Verkehrs- und sicherheitstechnische Untersuchung von Mini-Kreisverkehren außerhalb geschlossener Ortschaften
Die Einsatzempfehlungen für Mini-Kreisverkehrsplätzen beschränken sich bislang auf Knotenpunkte innerhalb bebauter Gebiete. Im Zuständigkeitsbereich des Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Euskirchen wurden insgesamt fünf Knotenpunkte im Außerortsbereich zu Mini-Kreisverkehren umgebaut, die somit alle Versuchscharakter aufweisen. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden im Auftrag des Landesbetriebs diese fünf Mini-Kreisverkehrsplätze dokumentiert und hinsichtlich des Verkehrsablaufs und der Verkehrssicherheit überprüft.

An allen fünf Mini-Kreisverkehrsplätzen
wurden mehrstündige Videoaufnahmen durchgeführt, mit denen das
Verhalten der Kraftfahrer dokumentieren wurde. Des Weiteren wurde
das Geschwindigkeitsverhalten der Kraftfahrer stichprobenartig
untersucht. Zur Bewertung der Verkehrssicherheit wurde für alle fünf
Knotenpunkte das Unfallgeschehen nach dem Umbau zum
Mini-Kreisverkehrsplatz untersucht. Hierzu wurden die polizeilichen
Unfallprotokolle ausgewertet. Zusätzlich zur Analyse der
Einzelunfälle und deren Ursachen wurde auch die Unfallentwicklung
untersucht. Soweit wie möglich wurde dabei auch der Zeitraum vor dem
Umbau zum Kreisverkehrsplatz berücksichtigt.
Insgesamt ließ die Studie aufgrund der
geringen Stichprobe nur begrenzt allgemeine Rückschlüsse zu. Es kann
jedoch festgehalten werden, dass bezüglich der Qualität des
Verkehrsablaufs alle Anlagen die an sie gestellten Anforderungen
erfüllen. Der beobachtete Verkehr wird ohne nennenswerte Wartezeiten
abgewickelt.
Bei der Analyse des Unfallgeschehens zeigte
sich ein uneinheitliches Bild. Von den insgesamt fünf Anlagen können
drei als unproblematisch eingestuft werden. Zwei dieser drei
Kreisverkehre befinden sich in unmittelbarer Ortsrandlage. Die für
die drei Anlagen ermittelten Unfallraten und Unfallkostenrate liegen
in vergleichbarer Größenordnung von Mini-Kreisverkehren innerhalb
geschlossener Ortschaften. Im Vergleich zu anderen Knotenpunktformen
außerhalb geschlossener Ortschaften weisen diese drei Anlagen ein
geringes Unfallrisiko auf.
An den zwei anderen Anlagen in Schwerfen und
Weilerswist, die bereits vor dem Umbau zu einem Kreisverkehrsplatz
als Unfallhäufungsstelle deklariert waren, nahm die Anzahl und
Schwere der Unfälle nach dem Umbau dahingegen zu. Bei dem
Kreisverkehrsplatz in Weilerswist muss jedoch darauf hingewiesen
werden, dass dieser durch eine nicht ordnungsgemäße Gestaltung
(einseitige Querneigung der Kreisfahrbahn, Mittelinsel nicht auf der
höchsten Stelle, überflüssige Straßenflächen außerhalb des Kreises)
gekennzeichnet und als Provisorium anzusehen ist. Misserfolge mit
der dieser Anlage können daher nicht als grundsätzliches Argument
gegen Mini-Kreisverkehre im ländlichen Umfeld angesehen werden. Für
den Mini-Kreisverkehrsplatz in Schwerfen empfiehlt sich aufgrund des
kurzen Auswertezeitraums nach dem Umbau zunächst eine weitere
kritische Beobachtung der Unfallentwicklung. Sollte sich die
Unfallsituation nicht entschärfen, bieten sich als mögliche
Maßnahmen die Reduzierung der Geschwindigkeit in den Zufahrten und
eine Umgestaltung der bislang vollständig überfahrbaren Kreisinsel
an, wodurch eine bessere Erkennbarkeit der Anlage erreicht werden
kann.
Zusammenfassend geben die gewonnenen
Erfahrungen keinen Anlass, die mutigen Experimente mit Mini-Kreiseln
außerorts forciert fortzusetzen. Eine günstige
Sicherheitsbeurteilung ergab sich lediglich in Ortsrandlage. Daraus
lässt sich ableiten, dass bei ausreichenden Platzverhältnissen
kleine Kreisverkehrsplätze mit einem Mindestradius von 26 m als
Ausbauvariante gegenüber Mini-Kreisverkehren zu bevorzugen sind.
Sollte aufgrund beengter Verhältnisse nur ein Mini-Kreisverkehr in
Frage kommen, ist im Einzelfall kritisch zu prüfen, ob eine
ausreichende Erkennbarkeit gegeben ist.
