Universitätsprogramme

Forschendes Lernen

Das Programm unterstützt die Entwicklung und/oder Erprobung einer Lehridee zur Umsetzung Forschenden Lernens in Bachelor- und/oder Masterstudiengängen.

Welches Ziel verfolgt das Programm?

Das Programm Forschendes Lernen soll sichtbar zur Weiterentwicklung gestufter und Staatsexamens-Studiengänge beitragen, insbesondere durch wachsende Freiheitsgrade und Mitgestaltungs-möglichkeiten für Studierende, die sich aus dem frühzeitigen Heranführen an die Forschung ergeben.

Wer kann sich bewerben?

Lehrende aller Fakultäten und an Studiengängen beteiligten Institute können sich an dem Programm beteiligen. Anträge können von Lehrenden und Studierenden gemeinsam gestellt, sie müssen vom jeweiligen Fachschaftsrat durch ein positives Votum mitgetragen werden. Die Institutsleitung und das Dekanat der Fakultät sollen über die Antragstellung informiert werden. Wenn es nicht nur um die Veränderung einer einzelnen Lehrveranstaltung, sondern auch eine curriculare Veränderung in der Lehre geht, ist eine Mitzeichnung des Antrags durch das Dekanat erforderlich.

Welche Entscheidungskriterien werden für eine Förderung zugrunde gelegt?

Die Programmlinie „Forschendes Lernen“ verfolgt die Umsetzung des Forschenden Lernen an der RUB auf der curricularen Ebene der bestehenden Studiengänge. Folgende Kriterien sollten in den Anträgen Berücksichtigung finden:

  • Die Vorhaben sollen den wesentlichen Merkmalen forschenden Lernens entsprechen, d.h.
    • sie konfrontieren mit aktuellen bzw. neuesten Forschungsfragen und folgen einem forschungsorientierten didaktischen Prinzip,
    • sie ermöglichen, dass Studierende selbst forschen bzw. einen Teil des Forschungsprozesses eigenständig umsetzen oder zumindest dazu angeleitet werden,
    • z.B. entwickeln Studierende eine Fragestellung, bearbeiten diese allein oder im Team, betreiben dazu Recherche, erarbeiten Befragungs- und Auswertungsmethoden, bereiten Ergebnisse auf, reflektieren den Forschungsprozess, kommunizieren Ergebnisse einer Öffentlichkeit ... .
  • Durch besondere, der Forschungsorientierung angemessene Veranstaltungsformate mit einem höheren Selbststudienanteil soll das Studium individualisiert und flexibilisiert werden.
  • Die Vorhaben sollen das Lehrkonzept der Fakultäten umsetzen oder in die Breite tragen.
  • Vor allem sollen klassische Veranstaltungstypen bzw. Pflichtveranstaltungen umgestaltet werden, damit möglichst viele Studierende von den geförderten Vorhaben profitieren.
  • Von den Vorhaben sollte eine Signalwirkung für die Lehrentwicklung in der Fakultät ausgehen.
  • Die Vorhaben sollen an die bestehende Forschungs- und/oder Lerninfrastruktur anknüpfen. Im Erfolgsfall sollen sie nach Abschluss der Förderung verstetigt und mit dem Personal und den Mitteln der Lehreinheit/Fakultät weitergeführt werden.

Gegenstand des Entwicklungsvorhabens kann auch der innovative Einsatz digitaler Technik zur Umsetzung Forschenden Lernens sein.

Was wird gefördert?

Das Universitätsprogramm fördert in drei unterschiedlichen Linien:

  • Konzeptentwicklung: Gefördert werden Vorhaben zur Konzeption von an der RUB neuen Lehrveranstaltungen oder Modulen im Sinne des Forschenden Lernens bzw. deren weitreichenden Weiterentwicklung. Das Programm zielt darauf ab, Lehrende bei der Konzeptionierung und Erprobung von an der RUB neuen Arbeitsformen, Zeitrhythmen oder Bereichen angeleiteten studentischen Forschens zu unterstützen und den Grundstein für eine über die Förderphase hinausgehende Fortführung des Vorhabens in der Fakultät zu legen. Der Zeitraum der Vorhaben erstreckt sich in der Regel über zwei Semester und muss eine überzeugende Form der begleitenden und abschließenden Evaluation des Konzepts vorsehen. Je nach Innovationsgrad und Zeitaufwand der Konzeptentwicklung können Sachmittel (inkl. Hilfskräften und Lehraufträgen), bei weitgehenden und/oder besonders aufwändigen Innovationen auch Stellenanteile in Form von Aufstockungen, beantragt werden.
  • Konzepttransfer: Gefördert werden Vorhaben zum Transfer eines bereits nachweislich erfolgreich erprobten Konzepts zum Forschenden Lernen von einer Disziplin/Fakultät auf eine andere bzw. in ein interdisziplinäres Vorhaben. Der Zeitraum der Vorhaben erstreckt sich in der Regel über zwei Semester und muss eine überzeugende Form der Evaluation des Transfers vorsehen. Die Förderung zielt darauf, den Grundstein für eine über die Förderphase hinausgehende Fortführung des Vorhabens in der Fakultät zu legen. Je nach Zeitaufwand des Konzepttransfers können Sachmittel (inkl. Hilfskräften und Lehraufträgen), seltener Stellenanteile in Form von Aufstockungen, beantragt werden.
  • Projektzuschuss: Beantragt werden können Mittel für Sachkosten, die zur Umsetzung Forschenden Lernens erforderlich sind. Dabei kann es sich z. B. um eine spezifische Form der Arbeit im Feld bzw. mit Daten, eine besondere Form des öffentlichen Diskurses bzw. der Präsentation der Ergebnisse oder spezifischer Instrumente oder Software handeln. Beantragt werden können – je nach Gruppengröße und Vorhaben – bis zu 5.000 Euro.

Förderfähig sind auch solche Maßnahmen, die in ihrer Implementierung bereits begonnen haben. Von der Förderung in den Förderlinien Konzeptentwicklung und -transfer ausgeschlossen sind jedoch Vorhaben, die in der beantragten Form in der Lehreinheit der Antragstellenden bereits seit längerem praktiziert werden oder bereits durch das Programm gefördert wurden. Die Anträge sollen deutlich machen, in welcher Form das Vorhaben, wenn es erfolgreich verläuft, verstetigt wird.

Wie sieht das Verfahren aus und wer entscheidet über die Förderung?

Die Vergabe erfolgt innerhalb eines wettbewerblichen Verfahrens. Zur Teilnahme nutzen Sie bitte das online bereitgestellte Antragsformular, in dem das Vorhaben, seine Zielgruppe, die curriculare Einbindung in die Lehre und die angebotenen Studiengänge, ein Zeitplan, die eingebrachten und beantragten Ressourcen sowie Verstetigungsabsichten dargestellt werden. Anträge, die nicht den formalen Vorgaben des Antragsformulars entsprechen, werden nicht begutachtet.

Dem Antragsformular kann, falls erforderlich, eine zusätzliche Seite mit Grafiken, Tabellen o.ä. zur näheren Erläuterung beigefügt werden. Weitere Anlageseiten sind, bis auf die Stellungnahme der Fachschaft, nicht zugelassen.

Die fächerübergreifend und gruppenparitätisch zusammengesetzte Universitätskommission für Lehre (UKL) berät die Anträge und spricht eine Empfehlung an das Rektorat aus, das über die Förderung entscheidet. Zur hochschuldidaktischen Bewertung der Anträge kann die UKL zur externen Beratung eine/n Vertreter/in aus dem Zentrum für Wissenschaftsdidaktik heranziehen.

Welche Antragsfrist muss beachtet werden?

Das Programm sieht pro Semester eine Runden mit folgenden Stichtagen vor: im Sommersemester den 01.04., im Wintersemester den 01.11. Die eingereichten Vorhaben werden voraussichtlich bis etwa zur Semestermitte abschließend beraten.

Reichen Sie Ihre Anträge zu den jeweiligen Stichtagen per Mail ein. Senden Sie sie unter dem Betreff „Forschendes Lernen“ an universitaetsprogramme-lehre@rub.de. Bitte informieren Sie auch Ihre Institutsleitung und das Dekanat Ihrer Fakultät über Ihre Antragstellung.

Weiterführende Informationen

Manual zum Forschenden Lernen: Das Manual zum Forschenden Lernen gibt einen kurzen Einblick, wie genau Forschendes Lernen an der RUB verstanden wird und wodurch sich dieses auszeichnet. Es beschreibt die fünf Gestaltungsmerkmale, stellt Fragen, die die Lehrenden bei der Konzipierung ihrer Lehrveranstaltung unterstützen sollen, und zeigt anhand ausgewählter Praxisbeispiele, wie das jeweilige Gestaltungsmerkmal bei der Umsetzung des Forschenden Lernens berücksichtigt werden kann.

Lehrmuster: Die Lehrmuster sollen Inspiration für andere Lehrende sein. Dabei handelt es sich um Beispiele für komplette Module, Veranstaltungen oder einzelne Veranstaltungselemente (online wie offline), die von Lehrenden der RUB umgesetzt wurden.

Wir freuen uns auf Ihre Konzepte und beraten Sie gerne im Vorfeld!

Bildliche beispielhafte Darstellung eines Doktorhuts
Alle Universitätsprogramme
Übersicht
Nach oben