Virtualität und soziale Realität 2


bitte laden sie grafiken Daß vom Standpunkt der Netz-Identität aus die Beschränkung der Freiheit durch Selbstkontrolle sogar wirkungsmächtiger (und das heißt auch gewalttätiger) sein kann als eine Kontrolle von Außßen, zeigt der Fall der ersten publik gewordenen "Vergewaltigung" im Internet: Der Täter wurde nämlich dadurch bestraft, daß sein Benutzerkonto vollständig gelöscht, also die Netz-Identität vollkommen getilgt wurde. Dies kommt, wenn man denn Netz-Identität für gleichwertig wie, oder gar höherwertig als, tatsächliche Identität ansieht, der Todestrafe gleich - im Vergleich zu den Strafen, die im Telecom Reform Act für sprachliche Vergehen vorgesehen sind, eine extrem gewalttätige Form.
Bemerkenswert ist im übrigen, daß die Bestrafung des Täters in der MOO durch einen Systemoperator erfolgt, weil in einer - dem Modell der Agora folgenden - Diskussion aller Teilnehmer keine Einigung erfolgen konnte. Wo Netz-Gemeinschaft nicht als herrschaftsfreier Diskurs gelingen will - also wahrscheinlich immer-, wirkt also das Gegenteil, nämlich Diktatur.


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Virtualität und soziale Realität 1
Keine virtuelle Demokratie