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Ansprechpartnerin

Prof. Dr. Uta Wilkens
Prorektorin für Lehre, Weiterbildung und Medien
Tel. +49 (0) 234 / 32-24745
E-Mail: prorektor-lehre@rub.de

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Aktuelle Antragsfristen

  • 31. Mai 2012
  • 30. September 2012

 

Studentinnen

Forschendes Lernen

Welches Ziel verfolgt das Programm?

Das Programm Forschendes Lernen soll sichtbar zur Weiterentwicklung gestufter Studiengängen beitragen, insbesondere durch wachsende Freiheitsgrade und Mitgestaltungsmöglichkeiten für Studierende, die sich aus dem frühzeitigen Heranführen an die Forschung ergeben.

Wer kann sich bewerben?

Alle Fakultäten können sich an dem Programm beteiligen. Anträge müssen von Lehrenden und Studierenden gemeinsam gestellt oder vom jeweiligen Fachschaftsrat durch ein positives Votum mitgetragen werden. Wenn es um eine nicht nur die Veränderung einer einzelnen Lehrveranstaltung, sondern auch eine curriculare Veränderung in der Lehre geht, ist eine Mitzeichnung des Antrags durch das Dekanat erforderlich.

Wie sieht die Förderung aus?

Die Höhe und der Umfang der Förderung hängen vom konkreten Projektvorhaben ab. Gefördert werden sowohl Personal- als auch Sachkosten. Förderfähig sind auch solche Maßnahmen, die in ihrer Implementierung bereits begonnen haben. Von der Förderung jedoch ausgeschlossen sind Vorhaben, die in der beantragten Form bereits seit längerem praktiziert werden. Die Anträge sollen deutlich machen, in welcher Form das Vorhaben, wenn es erfolgreich verläuft, verstetigt wird.

Wie sieht das Verfahren aus und wer entscheidet?

Die Vergabe erfolgt innerhalb eines wettbewerblichen Verfahrens. Zur Teilnahme reichen Sie eine fünf- bis zehnseitige Skizze ein, die das Vorhaben, seine Zielgruppe, die curriculare Einbindung in die Lehre und die angebotenen Studiengänge, einen Zeitplan, die eingebrachten und beantragten Ressourcen sowie Verstetigungsabsichten darstellt.

Die Universitätskommission für Lehre (UKL) berät die Anträge und spricht eine Empfehlung an das Rektorat aus, das über die Förderung entscheidet. Zur hochschuldidaktischen Bewertung der Anträge kann die UKL als externe/n Berater/in eine/n Vertreter/in aus der Stabsstelle ifb heranziehen.

Anträge

Das Programm sieht zwei Runden vor. Die erste Runde endet mit der Antragsfrist am 31.05.2012. Anträge, die in dieser Runde eingehen, werden bis zum Juli 2012 abschließend beraten, d.h. die Vorhaben können zum Wintersemester 2012/13 beginnen. Die zweite Runde endet mit der Antragsfrist am 30.09.2012. Über die eingegangenen Anträge wird zum Beginn des Wintersemesters 2012/13 beraten, d.h. geförderte Vorhaben können frühestens 2013 aufgenommen werden.