direkt für einen Kurs der nächsthöheren/ folgenden Niveaustufe anmelden. In allen anderen Fällen, d. h. wenn Sie zwar über Vorkenntnisse verfügen, diese aber vor mehr als zwei Semestern am ZFA oder andernorts und ohne Zertifizierung durch UNIcert® oder in einer anderen als den oben genannten standardisierten Sprachprüfung erworben haben, müssen Sie vor Ihrer Kursanmeldung an unseren Einstufungsverfahren teilnehmen, um in die für Sie richtige Niveaustufe eingestuft zu werden.
Einstufungsverfahren
Sie haben Vorkenntnisse, die Sie aber nicht am ZFA erworben haben und die Sie nicht über ein UNIcert®-Zertifikat oder eine standardisierte Sprachprüfung (z. B. CELI, DELE, DELF, IELTS) nachweisen können?
Ihr letzter Kurs am ZFA liegt bereits mehr als zwei Semester zurück?
Dann müssen Sie am Einstufungsverfahren der gewählten Sprache teilnehmen. (Auch Studierende, die in der vorlesungsfreien Zeit einen Intensivkurs besuchen möchten, müssen an diesen Einstufungsverfahren zu Semesterbeginn teilnehmen.)
In vielen Sprachen (d. h. zurzeit Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch) werden zentrale Einstufungstests in den letzten beiden Wochen vor oder in der ersten Semesterwoche angeboten. Nähere Informationen zu den jeweiligen Einstufungsverfahren der Sprachen, wie Modalitäten, Termine und Anmeldung finden Sie auf den einzelnen Sprachenseiten. Auch das Ergebnis des Einstufungstests erfahren Sie kurzfristig und noch während der Anmeldefristen auf der jeweiligen Sprachenseite. Damit können Sie sich rechtzeitig für einen Kurs Ihrer Wahl auf der ermittelten Niveaustufe anmelden.
Die Hinweise zu den Einstufungsverfahren in den anderen Sprachen finden Sie unter dem Menüpunkt Fremdsprachen auf den jeweiligen Sprachenseiten. Die Ansprechpartner für Ihre Fragen werden dort ebenfalls genannt.
Das Ergebnis des Einstufungstests ist zwei Semester gültig.
Sollten Sie also zu Beginn des Sommersemesters einen Einstufungstest gemacht haben, so brauchen Sie diesen nicht zu wiederholen, falls Sie im Sommersemester nicht in den gewünschten Kurs zugelassen werden konnten.
Häufige Fragen zu den ZFA-Einstufungstests im C-Test-Format
In den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Schwedisch und Spanisch finden Einstufungsverfahren im C-Test-Format, einer besonderen Form des Lückentests, statt.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Format.
Anmeldung
Bitte informieren Sie sich vor der Kursanmeldung unbedingt, ob Sie an dem Einstufungsverfahren teilnehmen müssen.
Die Anmeldefristen der verschiedenen Sprachen finden Sie im Kursangebot auf der jeweiligen Sprachenseite, die Sie links im Menü anklicken können. Die Anmeldung zu den Kursen während der Vorlesungszeit findet i. d. R. für das Sommersemester Anfang April und für das Wintersemester Ende September, Anfang Oktober statt. Anmeldungen zu den Intensivkursen während der vorlesungsfreien Zeit laufen in der Regel für das Sommersemester im Juli/ August und für das Wintersemester im Januar/ Februar.
´Anmeldefrist´ bedeutet, dass es bei der Kursplatzvergabe keine Rolle spielt, wann Sie sich innerhalb dieses Zeitraums anmelden. Wenn es mehr Anmeldungen als Kursplätze gibt, werden die Kursplätze verlost.
Die Anmeldung zu den Kursen des ZFA erfolgt:
für Ersthörende der RUB ausschließlich über VSPL.
Sie finden unsere Anmeldeverfahren im Vorlesungsverzeichnis in VSPL nur unter Zentrum für Fremdsprachenausbildung und nicht unter Optionalbereich!
für alle anderen Interessentinnen und Interessenten über unsere Homepage „Anmeldung Externe“
Beachten Sie bei Sprachkursen mit Parallelgruppen, dass Sie bei der Anmeldung über VSPL folgende Optionen haben:
1. Markieren Sie Ihren Erst-, Zweit- und Drittwunsch unter den angebotenen Parallelgruppen.
2. Eine Parallelgruppe, die Sie auf keinen Fall besuchen können/möchten, müssen Sie als „unerwünscht“ markieren. Andernfalls könnten Sie von VSPL in einen dieser Kurse gelost werden.
Hilfe bei VSPL leistet das VSPL-Campus-Team
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, die Anmeldung während der Anmeldefristen selbst vorzunehmen, z. B. wegen einer Erkrankung oder eines Auslandsaufenthalts, kann das Geschäftszimmer des ZFA die Anmeldung manuell, aber nur innerhalb der Anmeldefrist für Sie leisten. Senden Sie in diesem Fall eine E-Mail an zfa@rub.de , in der Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Matrikelnummer, die genaue Sprachkursbezeichnung sowie die Vorlesungsnummer des gewünschten Kurses (z. B. Englisch B1/B2 Gruppe A, VL-Nr. 251450) angeben. Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail außerdem ein Dokument bei, mit dem Sie belegen, warum Sie die Anmeldung nicht selbst vornehmen können (im Krankheitsfall ein Attest, bei einem Auslandsaufenthalt die Flugtickets, o. Ä.).
Kursplatzvergabe
Nach Ablauf der Anmeldefristen erfolgt die Kursplatzzuteilung durch ein Losverfahren.
Nach welchen Kriterien werden die Kursplätze vergeben?
Ersthörende der RUB werden gegenüber allen anderen Interessentengruppen priorisiert. Gibt es mehr Anmeldungen von Studierenden als verfügbare Plätze, entscheidet das Los.
Mögliche freie Plätze werden an andere Interessengruppen, d. h. Gasthörende, Zweithörende, Beschäftige der RUB und externe Interessentinnen und Interessenten vergeben.
Wie erfahren Sie, ob Sie einen Kursplatz bekommen haben?
Ersthörende der RUB werden automatisch über ihren RUB(!)-E-Mail-Account nach Ablauf der Anmeldefrist über Zulassung oder den Wartestatus informiert. Sie können selbst in VSPL kontrollieren, ob Sie einen Platz bekommen haben.
Alle anderen Interessentinnen und Interessenten erfahren nach Durchführung der Kursplatzzuteilung per E-Mail, ob sie einen Kursplatz erhalten haben. Wir bitten um Verständnis, dass dies aus organisatorischen Gründen erst sehr kurz vor Kursbeginn geschehen kann.
Sie haben einen Kursplatz. Ihre Kursanmeldung war erfolgreich.
Bitte lesen Sie weiter unter „Wichtiges zu Kursbeginn“
Sie haben keinen Kursplatz erhalten? – Welche Alternativen haben Sie?
Nachrück-Plätze
Studierende, die bei der Verlosung keinen Platz erhalten, befinden sich automatisch auf der elektronischen Warteliste. Gehen Sie nicht einfach zur ersten Sitzung. Anwesende ohne Anmeldung oder Zugangsberechtigung werden nicht zum Kurs zugelassen.
Sobald Kursplätze frei werden, z. B. weil Teilnehmende in den ersten Sitzungen nicht erscheinen, werden NachrückerInnen von der Warteliste ausgelost. Über den Erhalt eines Nachrück-Platzes werden Sie im Laufe der ersten zwei Kurswochen per E-Mail informiert (Studierende der RUB über Ihren RUB(!)-E-Mail-Account!).
Intensivkurs in der vorlesungsfreien Zeit
In der vorlesungsfreien Zeit finden in einigen Sprachen Intensivkurse statt. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den einzelnen Sprachseiten in der linken Menüspalte.
Restplatz-Börse
Nach Ablauf der Anmeldefrist und vor allem in der ersten Kurswoche, schreiben wir freie Restplätze zentral auf der Startseite unserer Homepage aus. Vielleicht finden Sie hier eine Alternative zu dem nicht erhaltenen Kursplatz?
Wichtiges zu Kursbeginn
Sie haben einen Kursplatz bekommen – wie geht es weiter?
Die Kurse des ZFA beginnen stets in der zweiten Vorlesungswoche!
WICHTIG: Gehen Sie nur zu dem Kurs bzw. bei Parallelkursen zu der Gruppe, für die Sie über VSPL einen Kursplatz erhalten haben. Nur dort stehen Sie auf der Teilnehmerliste.
Wenn Sie in der ersten Kursstunde unentschuldigt fehlen, wird Ihr Kursplatz unmittelbar nach dieser Kursstunde neu vergeben. Ein "Wiedereinstieg" ist nicht möglich, da sofort Studierende von der Warteliste nachrücken. Bitte informieren Sie daher unbedingt im Voraus Ihre Dozentin oder Ihren Dozenten, wenn Sie in der ersten Kursstunde fehlen müssen. Sollten Sie Ihre Dozentin/ Ihren Dozenten nicht erreichen, so wenden Sie sich per E-Mail an den Ansprechpartner der jeweiligen Sprache oder an das Geschäftszimmer: zfa@rub.de
Bringen Sie - außer in den Kursen für Studierende ohne Vorkenntnisse - zur ersten Sitzung Ihre Veranstaltungsbescheinigung des vorherigen Kurses bzw. das Ergebnis des Einstufungstests mit. Falls Sie nachgerückt sind, bringen Sie bitte auch einen Ausdruck Ihrer VSPL-Mail über die Statusänderung in die folgende Kursstunde mit.
Leistungsfeststellung
Die Kurse des ZFA werden in der Regel durch Prüfungen am Ende des Kurses abgeschlossen, kumulative Verfahren der Leistungsfeststellung kommen ebenfalls zum Einsatz. Die wichtigsten Informationen zu den Leistungsfeststellungsverfahren finden Sie unter dem Menüpunkt Fremdsprachen auf den jeweiligen Sprachenseiten sowie direkt im Kursprogramm der gewählten Sprache. Dort werden laufend Klausurtermine und -orte aktualisiert. Nähere Informationen zu den Prüfungsmodalitäten, -formaten sowie -terminen erhalten Sie überdies von Ihrer Dozentin/ Ihrem Dozent zu Beginn des Kurses.
In den meisten Sprachen finden Gemeinschaftsklausuren aller Kurse der gleichen Niveaustufe statt. Diese Klausuren überprüfen die Kompetenzen in den Bereichen Hör- und Leseverstehen, schriftliche Produktion, häufig auch die Beherrschung niveauspezifischer Sprachstrukturen. In vielen Sprachkursen wird zudem die mündliche Kommunikationsfähigkeit getestet.
Eine Anmeldung zu Klausuren ist in der Regel nicht erforderlich (UNIcert® -Prüfungen ausgenommen).
Kreditierung
Die Kreditierung der einzelnen Kurse hängt vom Umfang der Semesterwochenstunden (SWS) und vom Arbeitsaufwand ab.
Information für Studierende
Regelungen für die Kreditierung/ CP-Vergabe im ZFA
Im Zentrum für Fremdsprachenausbildung (ZFA) entspricht 1 CP (Kreditpunkt) grundsätzlich 30 Stunden Workload (‚Arbeitsaufwand‘). 1 CP entspricht 1 ECTS-Kreditpunkt.
Die Kurse des ZFA haben i. d. R. 2 oder 4 SWS und die CP-Vergabe ist je nach Kurstyp festgelegt. Sonderregelungen bestehen nur für einige Kurse, die speziell für bestimmte Fakultäten oder Fachbereiche eingerichtet worden sind, und seit SoSe 2011 auch für Austausch- und Programmstudierende auf Anfrage.
Kurstyp und CP-Vergabe
Für Kurse mit 4 SWS
erhalten Sie 5 CP, wenn die 150 Stunden Workload erfüllt sind.
Diese 5 CP erreichen Sie durch Anwesenheit plus aktive Teilnahme (2 CP) und je nach Kurs fakultativ insgesamt 3 CP durch z. B. Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Arbeiten in Blackboard/ Moodle, Anfertigen und Halten einer Präsentation, Lesen von Lektüre in der Fremdsprache, Selbstgesteuertes Lernen, Arbeiten mit einem Tandempartner, Arbeiten mit einem Portfolio sowie in fast allen Kursen durch eine Klausur-/ Prüfungsvorbereitung.
Die Zusammensetzung der CP wird von jedem/ jeder Lehrenden zu Beginn des Kurses transparent erklärt und ist dann für diesen Kurs gültig. Sofern Sie die abschließende Prüfung/ Klausur(Kursnote mindestens 4,0) bestanden haben, werden Ihnen auf der Veranstaltungsbescheinigung die 5 CP bestätigt.
Für Kurse mit 2 SWS
erhalten Sie 2,5 CP, wenn die 75 Stunden Workload erfüllt sind. Auch alle ‚fachorientierten Kurse‘ sowie die Englisch C1-Kurse fallen unter diese Regelung. Ausnahmen sind Kurse des Modells ‚mündlich‘/‚schriftlich‘ (s. u.).
Diese 2,5 CP erreichen Sie durch Anwesenheit plus aktive Teilnahme (1 CP) und je nach Kurs fakultativ insgesamt 1,5 CP durch z.B. Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Arbeiten in Blackboard/Moodle, Anfertigen und Halten einer Präsentation, Lesen von Lektüre in der Fremdsprache, selbstgesteuertes Lernen, Arbeiten mit einem Tandempartner, Arbeiten mit einem Portfolio sowie in fast allen Kursen durch eine Klausur-/Prüfungsvorbereitung.
Die Zusammensetzung der CP wird von jedem/jeder Lehrenden zu Beginn des Kurses transparent erklärt und ist dann für diesen Kurs gültig. Sofern Sie den Kurs bestanden haben (Kursnote mindestens 4,0) werden Ihnen auf der Veranstaltungsbescheinigung die 2,5 CP bestätigt.
Für Kurse mit 2 SWS nach dem Modell ‚mündlich‘/‘schriftlich‘
erhalten Sie 2 CP für den mündlichen Teil, wenn die 60 Stunden Workload erbracht und 3 CP für den schriftlichen Teil, wenn die 90 Stunden Workload erfüllt sind.
Diese 2 bzw. 3 CP erreichen Sie durch Anwesenheit plus aktive Teilnahme (jeweils 1 CP) und je nach Kurs fakultativ insgesamt 1 (mündlich) oder 2 CP (schriftlich) durch z.B. Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Arbeiten in Blackboard/Moodle, Anfertigen und Halten einer Präsentation, Lesen von Lektüre in der Fremdsprache, Selbstgesteuertes Lernen, Arbeiten mit einem Tandempartner, Arbeiten mit einem Portfolio sowie in fast allen Kursen durch eine Klausur-/Prüfungsvorbereitung.
Die Zusammensetzung der CP wird von jedem/jeder Lehrenden zu Beginn des Kurses transparent erklärt und ist dann für diesen Kurs gültig. Sofern Sie den Kurs bestanden haben (Kursnote mindestens 4,0) werden Ihnen auf der Veranstaltungsbescheinigung die 2 bzw. 3 CP bestätigt.
Achtung: Bei den B2-mündlich-Kursen Französisch, Italienisch und Spanisch ist die CP-Vergabe festgelegt: 1 CP erhalten Sie für das Tandem und 1 CP für das Hörverstehenstraining über Blackboard.
Die CP-Vergabe aller Tandem-Angebote finden Sie hier.
Ein Großteil der Kurse des ZFA kann im Optionalbereich angerechnet werden. Diese Kurse finden Sie unter dem Angebot des Optionalbereichs.
Für die Anerkennung des Workloads in einzelnen Studiengängen ist das ZFA nicht verantwortlich, entsprechende Informationen sind im jeweiligen Fachbereich zu erfragen.
Kursnoten und Veranstaltungsbescheinigungen
Bitte beachten Sie, dass das ZFA keine sogenannten Teilnahmescheine, sondern nur benotete Leistungsnachweise nach erfolgreichem Kursabschluss ausstellt.
Die Leistungsfeststellung erfolgt in der Regel durch Prüfungen am Ende des Kurses, kumulative Verfahren kommen ebenfalls zum Einsatz.
Ersthörende der RUB können ihr Ergebnis, d. h. ihre Kursnote in VSPL unter der Rubrik "Meine Leistungsnachweise" einsehen. Unterschriebene Veranstaltungsbescheinigungen können Sie gegen Vorlage eines Ausweises im Selbstlernzentrum (GB 6/156) persönlich abholen oder mit einer schriftlichen Vollmacht abholen lassen. Im Selbstlernzentrum werden auch Ihre UNIcert®‐Zertifikate gegen zusätzlicher Vorlage des Einzahlungs-/Überweisungsbelegs für das Prüfungsentgelt ausgegeben.
Alle anderen Teilnehmenden erhalten ihre Veranstaltungsbescheinigungen und UNIcert®‐Zertifikate auf dem Postweg.
UNIcert®
Das ZFA ist für das Ausbildungs- und Prüfungsprogramm UNIcert® in zurzeit sieben Sprachen und auf drei verschiedenen Niveaustufen akkreditiert, die Erweiterung auf elf Sprachen und vier Niveaustufen ist in naher Zukunft geplant.
Nähere Informationen zu dem UNIcert®-Angebot des ZFA, insbesondere zu dem Ausbildungsprogramm, zu den Sprachen und Niveaustufen sowie zu dem Anmeldeprozedere und dem zu entrichtenden Entgelt finden sich hier.


