Lehrstuhl für Verkehrswesen » Forschung » Minikreisverkehre

Verkehrs- und sicherheitstechnische Untersuchung von Mini-Kreisverkehren außerhalb geschlossener Ortschaften

Die Einsatzempfehlungen für Mini-Kreisverkehrsplätzen beschränken sich bislang auf Knotenpunkte innerhalb bebauter Gebiete. Im Zuständigkeitsbereich des Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Euskirchen wurden insgesamt fünf Knotenpunkte im Außerortsbereich zu Mini-Kreisverkehren umgebaut, die somit alle Versuchscharakter aufweisen. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden im Auftrag des Landesbetriebs diese fünf Mini-Kreisverkehrsplätze dokumentiert und hinsichtlich des Verkehrsablaufs und der Verkehrssicherheit überprüft.

An allen fünf Mini-Kreisverkehrsplätzen wurden mehrstündige Videoaufnahmen durchgeführt, mit denen das Verhalten der Kraftfahrer dokumentieren wurde. Des Weiteren wurde das Geschwindigkeitsverhalten der Kraftfahrer stichprobenartig untersucht. Zur Bewertung der Verkehrssicherheit wurde für alle fünf Knotenpunkte das Unfallgeschehen nach dem Umbau zum Mini-Kreisverkehrsplatz untersucht. Hierzu wurden die polizeilichen Unfallprotokolle ausgewertet. Zusätzlich zur Analyse der Einzelunfälle und deren Ursachen wurde auch die Unfallentwicklung untersucht. Soweit wie möglich wurde dabei auch der Zeitraum vor dem Umbau zum Kreisverkehrsplatz berücksichtigt.

Insgesamt ließ die Studie aufgrund der geringen Stichprobe nur begrenzt allgemeine Rückschlüsse zu. Es kann jedoch festgehalten werden, dass bezüglich der Qualität des Verkehrsablaufs alle Anlagen die an sie gestellten Anforderungen erfüllen. Der beobachtete Verkehr wird ohne nennenswerte Wartezeiten abgewickelt.

Bei der Analyse des Unfallgeschehens zeigte sich ein uneinheitliches Bild. Von den insgesamt fünf Anlagen können drei als unproblematisch eingestuft werden. Zwei dieser drei Kreisverkehre befinden sich in unmittelbarer Ortsrandlage. Die für die drei Anlagen ermittelten Unfallraten und Unfallkostenrate liegen in vergleichbarer Größenordnung von Mini-Kreisverkehren innerhalb geschlossener Ortschaften. Im Vergleich zu anderen Knotenpunktformen außerhalb geschlossener Ortschaften weisen diese drei Anlagen ein geringes Unfallrisiko auf.

An den zwei anderen Anlagen in Schwerfen und Weilerswist, die bereits vor dem Umbau zu einem Kreisverkehrsplatz als Unfallhäufungsstelle deklariert waren, nahm die Anzahl und Schwere der Unfälle nach dem Umbau dahingegen zu. Bei dem Kreisverkehrsplatz in Weilerswist muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass dieser durch eine nicht ordnungsgemäße Gestaltung (einseitige Querneigung der Kreisfahrbahn, Mittelinsel nicht auf der höchsten Stelle, überflüssige Straßenflächen außerhalb des Kreises) gekennzeichnet und als Provisorium anzusehen ist. Misserfolge mit der dieser Anlage können daher nicht als grundsätzliches Argument gegen Mini-Kreisverkehre im ländlichen Umfeld angesehen werden. Für den Mini-Kreisverkehrsplatz in Schwerfen empfiehlt sich aufgrund des kurzen Auswertezeitraums nach dem Umbau zunächst eine weitere kritische Beobachtung der Unfallentwicklung. Sollte sich die Unfallsituation nicht entschärfen, bieten sich als mögliche Maßnahmen die Reduzierung der Geschwindigkeit in den Zufahrten und eine Umgestaltung der bislang vollständig überfahrbaren Kreisinsel an, wodurch eine bessere Erkennbarkeit der Anlage erreicht werden kann.

Zusammenfassend geben die gewonnenen Erfahrungen keinen Anlass, die mutigen Experimente mit Mini-Kreiseln außerorts forciert fortzusetzen. Eine günstige Sicherheitsbeurteilung ergab sich lediglich in Ortsrandlage. Daraus lässt sich ableiten, dass bei ausreichenden Platzverhältnissen kleine Kreisverkehrsplätze mit einem Mindestradius von 26 m als Ausbauvariante gegenüber Mini-Kreisverkehren zu bevorzugen sind. Sollte aufgrund beengter Verhältnisse nur ein Mini-Kreisverkehr in Frage kommen, ist im Einzelfall kritisch zu prüfen, ob eine ausreichende Erkennbarkeit gegeben ist.