Exmatrikulation
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Exmatrikulation


Wer die Universität verlassen möchte, beantragt im Studierendensekretariat seine Exmatrikulation unter Vorlage der folgenden Unterlagen:
  • Exmatrikulationsantrag (Nicht mehr erforderlich bei persönlicher Exmatrikulation hier vor Ort, ggf. nur bei postalischer Exmatrikulation)
  • Studierendenausweis (Chipkarte) Der Ausweis wird nicht einbehalten, man kann ihn nach der Exmatrikulation behalten und das Ticket noch bis zum Semesterende nutzen.
  • ggf. Examenszeugnis

Vor der Exmatrikulation sind entliehene Bücher der Universitätsbibliothek bzw. Institutsbibliothek zurückzugeben. Ebenso dürfen sich keine landeseigenen Geräte mehr in Ihrem Besitz befinden!!!

Wichtig:
Bitte drucken Sie sich vor der Exmatrikulation noch Ihre Leistungsnachweise, das NRW-Ticket usw. aus dem VSPL bzw. RUBICon aus, da es nach der Exmatrikulation für die Studierenden selbst nicht mehr möglich ist!!

Anträge auf Exmatrikulation (für eine postalische Exmatrikulation) erhalten Sie im Studierendensekretariat oder hier im Internet (unter dem Menüpunkt "Download-Seiten" auf der linken Seite des Browserfensters).

Bitte legen Sie im Falle einer postalischen Exmatrikulation einen an sich selbst adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag und den Studierendenausweis bei.

 
 
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Letzte Änderung: 16.09.2011 | Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an stud-sekretariat@uv.ruhr-uni-bochum.de