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Aufgaben

Die beratende Funktion der Gleichstellungskommission

Die Gleichstellungskommission berät und unterstützt die Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte in allen Bereichen der Gleichstellung von Frau und Mann, insbesondere bei folgenden Aufgaben: (Art. 21 der Verfassung der Ruhr-Universität Bochum):

  • Aufstellung, Umsetzung und Fortschreibung des Rahmenplans zur Frauenförderung sowie der Zielvereinbarungen zur Gleichstellung mit den Fakultäten
  • Stellungnahme zu den Widersprüchen der Gleichstellungsbeauftragten
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium
  • Sicherheit auf dem Campus

1. Aufstellung, Umsetzung und Fortschreibung des Rahmenplans zur Frauenförderung sowie der Zielvereinbarungen zur Gleichstellung mit den Fakultäten

Die Gleichstellungskommission begleitet die Fortschreibung des Rahmenplans zur Gleichstellung von Männern und Frauen an der Ruhr-Universität Bochum. In diesem Zusammenhang berät die Kommission die Fakultäten auch bei der Ausgestaltung der Zielvereinbarungen zur Gleichstellung mit den Fakultäten.

Weitere Informationen

2. Stellungnahme zu den Widersprüchen der Gleichstellungsbeauftragten

Die Gleichstellungskommission nimmt Stellung zu Verfahrenswidersprüchen der Gleichstellungsbeauftragten.

Weitere Informationen

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte: www.rub.de/gleichstellungsbuero

3. Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium

Die Gleichstellungskommission beschäftigt sich mit dem Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten an der RUB und berät die Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte bei Maßnahmen zur Verbesserung der work-life-balance. In diesem Rahmen beschäftigt sie sich auch mit den Auswirkungen von Telearbeitsmodellen auf die Lebenssituation von Müttern und Vätern.

Weitere Informationen

Informationen zur Kinderbetreuung:

4. Sicherheit auf dem Campus

In Bezug auf die bauliche Gestaltung der Hochschule bringt die Gleichstellungskommission den Aspekt der Sicherheit von Frauen in die Diskussionen ein und berät die Hochschule, um Frauen auf dem Campus möglichst umfassenden Schutz vor Übergriffen zu bieten.