DIENSTVEREINBARUNG
über den Betrieb des Hochschulinternen Rechnernetzes

 

Dienstvereinbarung über den Betrieb des Hochschulinternen Rechnernetzes der Ruhr-Universität Bochum (RUB), zwischen der Ruhr-Universität Bochum, vertreten durch ihren Rektor, und dem Personalrat der wissenschaftlich/künstlerischen Beschäftigten (WPR), vertreten durch seinen Vorsitzenden.

 

I.    Gegenstand und Geltungsbereich

Gegenstand dieser Dienstvereinbarung ist das Hochschulinterne Rechnernetz in seinem jetzigen und zukünftigen Zustand.

Der Geltungsbereich dieser Dienstvereinbarung erstreckt sich auf die Beschäftigten an der RUB gemäß §110 LPVG NW.

 

II.    Aufgaben des hochschulinternen Rechnernetzes
  1. Das hochschulinterne Rechnernetz verbindet Rechner (d.h. DV-Anlagen, Workstations, Personal Computer), Ein-/ Ausgabe-Geräte (z.B. Drucker, Plotter, Videogeräte) oder lokale Netze der Fakultäten, Institute, Zentralen Einrichtungen und Organisationseinheiten der Ruhr-Universität Bochum miteinander, damit diese in der Lage sind, elektronisch untereinander und mit auswärtigen Stationen und Partnern zu kommunizieren.
  2. Nutzung oder Anwendung der Resourcen (Rechner, Peripherie, Software, usw.), die im Rechenzentrum vorhanden sind.
  3. Verbindung zu Netzen (z. B. WIN, Wissenschaftsnetz des DFN; Datex-P Dienst der Bundespost, internationales INTERNET) außerhalb der Ruhr-Universität.
  4. Vermittlung von Netzdiensten nach außen und innen, insbesondere:
    • Elektronischer Briefdienst (EMAIL) nach außen und innen.
    • internationale Informationsdienste (z.B. Internet-News, WAIS, Gopher, WWW).

  5. Bereitstellung zentraler Kommunikationsdienste nach außen und innen, insbesondere:
    • Verzeichnissysteme
    • Nameserver
    • Gateways.

     

III.    Information des Personalrats

Der Personalrat wird informiert über

im Rechenzentrum und beim Betrieb des hochschulinternen Rechnernetzes

  • eingesetzte Hardware
  • Betriebssysteme
  • Angaben des sachlichen Anwendungsbereiches von Anwendungsprogrammen, die keine personenbezogenen Daten verarbeiten

zusätzlich, falls personenbezogende Daten bearbeitet werden

  • gegliederte Anwendungsbereiche dieser Anwendungsprogramme.

 

IV.   Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das Rechenzentrum

Personenbezogene Daten:

Es werden nur die personenbezogenen Daten gespeichert, die für den Betrieb der zentralen Anlagen und des hochschulinternen Rechnernetzes notwendig sind:

  • Name
  • Zugriffsidentifikation
  • Paßwort
  • Berechtigungen
  • Kostenstelle
  • Telefonnummer
  • Dienstadresse
  • Projektbeschreibung
  • Netzadresse
  • Abrechnungsdaten: Rechenzeit und Verbrauchswerte (z.B. Papier, Transportvolumen auf dem Netz).

Diese Informationen dürfen nur für Zulassung, Benachrichtigung, Abrechnung und/oder Daten- sowie Systemsicherung verwendet werden. Sie dürfen nicht zur Leistungskontrolle oder zur Verhaltenskontrolle und nicht zur Erschließung von Beurteilungen oder Disziplinarmaßnahmen des Beschäftigten verwendet werden.

Sie werden spätestens 3 Monate nach dem Ausscheiden eines Beschäftigten gelöscht.

Die von den Beschäftigten verwendeten Programme sowie die von ihnen gegebenen Kommandos werden nicht mit dem Zweck der weiteren Verarbeitung festgehalten. Die Kommandos werden spätestens nach 14 Tagen gelöscht.

 

V.   Überwachung

Es wird keine Software seitens des Rechenzentrums eingesetzt, die es ermöglicht, Bildschirminhalte oder Speicherinhalte mit dem Netz verbundener Rechner zu überwachen.

Bild- und Tonübertragungen, die Beschäftigte darstellen, sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Sie bedürfen ggf. eines gesonderten Mitbestimmungsverfahrens.

 

VI.   Sicherung

Zugang zum hochschulinternen Rechnernetz findet nur durch eine personenbezogene Zugriffsidentifikation statt.

Bei angeschlossenen Subnetzen ist hierfür durch die für die Betreuung zuständigen Personen zu sorgen.

Jeder Beschäftigte ist verpflichtet, zur Sicherung seiner Daten und seines Urheberrechts ein vom ihm änderbares Paßwort zu verwenden. Das Paßwort wird verschlüsselt gespeichert.

 

VII.   Anschlußvoraussetzungen für die Benutzung

Das Rechenzentrum verpflichtet die Benutzer des hochschulinternen Rechnernetzes auf die Einhaltung folgender Punkte:

  1. Ein Rechner bzw. Subnetz darf an das hochschulintere Rechnernetz nur mit Zustimmung des Rechenzentrums angeschlossen werden.
  2. Es dürfen keine Programme installiert oder benutzt werden, die es ermöglichen, Bildschirminhalte oder Speicherinhalte mit dem Netz verbundener Rechner zu überwachen.
  3. Es dürfen keine Programme installiert werden, die Einsicht in die Informationsinhalte, die über das Netz transportiert werden, gestatten, es sei denn, die Informationsinhalte sind für den eigenen Arbeitsplatz bestimmt.
  4. Personenbezogene Daten von Beschäftigten der Ruhr-Universität dürfen weder gespeichert noch verarbeitet werden, es sei denn, dieses wäre in einem gesonderten Mitbestimmungsverfahren genehmigt worden.
  5. Zugangsberechtigungen und Zugriffsidentifikationen und insbesondere zugehörige Paßwörter, die Zugang zu Rechnern oder Subnetzen an der Ruhr-Universität ermöglichen, dürfen nicht weitergegeben werden.
  6. Bild- und Tonübertragungen, die Beschäftigte der Ruhr-Universität Bochum darstellen, dürfen nicht durchgeführt werden, es sei denn, dieses wäre in einem gesonderten Mitbestimmungsverfahren genehmigt worden.

 

VIII.   Datensicherheit

Das Rechenzentrum wird nur solche Rechner bzw. Subnetze an das hochschulinterne Rechnernetz anschließen, für welche die Mitbestimmungsverfahren, soweit erforderlich, bereits abgeschlossen sind.

Die Übertragungswege und Komponenten des Hochschulnetzes sind so zu gestalten, daß Informationsinhalte nur an die bestimmten Subnetze bzw. Empfängerstationen übertragen werden. Dies bedeutet, daß insbesondere die Anschlußpunkte an das Backbone durch das Rechenzentrum verwaltet und kontrolliert werden.

Systembetreuer dürfen Kenntnisse, die sie aufgrund Ihrer Betreuungsfunktion durch Einsicht in Daten Dritter gewonnen haben, nur zur Aufrechterhaltung der Datensicherheit und/oder der Funktionsfähigkeit des Netzes verwenden.

Das Rechenzentrum organisiert im Rahmen seiner Betreuungspflicht Ausbildung und Information zur Datensicherheit sowie die Überprüfung der Sicherheit einzelner Server und Arbeitsplätze.

 

IX.   Inkrafttreten und Kündigung

Diese Dienstvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und ist mit einer dreimonatigen Frist zum Jahresende kündbar.

 

Für die Dienststelle Für den WPR
der Rektor der Vorsitzende
Bochum, den 27.02.1995 Bochum, den 02.03.1995

 

CAVEAT: Eine Gewähr für den Text kann nicht gegeben werden. Bitte wenden Sie sich an das Büro des WPR für eine Kopie des Dokuments.