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RUB Südansicht

Zuständigkeiten für die Einhaltung der Compliance-Richtlinie

OrganisationsverantwortungJedes Mitglied, jede und jeder Angehörige der RUB ist aufgerufen, sein bzw. ihr Handeln nach bestem Wissen an den in der Compliance-Richtlinie genannten Normen und Werten und den daraus abgeleiteten Handlungsleitsätzen auszurichten. Führungskräfte haben aufgrund ihrer Vorbildfunktion dabei eine besondere Verantwortung für die Einhaltung in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Bei konkreten Fragestellungen, die in den Leitsätzen der Compliance-Richtlinie benannt werden, sind zunächst die thematisch zuständigen Beauftragten bzw. die aufgeführten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu konsultieren.

 

Ombudsperson für Compliance-Fragen

Darüber hinaus wurde vom Rektorat eine Ombudsperson eingesetzt. Sie ist für eine Amtszeit von jeweils zwei Jahren ernannt und hat folgende Aufgaben:

  • die vertrauliche Beratung von Mitgliedern, Angehörigen der RUB,
  • Vermittlung in Konfliktsituationen (dabei können fachkundige Berater/Beraterinnen hinzugezogen werden),
  • Stellungnahmen zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung,
  • jährlicher Bericht an das Rektorat der RUB.

 

Ombudsperson:
Prof. Dr. Ulf Eysel
Gebäude MA 4/146
Tel.: +49 (0) 234  32 27350
Email: ulf.eysel@rub.de

Allgemeine Auskünfte
Birgit Gremski
Stabsstelle Organisation - Entwicklung - Beratung
Gebäude UV 3/52
Tel.: +49 (0) 234 32 27601
Email: birgit.gremski@uv.rub.de