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Zulassung Gasthörer


Sie können auch als Gasthörer/-in Lehrveranstaltungen an der Universität besuchen, jedoch keine Prüfungen ablegen. Eine Anrechnung von Studienleistungen auf ein evtl. späteres Studium ist nicht möglich.

Der Antrag (s.u.) auf Zulassung/Rückmeldung als Gasthörer ist jedes Semester im Studierendensekretariat neu zu stellen.
Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Fristen zur Einschreibung und Rückmeldung.

Die Gasthörergebühr beträgt derzeit 100,- Euro pro Semester (Stand: Sommersemester 2010).

Bitte überweisen Sie diesen Betrag erst "nach" Ihrer Zulassung bzw. "nach" Erhalt des Gasthörerausweises auf das u.g. Konto unter Angabe Ihrer Matrikelnummer

Sparkasse Bochum
Konto: 149 58 60
BLZ: 430 500 01

Wenn der Gasthörer an Lehrveranstaltungen (insbesondere an Übungen und Seminaren) eines Studienganges teilnehmen möchte, ist es erforderlich, die auf dem Zulassungsantrag (s. unten) umseitig abgedruckte Einverständniserklärung durch den betreffenden Dozenten bestätigen zu lassen.

Eine Gasthörerschaft im Studiengang Medizin ist ausgeschlossen!

Antrag Gasthörer


 
 
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Letzte Änderung: 13.04.2010 | Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an stud-sekretariat@uv.ruhr-uni-bochum.de