Dienstvereinbarung über den Betrieb des Hochschulinternen Rechnernetzes der Ruhr-Universität Bochum (RUB), zwischen der Ruhr-Universität Bochum, vertreten durch ihren Rektor, und dem Personalrat der wissenschaftlich/künstlerischen Beschäftigten (WPR), vertreten durch seinen Vorsitzenden.
I. Gegenstand und Geltungsbereich
Gegenstand dieser Dienstvereinbarung ist das Hochschulinterne Rechnernetz in seinem jetzigen und zukünftigen Zustand.
Der Geltungsbereich dieser Dienstvereinbarung erstreckt sich auf die Beschäftigten an der RUB gemäß §110 LPVG NW.
II. Aufgaben des hochschulinternen Rechnernetzes
III. Information des Personalrats
Der Personalrat wird informiert über
im Rechenzentrum und beim Betrieb des hochschulinternen Rechnernetzes
zusätzlich, falls personenbezogende Daten bearbeitet werden
IV. Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das Rechenzentrum
Personenbezogene Daten:
Es werden nur die personenbezogenen Daten gespeichert, die für den Betrieb der zentralen Anlagen und des hochschulinternen Rechnernetzes notwendig sind:
Diese Informationen dürfen nur für Zulassung, Benachrichtigung, Abrechnung und/oder Daten- sowie Systemsicherung verwendet werden. Sie dürfen nicht zur Leistungskontrolle oder zur Verhaltenskontrolle und nicht zur Erschließung von Beurteilungen oder Disziplinarmaßnahmen des Beschäftigten verwendet werden.
Sie werden spätestens 3 Monate nach dem Ausscheiden eines Beschäftigten gelöscht.
Die von den Beschäftigten verwendeten Programme sowie die von ihnen gegebenen Kommandos werden nicht mit dem Zweck der weiteren Verarbeitung festgehalten. Die Kommandos werden spätestens nach 14 Tagen gelöscht.
V. Überwachung
Es wird keine Software seitens des Rechenzentrums eingesetzt, die es ermöglicht, Bildschirminhalte oder Speicherinhalte mit dem Netz verbundener Rechner zu überwachen.
Bild- und Tonübertragungen, die Beschäftigte darstellen, sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Sie bedürfen ggf. eines gesonderten Mitbestimmungsverfahrens.
VI. Sicherung
Zugang zum hochschulinternen Rechnernetz findet nur durch eine personenbezogene Zugriffsidentifikation statt.
Bei angeschlossenen Subnetzen ist hierfür durch die für die Betreuung zuständigen Personen zu sorgen.
Jeder Beschäftigte ist verpflichtet, zur Sicherung seiner Daten und seines Urheberrechts ein vom ihm änderbares Paßwort zu verwenden. Das Paßwort wird verschlüsselt gespeichert.
VII. Anschlußvoraussetzungen für die Benutzung
Das Rechenzentrum verpflichtet die Benutzer des hochschulinternen Rechnernetzes auf die Einhaltung folgender Punkte:
VIII. Datensicherheit
Das Rechenzentrum wird nur solche Rechner bzw. Subnetze an das hochschulinterne Rechnernetz anschließen, für welche die Mitbestimmungsverfahren, soweit erforderlich, bereits abgeschlossen sind.
Die Übertragungswege und Komponenten des Hochschulnetzes sind so zu gestalten, daß Informationsinhalte nur an die bestimmten Subnetze bzw. Empfängerstationen übertragen werden. Dies bedeutet, daß insbesondere die Anschlußpunkte an das Backbone durch das Rechenzentrum verwaltet und kontrolliert werden.
Systembetreuer dürfen Kenntnisse, die sie aufgrund Ihrer Betreuungsfunktion durch Einsicht in Daten Dritter gewonnen haben, nur zur Aufrechterhaltung der Datensicherheit und/oder der Funktionsfähigkeit des Netzes verwenden.
Das Rechenzentrum organisiert im Rahmen seiner Betreuungspflicht Ausbildung und Information zur Datensicherheit sowie die Überprüfung der Sicherheit einzelner Server und Arbeitsplätze.
IX. Inkrafttreten und Kündigung
Diese Dienstvereinbarung tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und ist mit einer dreimonatigen Frist zum Jahresende kündbar.
| Für die Dienststelle | Für den WPR |
| der Rektor | der Vorsitzende |
| Bochum, den 27.02.1995 | Bochum, den 02.03.1995 |
CAVEAT: Eine Gewähr für den Text kann nicht gegeben werden. Bitte wenden Sie sich an das Büro des WPR für eine Kopie des Dokuments.