Studiengangwechsel
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Studiengangwechsel (Umschreibung)


Der Wechsel eines Studienganges/-faches oder die Hinzunahme von Studiengängen/-fächern ist beim Studierendensekretariat (Öffnungszeiten siehe unten) der RUB zu beantragen. Der Antrag ist generell während der Rückmeldefristen, spätestens aber bis Ende Mai (31.05.) für ein Sommersemester und spätestens bis Ende November (30.11.) für ein Wintersemester zu stellen und nur im Rahmen der Studienberechtigung bzw. für zulassungsfreie Studienfächer zulässig.

Der Studierendenausweis (RUBCard) und ggf. die Einstufungsbescheinigung(en) und, falls noch vorhanden, das DIN-A5-Studienbuch in Papierform (nicht der Studienordner) sind mitzubringen.

Bitte beachten Sie, dass Sie vor, bzw. spätestens zur Umschreibung für das kommende Semester rückgemeldet sein müssen (Das heißt, die Beiträge überwiesen haben müssen, falls Sie nicht am Lastschriftverfahren für die Rückmeldung teilnehmen). Lassen Sie sich daher rechtzeitig vorher an einem der Selbstbedienungsterminals Ihre(n) Überweisungsträger ausdrucken und überweisen Sie den Sozialbeitrag. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit der beteiligten Banken von bis zu sechs Werktagen!

Termine für den Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Studienfach werden den Studienbewerbern (nach vorheriger Bewerbung) mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt.

Öffnungszeiten des Studierendensekretariats: montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr und montags, mittwochs und donnerstags 13.30 bis 15.00 Uhr.

 
 
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Letzte Änderung: 20.07.2011 | Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an stud-sekretariat@uv.ruhr-uni-bochum.de