Steuerberatung

Eine steuerliche Beratung erfolgt in der Regel durch Angehörige der steuerberatenden Berufe wie z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer sowie durch unternehmensinterne Steuerabteilungen. Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ist eine Vorbehaltsaufgabe und darf nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die gesetzlich dazu berechtigt sind (Steuerberatungsgesetz).

Berufsbild Steuerberater

Steuerberater geben Hilfestellung in Steuerangelegenheiten und beraten in betriebswirtschaftlichen Fragen. Zu den typischen Leistungen eines Steuerberaters gehören insbesondere:

  • Erstellung von Steuererklärungen,
  • Überprüfung von Steuerbescheiden,
  • Steuerplanung und -gestaltung,
  • Vertretung des Mandanten in Streitfällen mit dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht,
  • Buchführung und Erstellung von Jahresabschlüssen.

Der Beruf des Steuerberaters wird grundsätzlich freiberuflich ausgeübt. Neben der Berufsausübung in einer Einzelpraxis ist auch ein Zusammenschluss zu Sozietäten, Partnerschaftsgesellschaften oder Steuerberatungsgesellschaften möglich. Die steuerliche Beratung kann unter Mitwirkung von fachkundigen Personal erfolgen, wobei diese Mitarbeiter ausschließlich weisungsgebunden unter der fachlichen Aufsicht und beruflichen Verantwortung des Steuerberaters tätig werden. Die Tätigkeit des Steuerberaters kann auch im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden. Steuerberater haben ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben. Zudem sind Steuerberater verpflichtet, sich beruflich fortzubilden. Leitbild des steuerberatenden Berufs (Bundeskammerversammlung vom 12. Juni 2006): "Als Steuerberater und Steuerberaterinnen sind wir Angehörige eines freien Berufs und Organ der Steuerrechtspflege. Durch die gesetzlich geschützte berufliche Verschwiegenheit und die detaillierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse unserer Mandanten tragen wir ein hohes Maß an Verantwortung und haben eine besondere Vertrauensstellung. Wir begleiten unsere Mandanten als unabhängige und kompetente Ratgeber bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen mit dem Ziel, deren Interessen als Unternehmer, Institutionen oder Privatpersonen optimal zu vertreten sowie deren wirtschaftlichen Erfolg zu fördern und zu sichern. Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere die Rechnungslegung nach nationalen und internationalen Vorgaben, die Steuerberatung und den steuerlichen Rechtsschutz. Die Beratung in privaten Vermögensangelegenheiten, die betriebswirtschaftliche Beratung sowie die Durchführung von gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen sind weitere wesentliche Tätigkeitsfelder. Wir üben unseren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft aus. Durch hohe Qualifikation verbunden mit konsequenter Fortbildung, effiziente Kanzleiführung und Qualitätsmanagement schaffen wir die Grundlage, um auch zukünftigen Anforderungen flexibel begegnen zu können."

Steuerberaterprüfung

Voraussetzung für die Bestellung als Steuerberater ist grundsätzlich das Bestehen der Steuerberaterprüfung. Für Hochschulabsolventen ist für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung Voraussetzung, dass der Bewerber ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat und danach praktisch auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern tätig gewesen ist. Die praktische Tätigkeit muss über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ausgeübt worden sein, wenn die Regelstudienzeit des Hochschulstudiums weniger als vier Jahre beträgt, sonst über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren.
Die Steuerberaterprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit drei Aufsichtsarbeiten und einem mündlichen Teil. Prüfungsgebiete sind:

  • Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag,
  • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
  • Verbrauchsteuern und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts,
  • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Gemeinschaft,
  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
  • Volkswirtschaft,
  • Berufsrecht.

Die jeweilige Dauer der drei Aufsichtsarbeiten beträgt mindestens vier und höchstens sechs Zeitstunden, wobei i.d.R. sechs Zeitstunden angesetzt werden. Sie sind an drei aufeinanderfolgenden Tagen zu schreiben. Zur mündlichen Prüfung, als zweitem Teil der Steuerberaterprüfung, wird nur zugelassen, wessen Leistung in der schriftlichen Prüfung mit mindestens der Note 4,5 bewertet worden ist. Im Durchschnitt der vergangenen Prüfungsjahre war dies nur etwa die Hälfte der schriftlich geprüften Kandidaten. Die mündliche Prüfung besteht aus einem kurzen Vortrag und sechs Prüfungsabschnitten. Die Prüfung wird vor dem Prüfungsausschuss der Finanzverwaltung der jeweiligen Landesfinanzministerien abgelegt und kann bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Karriere in der Steuerberatung

Permanente Änderungen des wirtschaftlichen Umfelds, der Steuergesetze, steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung ist gefragt, krisensicher Tätigkeitsfeld erfordert hohes Maß an Flexibilität, gleichzeitig abwechslungsreiche und vielseitige Betätigung mit der Möglichkeit der Spezialisierung Beruf der in der Öffentlichkeit eine hohe Reputation genießt Steuerberater ist ein Beruf mit sehr guten Zukunftsaussichten. Der Beruf des Steuerberaters ist verhältnismäßig krisensicher. demografische Entwicklung erfordert Nachwuchs, gute Berufseinstiegschancen Statements von Steuerberatern, RUB-Absolventen, Unternehmensvertretern.