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Rückmeldung (ab dem WS 11/12)


HINWEIS:
Ab dem Wintersemester 2011/2012 wird der Studienbeitrag nicht mehr erhoben!!!

Rückmeldung:
Um Ihr Studium an der RUB fortsetzen zu können, müssen Sie sich innerhalb der Rückmeldefrist für das nächste Semester zurückmelden. Hierbei wird der jeweilige Sozialbeitrag fällig. Zur Zahlung stehen zwei Alternativen zur Wahl:

  1. Lastschriftverfahren: (--> Antragsformular herunterladen)

    • wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, erfolgt die Rückmeldung jeweils zu Beginn der Rückmeldefrist automatisch durch das Studierendensekretariat.
      Ab diesem Zeitpunkt können Sie den Studierendenausweis aktualisieren und Studienbescheinigungen drucken.
    • zum Abbuchungstermin für das Lastschriftverfahren wird der fällige Sozialbeitrag Anfang März, frühestens ab dem 01.03. für ein Sommersemester und Anfang September, frühestens ab dem 01.09. für ein Wintersemester eingezogen.

  2. Überweisung des Sozialbeitrages:
    • Mit Beginn der Rückmeldefrist können Sie sich an den Selbstbedienungsterminals im Foyer der Universitätsverwaltung für das jeweilige Semester einen maschinenlesbar personalisierten Überweisungsträger ausdrucken.
      Sollten Sie keine Gelegenheit haben, sich den Überweisungsträger am SB-Terminal auszudrucken, oder möchten Sie ihren Sozialbeitrag per "Online Banking" überweisen möchten, erhalten Sie alle notwendigen Angaben auch auf der folgenden Seite.
    • Überweisung des Sozialbeitrags
    • die Rückmeldung erfolgt nach Feststellung des Zahlungseingangs durch das Studierendensekretariat.
      Ab diesem Zeitpunkt können Sie den Studierendenausweis aktualisieren und Studienbescheinigungen drucken.

Unser Tipp: Die Teilnahme am Lastschriftverfahren garantiert Ihre automatische Rückmeldung. In Verbindung mit dem Studierendenausweis (Chipkarte) sind Sie damit nicht an die Öffnungszeiten des Studierendensekretariats gebunden. (--> Antragsformular herunterladen)

Wichtig: Falls Sie die Rückmeldefristen versäumen, ist eine verspätete Rückmeldung gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr in der Regel noch möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der folgenden Seite.
Nach Ablauf der Verspätungsfrist werden Sie aus der Liste der Studierenden der RUB gestrichen (Exmatrikulation von Amts wegen).
 
 
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Letzte Änderung: 30.06.2011 | Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an stud-sekretariat@uv.ruhr-uni-bochum.de