Leitung und Gremien
Die Ruhr-Universität hat seit dem 1. Januar 2007 die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird von einem Rektorat geleitet. Gemeinsam mit den weiteren Leitungsgremien trägt es Verantwortung für die Organisation und Fortentwicklung von Forschung und Lehre an der RUB.
Hochschulrat
Der
Hochschulrat der RUB hat sechs externe Mitglieder (eine Position ist derzeit unbesetzt).
Er wird vom Senat bestätigt und übt als Repräsentant
der Zivilgesellschaft die Aufsichtsfunktion über das Rektorat
aus, fungiert als oberste Dienstbehörde und wählt die
Mitglieder des Rektorats.
Gleichstellungskommission
Die Kommission berät und unterstützt die Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte in allen Bereichen der Gleichstellung von Frau und Mann.
Universitätskommissionen
Ständige Kommissionen dienen der Vorbereitung von Beschlüssen des Senats und beraten das Rektorat, den Senats, die Fakultäten und sonstigen Einrichtungen.


