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Zentrum für Fremdsprachenausbildung (ZFA)
Allgemeine Service-Regelungen des ZFA |
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Entgeltsätze WiSe 09/10 |
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eingeschriebene RUB-Studierende (ErsthörerInnen): kostenfreie Teilnahme an den Kursangeboten Anmeldung nur über VSPL!
alle anderen Personenkreise: entgeltpflichtig (30,- bzw. als Studierende 20,- €/SWS, d. h. für einen zweistündigen Kurs insgesamt 60,- bzw. 40,- € für den kompletten Kurs oder 120,- bzw. 80,- € für einen kompletten vierstündigen Kurs) Mitarbeiter/in der RUB (außer ZFA): Entgelt = 20,- €/SWS, d. h. für einen zweistündigen Kurs insgesamt 40,- € für den kompletten Kurs bzw. 80,- € für einen kompletten vierstündigen Kurs Mitarbeiter/in bzw. Lehrbeauftragte/r des ZFA: kostenfrei Gasthörer/in: Teilnahme nur möglich, wenn noch Plätze frei sind! Anmeldung nur online über unsere Internetseite ANMELDUNG EXTERNE!
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Kursplatzvergabe |
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Priorisierung Eingeschriebene ErsthörerInnen der RUB werden priorisiert gegenüber allen anderen Personenkreisen. GasthörerInnen können nur dann berücksichtigt werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind. Gibt es mehr zu priorisierende Anmeldungen als Plätze vorhanden sind, entscheidet das Los. (Wichtig hierbei: Wir haben eine Anmeldefrist, kein Windhundverfahren. Das heißt: Wann Sie sich im Anmeldezeitraum anmelden, ist nicht entscheidend für die Kursplatzvergabe!) Externe und alle, die nicht VSPL nutzen können, melden sich bitte über die Internetseite und den Link Anmeldung Externe an. Über die Vergabe von Externenplätzen entscheidet die Geschäftsführung.
Ihre Kursanmeldung war erfolgreich - Sie haben einen Platz?RUB-Studierende, die sich per VSPL angemeldet haben, werden über Ihren RUB(!)-E-Mail-Account informiert. Alle anderen Personen erhalten den Vertrag (inkl. etwaiger Rechnung) zugeschickt.Gehen Sie bitte unbedingt zur 1. Sitzung, sonst wird Ihr Platz weitervergeben. Ein "Wiedereinstieg" ist nicht möglich, da wir sofort Wartende nachrücken.Bringen Sie gegebenenfalls den Schein vom Vorkurs mit, um Ihre Berechtigung für die Kursstufe zu dokumentieren. (Natürlich gilt dies nicht für GK I, QuereinsteigerInnen und Einstufungstest-Teilnehmende!) Auch Ihre UNIcert-Zertifikate können Sie vorzeigen. (Sehen Sie bitte weiter unten nach, welche schon vom WiSe 06/07 fertig gestellt sind.) Teilen Sie der Lehrkraft mit, wenn Scheine noch nicht fertig gestellt sind (z. B. von der Nachschreibklausur). Wenn Sie am Einstufungstest teilgenommen haben, drucken Sie das Ergebnis aus und markieren Sie Ihre Matr.nr. bzw. Ihr Namenskürzel. So kann die Lehrkraft sehen, welches Ergebnis Sie hatten.
Sie haben in einem gewünschten Kurs keinen Platz erhalten? Bitte gehen Sie nicht einfach zur 1. Sitzung! Die Lehrkräfte haben die Anweisung, keine Anwesenden ohne Anmeldung oder Zugangsberechtigung zum Unterricht zuzulassen. Wenn Kursplätze durch fehlende Teilnehmende in der 1. Sitzung frei werden, werden die freien Plätze von der Lehrkraft an uns gemeldet. NachrückerInnen werden dann von der Warteliste ausgelost. Wenn Sie einen Platz davon bekommen, werden Sie nach der ersten Sitzung per Mail (Studierende der RUB über Ihren RUB-Account!) informiert. Wir organisieren auch - wo möglich - noch zusätzliche Kurse bei hoher Nachfrage. Studierende, die noch auf der Warteliste stehen, werden per E-Mail "eingeladen". Zusätzlich schreiben wir einige Kurse auch noch "öffentlich" auf den entsprechenden Sprachseiten aus.
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Wir behalten uns vor, Kurse bei zu geringer Anmeldezahl abzusagen.
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AGB |
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Unsere Verwaltungs- und Benutzungsordnung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen befinden sich im Genehmigungsverfahren der RUB. Nach der Verabschiedung werden Sie hier an dieser Stelle alles Wissenswerte finden.
Hinweise:
In allen Kursen des ZFA erhalten Sie gemäß der Workload-Berechnung 30 Stunden = 1 Kreditpunkt ECTS-Punkte. Über die sonstigen Anerkennungen bzw. Kreditierungen in Ihren Studiengängen entscheiden gemäß Absprache und Rechtslage die Studiengänge selbst. Anwesenheitspflicht/Fehlstunden: Sie unterliegen der jeweiligen Regelung des Studienganges, für den Sie sich den Kurs anrechnen lassen wollen. Das ZFA dokumentiert Ihre Anwesenheit; dies kann von den Fakultäten/Instituten eingesehen werden. (Sollte sich bei einer Kontrolle herausstellen, dass Sie öfter als erlaubt gefehlt haben, kann Ihnen - auch nachträglich - der Leistungsnachweis aberkannt werden.) Alle weiteren bisherigen Regelungen zu Kursplätzen und Teilnahme finden Sie auf unseren Internet-Unterseiten zu ALLGEMEINES. Hinweise zum Zusatzstudiengang Deutsch als Fremdsprache finden Sie unter folgendem Link:
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