RUB » Tierschutzbeauftragter

Aufgaben

Der Tierschutzbeauftragte berät Wissenschaftler, Studierende und andere Mitarbeiter der Ruhr-Universität in allen Tierschutzfragen, insbesondere zur artgerechten Unterbringung, Versorgung und Pflege von Versuchstieren, zu Maßnahmen zur Vermeidung von Leiden, Schmerzen oder Schäden bei Versuchstieren, zur Anwendung von Methoden, die Belastungen der Tiere im Experiment verringern, den Versuchstierbedarf absenken oder, wo möglich, durch alternative Methoden ganz ersetzen (gemäß dem 3R-Prinzip: "replace, reduce, refine").

Überdies achtet der Tierschutzbeauftragte auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Tiere und gibt eine Stellungnahme ab zu allen Anträgen auf Genehmigung von Tierversuchen.

Der Tierschutzbeauftragte bietet Lehrveranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung für alle Personen an, die Tierversuche durchführen wollen.

Der Tierschutzbeauftragte beteiligt sich aktiv an der Entwicklung und Etablierung von Methoden, die geeignete Alternativen und Ergänzungen zu Tierversuchen darstellen.

Kontakt

PD Dr. Matthias Schmidt

Ruhr-Universität Bochum
Gebäude MA 6 / Raum 152
Universitätsstraße 150
44801 Bochum

Telefon +49 (0) 234 / 32-24913
Fax  +49 (0) 234 / 32-14728

Bürozeiten: Di und Fr 9:00 bis 12:00 Uhr
                 und nach Vereinbarung

E-Mail:
tierschutzbeauftragter@ruhr-uni-bochum.de