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Ansprechpartnerin
Prof. Dr. Uta Wilkens
Prorektorin für Lehre, Weiterbildung und Medien
Tel. +49 (0) 234 / 32-24745
E-Mail: prorektor-lehre@rub.de
Angeklickt
Aktuelle Antragsfristen
- 15. Januar 2013
- 31. März 2013
Weitere Infos
Forschendes Lernen
Welches Ziel verfolgt das Programm?
Das Programm Forschendes Lernen soll sichtbar zur Weiterentwicklung gestufter Studiengängen beitragen, insbesondere durch wachsende Freiheitsgrade und Mitgestaltungsmöglichkeiten für Studierende, die sich aus dem frühzeitigen Heranführen an die Forschung ergeben.
Wer kann sich bewerben?
Alle Fakultäten können sich an dem Programm beteiligen. Anträge müssen von Lehrenden und Studierenden gemeinsam gestellt oder vom jeweiligen Fachschaftsrat durch ein positives Votum mitgetragen werden. Wenn es nicht nur um die Veränderung einer einzelnen Lehrveranstaltung, sondern auch eine curriculare Veränderung in der Lehre geht, ist eine Mitzeichnung des Antrags durch das Dekanat erforderlich.
Wie sieht die Förderung aus?
Die Höhe und der Umfang der Förderung hängen vom konkreten Projektvorhaben ab. Gefördert werden sowohl Personal- als auch Sachkosten. Förderfähig sind auch solche Maßnahmen, die in ihrer Implementierung bereits begonnen haben. Von der Förderung jedoch ausgeschlossen sind Vorhaben, die in der beantragten Form bereits seit längerem praktiziert werden. Die Anträge sollen deutlich machen, in welcher Form das Vorhaben, wenn es erfolgreich verläuft, verstetigt wird.
Wie sieht das Verfahren aus und wer entscheidet?
Die Vergabe erfolgt innerhalb eines wettbewerblichen Verfahrens. Zur Teilnahme reichen Sie eine fünf- bis zehnseitige Skizze ein, die das Vorhaben, seine Zielgruppe, die curriculare Einbindung in die Lehre und die angebotenen Studiengänge, einen Zeitplan, die eingebrachten und beantragten Ressourcen sowie Verstetigungsabsichten darstellt.
Die Universitätskommission für Lehre (UKL) berät die Anträge und spricht eine Empfehlung an das Rektorat aus, das über die Förderung entscheidet. Zur hochschuldidaktischen Bewertung der Anträge kann die UKL als externe/n Berater/in eine/n Vertreter/in aus der Stabsstelle ifb heranziehen.
Anträge
Das Programm sieht zwei Runden vor. Die erste Runde endet mit der Antragsfrist am 15.01.2013. Anträge, die in dieser Runde eingehen, werden voraussichtlich bis Anfang März abschließend beraten, d.h. die Vorhaben können zum Sommersemester 2013 beginnen.
Die zweite Runde endet mit der Antragsfrist am 31.03.2013. Über die eingegangenen Anträge wird zum Beginn des Sommersemesters 2013 beraten.