|
|
|
 |
Studierendensekretariat
Höhere Fachsemester |
|
| |
| |
|
 |
|
|
 |
 |
Höhere Fachsemester |
|
In Studiengängen, die keiner Zulassungbeschränkung in höheren Fachsemestern unterliegen, können Sie sich in Bochum ohne vorherige Bewerbung oder Anmeldung zu den Einschreibfristen einschreiben. Sie erhalten in diesen Fächern sicher einen Studienplatz.
Bei Studiengängen, die in höheren Fachsemestern zulassungbeschränkt sind (siehe Tabellen unten), ist eine Bewerbung direkt beim Studierendensekretariat-Zulassungsstelle- der Ruhr-Universität Bochum erforderlich.
Die Ruhr-Universität Bochum hat die Regelungen zur Vergabe der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studienfächern in einer eigenen Satzung veröffentlicht.
Den Link zum Download des entsprechenden Bewerbungsformulars finden Sie jeweils unterhalb der folgenden Tabellen:
| Grundständige Studienfächer |
Folgende grundständige Studienfächer sind an der Ruhr-Universität Bochum in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt:
Stand: Sommersemester 2012
(Änderungen für künftige Semester werden rechtzeitig bekanntgegeben!)
|
zulassungsbeschränkte Studienfächer | zum Sommersemester 2012 zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester | keine Aufnahme zum Sommersemester 2012 im | zulassungsfrei ab | Biologie (BA1) | 2. Fachsemester | 3. u. 5. Fachsemester | 4. Fachsemester | Biologie (BA2) | 2. Fachsemester | 3. u. 5. Fachsemester | 4. Fachsemester | Erziehungswissenschaft (BA 2) | 2. und 3. Fachsemester | ./. | 4. Fachsemester | Management and Economics (BA1) | 2. und 3. Fachsemester | ./. | 4. Fachsemester | Maschinenbau (BA 1) | 2. Fachsemester | 3. und 5. Fachsemester | 4. Fachsemester | Medienwissenschaft (BA 2) | 2. Fachsemester | 3. und 5. Fachsemester | 4. Fachsemester | Medizin -vorklinische- (Staatsexamen) | 2. u. 4. Fachsemester | 3. und 5. Fachsemester | nein | Medizin -klinische- (Staatsexamen) | 2., 4. und 6. Fachsemester | 1., 3. und 5. Fachsemester | nein | Psychologie (BA 1) | 2., 4. und 6. Fachsemester | 3. und 5. Fachsemester | nein | Rechtswissenschaft (Staatsexamen) | 2. Fachsemester | ./. | 3. Fachsemester | Sales Engineering and Product Management (BA 1) | 2. Fachsemester | 3. und 5. Fachsemester | 4. Fachsemester | Sportwissenschaft (BA 1) | 2. bis 6. Fachsemester | ./. | nein | Wirtschaftspsychologie (BA 1) | 2., 4. und 6. Fachsemester | 3. und 5. Fachsemester | nein | Wirtschaftswissenschaft -BWL- (BA2) | 2. und 3. Fachsemester | ./. | 4. Fachsemester | Wirtschaftswissenschaft -VWL- (BA2) | 2. und 3. Fachsemester | ./. | 4. Fachsemester |
Der Link zum Download des Antrages ist nicht mehr aktiv, da die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen ist!
Bewerbungsschluss war der 15.03.2012!!!
Ablehnungsbescheide werden nicht erteilt/verschickt!
Alle zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber erhalten selbstverständlich einen schriftlichen Zulassungsbescheid bis Ende April.
|
Folgende Master-Studienfächer sind an der Ruhr-Universität Bochum in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt:
Stand: Sommersemester 2012
(Änderungen für künftige Semester werden rechtzeitig bekanntgegeben!)
|
zulassungsbeschränkte Studienfächer | zum Sommersemester 2012 zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester | keine Aufnahme zum Sommersemester 2012 im | zulassungsfrei ab | Klinische Psychologie | 2. und 4. Fachsemester | 3. Fachsemester | nein | Psychologie - Vertiefungsrichung Kognitive Neurowissenschaft | 2. und 4. Fachsemester | 3. Fachsemester | nein | Psychologie - Vertiefungsrichung Organisationsberatung/Wirtschaftspsychologie | 2. und 4. Fachsemester | 3. Fachsemester | nein |
Der Link zum Download des Antrages ist nicht mehr aktiv, da die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen ist!
Bewerbungsschluss war der 15.03.2012!!!
Ablehnungsbescheide werden nicht erteilt/verschickt!
Alle zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber erhalten selbstverständlich einen schriftlichen Zulassungsbescheid bis Ende April.
|
 |
 |
Allgemeine Hinweise |
|
Hochschulortwechsler / Studiengangunterbrecher
Bewerberinnen und Bewerber, die sich um die Zuteilung eines Studienplatzes bewerben wollen, müssen nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland für den gewählten Studiengang endgültig eingeschrieben sind oder vor diesem Zeitpunkt endgültig eingeschrieben waren.
|
Quereinsteiger
Bewerberinnen und Bewerber, die nachweisen, dass ihnen Studienleistungen und/oder Studienzeiten aus einem anderen Studium oder aus einem dem gewählten Studiengang entsprechenden Studium außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in ausreichendem Umfang angerechnet worden sind (sog. Quereinsteiger), haben einen Anrechnungsbescheid, eine Einstufungsbescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes der hiesigen Fakultät oder die Leistungsnachweise ihrer Bewerbung beizufügen.
|
Hinweise
Einige Studiengänge sind ab einem bestimmten Fachsemester nicht mehr zulassungsbeschränkt (siehe Spalte "zulassungsfrei ab"). Zur freien Einschreibung ist als Nachweis eine Studienbescheinigung oder die entsprechende Einstufung vorzulegen. (Einschreibungsfristen)
|
|
|
| |
|
|