Compliance-Richtlinie
1. Präambel
Die RUB, als Gemeinschaft von Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ist sich ihrer Rolle in der Gesellschaft und ihrer damit verbundenen Verantwortung bewusst.
Daher hat die RUB eine Compliance-Richtlinie verabschiedet, die grundlegende Verhaltensprinzipien festlegt, die für das Handeln ihrer Mitglieder und Angehörigen leitend sein sollen.
Das Vertrauen der Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie der Beschäftigten in Technik und Verwaltung, der Öffentlichkeit und der wissenschaftlichen und geschäftlichen Partner in ein verantwortungsbewusstes, gesetzestreues und moralisch integeres Verhalten der Mitglieder und Angehörigen der RUB ist von höchster Bedeutung für das Ansehen und den Erfolg der Universität. Das Leitmotiv „menschlich – weltoffen – leistungsstark“ ist in der Gestaltung der internen Arbeitsbeziehungen wie auch der Außenkontakte zugleich Zusage und Anspruch an die Mitglieder, Angehörigen, Gäste und externen Partner.
2. Leitsätze
Das Handeln der Universität, ihrer Mitglieder und Angehörigen ist selbstverständlich an Gesetz und Recht gebunden. Die Richtlinie benennt grundsätzliche Anforderungen an die Tätigkeiten und Handlungsweisen der Mitglieder und Angehörigen der RUB. Sie stellt Schwerpunkte heraus, die in der universitären Praxis besondere Bedeutung haben. Mit der Richtlinie soll jede und jeder einzelne zu eigenverantwortlichem Handeln ermutigt werden. Die Ausgestaltung der Leitsätze an der RUB ist in weiterführenden Unterlagen erläutert, auf die jeweils verwiesen wird.
Integrität im Geschäftsverkehr
Die RUB toleriert keinerlei Form von Korruption, Bestechung oder Vorteilsnahme. Eigentum der Ruhr-Universität Bochum darf grundsätzlich nicht für private Zwecke genutzt oder aus dem räumlichen Bereich der Universität entfernt werden. Dies gilt nicht für die dienstliche Nutzung von Arbeitsmitteln außerhalb der Universität. Die private (Mit-)Nutzung mobiler Kommunikations- und DV-Geräte ist im Rahmen der üblichen Praxis gestattet.
Transparente und ordnungsgemäße Verfahren
Personenbezogene Entscheidungsprozesse werden durch adäquate Normen und Ordnungen geregelt.
Geschäftsprozesse sind angemessen und transparent zu dokumentieren.
Die korrekte und vollständige Erfassung rechnungslegungsrelevanter Informationen ist durch ein adäquates internes Kontrollsystem sicher gestellt.
- Studien- und Prüfungsorganisation
- Informationen zur Korruptionsprävention
- Geschäftsordnung der Verwaltung
Trennung von dienstlichen und privaten Interessen
Alle Mitglieder und Angehörigen der RUB haben ihre privaten Interessen von denen der Universität strikt zu trennen. Auch bei Personalentscheidungen, Prüfungen oder Geschäftsbeziehungen zu Dritten zählen ausschließlich sachliche Kriterien.
- Informationen zur Korruptionsprävention
- Geschäftsordnung der Verwaltung
- Datenschutz am Arbeitsplatz
- Empfehlung für den Umgang mit Akten und Karteien
Einhaltung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis
Die RUB trägt im Rahmen ihrer Befugnisse dafür Sorge, dass ihre Mitglieder und Angehörigen sowie die in ihren Einrichtungen Tätigen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis befolgen.
- Leitlinien und Ombudsperson der RUB
- Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG
Schutz des geistigen Eigentums
Wissenschaftliche Erfindungen und geistiges Eigentum dürfen ohne Autorisierung durch den Berechtigten nicht benutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Schutzrechte Dritter sind zu respektieren.
Offene Lehr-/Lernkultur
Die RUB fördert eine Lernkultur, die den offenen Dialog aller Beteiligten schätzt und hierzu ermutigt.
Ansprechpartner/innen sind alle Lehrenden, Studienberater/innen und Studiendekan/innen.
Bei übergerifenden Problemen und Fragestellungen wenden Sie sich an die
Schutz von Mensch und Umwelt
Die RUB ist sich ihrer Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit der Menschen bewusst. Sie setzt sich für den Schutz der Umwelt und der Tiere ein.
- Gesetze und Regelungen zum Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz
- Gesetze und Regelungen zum Tierschutz
Physische und psychische Gesundheit am Arbeitsplatz
Tierschutz
Förderung und Wahrung der Chancengleichheit
Die RUB fördert Chancengleichheit und Vielfalt. Beides sind unverzichtbare Voraussetzungen für eine hohe Reputation und den Erfolg der Universität.
- Informationen rund um das Thema Gleichstellung
- Gleichstellungsplan der RUB
- Diversity
- Leitbild Lehre
- Leitbild der Verwaltung
Fairer Umgang am Arbeits- und Studienplatz
Die Mitglieder und Angehörigen der RUB begegnen einander sowie Gästen freundlich, sachbetont, wertschätzend und respektvoll.
Diskriminierung und Belästigung jeglicher Art werden nicht geduldet.
Führungskräfte und Lehrende tragen dabei eine besondere Verantwortung. Sie organisieren und leiten ihre Verantwortungsbereiche so, dass die Einhaltung von Gesetzen und universitätsinternen Regeln gewährleistet ist.
- Chancengleichheit an der RUB
- Richtlinie „Fairer Umgang am Arbeits- und Studienplatz“
- Leitbild der Verwaltung
Kontinuierliche Verbesserung
Die RUB nimmt neue Anforderungen konstruktiv auf. Im Sinne eines hohen Qualitätsanspruchs und einer optimalen Serviceorientierung werden Beschwerden und Verbesserungsvorschläge zügig und fair überprüft und bearbeitet.
3.Implementierung
Das Handeln der RUB, ihrer Mitglieder und Angehörigen, ist bestimmt durch Eigenverantwortung, Aufrichtigkeit, Loyalität sowie Respekt gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt. Die mit dieser Richtlinie verbundenen Ziele können nur erreicht werden, wenn alle Beteiligten hieran mitwirken.
Die RUB bietet allen Mitgliedern und Angehörigen der Universität Beratung und Schulungen an sowie die Nutzung der erforderlichen Informationsquellen, um Gesetzes- und Regelverstöße zu vermeiden.
Alle Mitglieder und Angehörigen der RUB sind für die Einhaltung der Compliance-Richtlinie verantwortlich. Führungskräfte und Lehrende nehmen dabei durch ihre Vorbildfunktion eine besondere Verantwortung wahr. Bei Beschwerden haben die Mitglieder und Angehörigen der RUB die Möglichkeit, sich an ihre Vorgesetzte/ihren Vorgesetzten, bei Bedarf aber auch an die übergeordnete Führungsebene oder an die Hochschulleitung zu wenden. Für ein vertrauliches Beratungsgespräch steht die Ombudsperson der RUB zur Verfügung.
Die Compliance-Richtlinie ist in den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 951 vom 22.01.2013 veröffentlich worden.
Ansprechpartner
Ombudsperson:
Prof. Dr. Ulf Eysel
Gebäude MA 4/146
Tel.: +49 (0) 234 32 27350
Email: ulf.eysel@rub.de
Allgemeine Auskünfte
Birgit Gremski
Stabsstelle Organisation - Entwicklung - Beratung
Gebäude UV 3/52
Tel.: +49 (0) 234 32 27601
Email: birgit.gremski@uv.rub.de
Zuständigkeiten für die Einhaltung der Compliance-Richtlinie