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F.A.Q. - Frequently asked Questions


Wir wollen unsere Beratung bezüglich von Praktika mit Hilfe dieser Seite ein wenig aufbessern. Während unserer Sprechzeiten werden uns oftmals die gleichen oder sehr ähnliche Fragen bezüglich eines Praktikums bzw. des verwaltungstechnischen Ablaufs gestellt.

Wir wollen zukünftig Ihre Fragen sammeln, und die Antworten auf dieser Seite veröffentlichen. Trotz allen berechtigten Fragen müssen wir oft feststellen, dass sich die Antworten oftmals bereits aus dem Studium der Praktikumsordnung ergeben könnten. Daher weisen wir noch einmal ausdrücklich darauf hin, vor Antritt eines Praktikums diese einmal genau durchzulesen (dauert nur 10 Minuten, und erspart lästige Lauferei und Warterei zwischen den Vorlesungen).

B.Sc. (12 Fragen - 12Antworten)

(Diplom weiter unten)

1. Welche Unterlagen muss ich vor. bzw. nach meinem Praktikum beim Praktikumsamt einreichen und welche Fristen habe ich dabei zu beachten?
2. Wie lange müssen die einzelnen Praktika sein?
3. Darf ich während meines Praktikums Urlaub nehmen?
4. Was passiert, wenn mir mein Praktikum (meine Praktika) angerechnet worden sind?
5. Muss der Mustervertrag verwendet werden?
6. Gelten für ein Praktikum im Ausland andere Voraussetzungen?
7. Muss der Praktikantenbericht auf deutsch geschrieben werden?
8. Wann muss das Zeugnis eingereicht werden?
9. Gibt es ein vorgefertigtes Formular für das Praktikumszeugnis?
10. Muss man vor dem Praktikum eine bestimmte Summe Leistungspunkte sammeln?
11. Muss ich einen Fließtext verfassen für den Praktikumsbericht?
12. Wird eine vor dem Studium absolvierte Berufsausbildung anerkannt?
 

Diplom (14 Fragen - 14 Antworten)

 
1. Innerhalb welcher Frist muss ich meine bereits absolvierte kaufmännische Ausbildung vom Praktikumsamt anerkennen lassen?
2. Welche Unterlagen muss ich vor. bzw. nach meinem Praktikum beim Praktikumsamt einreichen und welche Fristen habe ich dabei zu beachten?
3. Wie lange müssen die einzelnen Praktika sein?
4. Was passiert, wenn mir mein Praktikum (meine Praktika) angerechnet worden sind?
5. Soll man sich für ein Praktikum beurlauben lassen ?
6. Muss der Mustervertrag verwendet werden?
7. Gelten für ein Praktikum im Ausland andere Voraussetzungen?
8. Muss der Praktikantenbericht auf deutsch geschrieben werden?
9. Wann muss das Zeugnis eingereicht werden?
10. Muss ein Antrag gestellt werden, damit laut Übergangsregelung das Grundpraktikum anerkannt wird?
11. Gibt es ein vorgefertigtes Formular für das Praktikumszeugnis?
12. Muss die Praktikantenstätte die Sozialversicherung bezahlen?
13. Müssen Studenten, die die Übergangsregelung in Anspruch nehmen und trotzdem ein längeres Praktikum machen auch einen entsprechend langen Praktikumsbericht schreiben?
14. Muss man vor dem Praktikum eine bestimmte Summe Leistungspunkte sammeln?

B.Sc. (12 Fragen - 12Antworten)

Frage 1: 

Welche Unterlagen muss ich vor. bzw. nach meinem Praktikum beim Praktikumsamt einreichen und welche Fristen habe ich dabei zu beachten?
Formular Original (Anzahl) Kopie (Anzahl)
Praktikumsbegleitbogen 1
Tätigkeitsnachweis 1 1
Praktikumsvertrag 1 1
Praktikumszeugnis 1 (zeigen) 1

Originale werden nach der Anerkennung an Sie zurück gegeben.

Der Vertrag (1 Original und 1 Kopie) sollte - wenn möglich - vor Antritt des Praktikums bei uns eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung der Unterlagen läuft 3 Monate nach Beendigung des Praktikums ab. Danach eingereichte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Wird das Praktikum in 2 Teilen absolviert, so ist der Tätigkeitsnachweis und der Praktikumsbegleitbogen spätestens 3 Monate nach Beendigung des ersten Teils einzureichen.

 

Frage 2: 

Wie lange müssen die einzelnen Praktika sein?

Man kann entweder zwei 4-wöchige, oder ein 8-wöchiges Praktikum machen, wenn man das 2. Semester abgeschlossen hat. 

 

Frage 3:

Darf ich während meines Praktikums Urlaub nehmen?

Im Rahmen des 4-wöchigen bzw. 8-wöchigen Pflichtpraktiums sind Urlaubstage nicht vorgesehen. Wenn Ihr Vertrag, aber über die erforderlichen 4 bzw. 8 Wochen hinausgeht, können Sie auch Urlaub nehmen.

Frage 4:

Was passiert, wenn mir mein Praktikum (meine Praktika) angerechnet worden ist?

Nach Anerkennung des Praktikums wird dies direkt im FlexNow vermerkt.

Frage 5:

Muss der Mustervertrag verwendet werden?

Der Mustervertrag muss nicht benutzt werden, es kann auch ein Exemplar des entsprechenden Unternehmens sein.

Frage 6:

Gelten für ein Praktikum im Ausland andere Voraussetzungen?

Nein, für Praktika, die im Ausland absolviert werden gelten die gleichen Bedingungen.

Frage 7:

Muss der Praktikantenbericht auf deutsch geschrieben werden?

Nein, der Praktikantenbericht kann auch auf englisch formuliert werden.

Frage 8:

Wann muss das Zeugnis eingereicht werden?

Das Zeugnis muss spätestens 3 Monate nach Beendigung des Praktikums eingereicht werden. 

Frage 9:

Gibt es ein vorgefertigtes Formular für das Praktikumszeugnis?

Nein, die Erstellung des Zeugnisses ist in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt.         

Frage 10:

Muss man vor dem Praktikum eine bestimmte Summe Leistungspunkte sammeln?

Nein, man kann das Praktikum sofort nach dem 2. Semester beginnen.

Frage 11:

Muss ich einen Fließtext verfassen für den Praktikumsbericht?

Nein, es reichen auch Stichpunkte. Es muss lediglich hervor gehen, dass Ihr einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgekommen seid.

Frage 12:

Wird eine, vor dem Studium absolvierte Berufsausbildung anerkannt?

Nein, da das Praktikum mit Credit Points bewertet wird, können Leistungen vor Studienbeginn nicht anerkannt werden.

 

Diplom (14 Fragen - 14 Antworten)

Frage 1: 
Innerhalb welcher Frist muss ich meine bereits absolvierte kaufmännische Ausbildung vom Praktikumsamt anerkennen lassen?


Bei der Anerkennung einer bereits abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung gibt es keinerlei Fristen zu beachten. Es ist nicht nötig sich eine Bescheinigung vom Praktikumsamt austellten zu lassen. Es ist ausreichend das IHK Zeugnis bei Anmeldung der Dipomarbeit im Prüfungsamt vorzuzeigen.


Bei der Anerkennung einer gleichwertigen Tätigkeit, die vor dem Studium abgeleistet wurde, gilt eine Frist von 6 Monaten nach Aufnahme des Studiums.

Frage 2: 

Welche Unterlagen muss ich vor. bzw. nach meinem Praktikum beim Praktikumsamt einreichen und welche Fristen habe ich dabei zu beachten?
Formular Original (Anzahl) Kopie (Anzahl)
Praktikumsbegleitbogen 1
Tätigkeitsnachweis 1 1
Praktikumsvertrag 1 2
Praktikumszeugnis 1 1

Originale werden nach der Anerkennung an Sie zurück gegeben.

Der Vertrag (1 Original und 1 Kopie) sollte - wenn möglich - vor Antritt des Praktikums bei uns eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung der Unterlagen läuft 3 Monate nach Beendigung des Praktikums ab. Danach eingereichte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Wird das Praktikum in 2 Teilen absolviert, so ist der Tätigkeitsnachweis und der Praktikumsbegleitbogen spätestens 3 Monate nach Beendigung des ersten Teils einzureichen.

Frage 3: 

Wie lange müssen die einzelnen Praktika sein?


Man muss ein 3-monatiges Praktikum im Hauptstudium machen. Die Praktikumsdauer muss 3 Kalendermonate betrage und nicht 12 Wochen.

Man kann es in 2 Teile von jeweils 6 Wochen unterteilen. (Eine andere Aufteilung ist nicht möglich). Als Voraussetzung gilt dann, dass die Prakitka beim gleichen Arbeitgeber gemacht werden, wobei kein Anspruch auf Urlaub besteht. Beide Teile des Praktikums müssen jedoch nicht in unmittelbar aufeinanderfolgenden Semesterferien absolviert werden.

Frage 4:

Was passiert, wenn mir mein Praktikum (meine Praktika) angerechnet worden sind?

Nach Anerkennung des Praktikums wird eine Praktikantenbescheinigung ausgestellt, die beim Prüfungamt vorgelegt werden muss, wenn die Diplomarbeit beantragt wird.

Frage 5:

Soll man sich für ein Praktikum beurlauben lassen ?

Eine Beurlaubung ist möglich, stellt jedoch eine Unterbrechung des Studiums dar, so dass die Wahrnehmung der Freiversuchsregelung gemäß § 24 DPO ausgeschlossen ist.

Frage 6:

Muss der Mustervertrag verwendet werden?

Der Mustervertrag muss nicht benutzt werden, es kann auch ein Exemplar des entsprechenden Unternehmens sein.

Frage 7:

Gelten für ein Praktikum im Ausland andere Voraussetzungen?

Nein, für Praktika, die im Ausland absolviert werden gelten die gleichen Bedingungen.

Frage 8:

Muss der Praktikantenbericht auf deutsch geschrieben werden?

Nein, der Praktikantenbericht kann auch auf englisch formuliert werden.

Frage 9:

Wann muss das Zeugnis eingereicht werden?

Das Zeugnis muss spätestens 3 Monate nach Beendigung des Praktikums eingereicht werden. Wurde das Praktikum in zwei Teilen (zwei mal sechs Wochen) absolviert, so ist das Zeugnis nach Beendigung des gesamten Praktikums einzureichen.

Frage 10:

Muss ein Antrag gestellt werden, damit laut Übergangsregelung das Grundpraktikum anerkannt wird?

Wenn das Praktikum anerkannt wurde, gilt die Übergangsbestimmung. Man benötigt keinen Antrag. Es wird bei Vorlage eines weiteren 6-wöchigen Praktikums (kein Urlaubstag) das Grundpraktikum angerechnet.

Frage 11:

Gibt es ein vorgefertigtes Formular für das Praktikumszeugnis?

Nein, die Erstellung des Zeugnisses ist in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt.


         

Frage 12:

Muss die Praktikantenstätte die Sozialversicherung bezahlen?

Ein Pflichtpraktikum ist sozialversicherungsfrei.


         
Frage 13:
Müssen Studenten, die die Übergangsregelung in Anspruch nehmen und trotzdem ein längeres Praktikum machen auch einen entsprechend langen Praktikumsbericht schreiben?

Nein, der Bericht muss nicht über den gesamten Zeitraum angefertigt werden, sollte aber inhaltlich sinnvoll abgekürzt werden und nicht unbedingt strikt nach Ende der 6 Wochen.

         
Frage 14:

Muss man vor dem Praktikum eine bestimmte Summe Leistungspunkte sammeln?

Nein, man kann das Praktikum sofort mit Beginn des Hauptstudiums absolvieren.