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Erstes Fachsemester


Zulassungsbeschränkungen (RUB / ZVS) an der Ruhr-Universität Bochum
Eine Übersicht, der an der Ruhr-Universität Bochum im ersten Fachsemester zulassungsbeschränkten Studiengänge, finden Sie in der folgenden Tabelle

Studienfach
Wintersemester 2011/2012
Sommersemester 2011
Allgem. u. vergl. Literaturwissenschaft (BA 2)
RUB
RUB
Angewandte Informatik (BA 1)
RUB
-
Anglistik / Amerikanistik (BA 2)
RUB
RUB
Archäologische Wissenschaften (BA 2)
RUB
RUB
Bauingenieurwesen (BA 1)
RUB
-
Biochemie (BA 1)
RUB
-
Biologie (BA 1)
RUB
-
Biologie (BA 2)
RUB
-
Chemie (BA 1)
RUB
-
Chemie (BA 2)
RUB
-
Elektrotechnik und Informationstechnik (BA 1)
RUB
-
Erziehungswissenschaft (BA 2)
RUB
RUB
Evangelische Theologie (BA 2)
RUB
RUB
Geographie (BA 1)
RUB
-
Geographie (BA 2)
RUB
-
Germanistik (BA 2)
RUB
RUB
Geschichte (BA 2)
RUB
RUB
IT-Sicherheit/Informationstechnik (BA 1)
RUB
-
Japanologie (BA 2)
RUB
RUB
Klassische Philologie (Griechisch/Latein) (BA 2)
RUB
RUB
Koreanistik (BA 2)
RUB
RUB
Kultur, Individuum und Gesellschaft (BA 2)
RUB
RUB
Kunstgeschichte (BA 2)
RUB
RUB
Linguistik (BA 2)
RUB
-
Management and Economics (BA 1)
RUB
RUB
Maschinenbau (BA 1)
RUB
-
Mathematik (BA 1)
RUB
-
Mathematik (BA 2)
RUB
-
Medienwissenschaft (BA 2)
RUB
-
Medizin (Staatsexamen)
hochschulstart.de (ZVS)
-
Nationales und Europäisches Wirtschaftsrecht (BA 1)
RUB
-
Philosophie (BA 2)
RUB
RUB
Politik, Wirtschaft und Gesellschaft (BA 2)
RUB
RUB
Psychologie (BA 1)
RUB
-
Rechtswissenschaft (Staatsexamen)
RUB
RUB
Religionswissenschaft (BA 2)
RUB
RUB
Romanistik (BA2)
RUB
RUB
Romanische Philologie, Französisch (BA 2)
RUB
RUB
Romanische Philologie, Italienisch (BA 2)
RUB
RUB
Romanische Philologie, Spanisch (BA 2)
RUB
RUB
Sales Engineering and Product Management (BA 1)
RUB
-
Sinologie (BA2)
RUB
RUB
Sozialwissenschaft (BA 1)
RUB
RUB
Sportwissenschaft (BA1) (Eignungstest erforderlich!)
RUB
RUB
Sportwissenschaft (BA 2) (Eignungstest erforderlich!)
RUB
RUB
Theaterwissenschaft (BA 2)
RUB
-
Umwelttechnik und Ressourcenmanagement (BA 1)
RUB
-
Wirtschaft und Politik Ostasiens (BA 1)
RUB
RUB
Wirtschaftspsychologie (BA 1)
RUB
-
Wirtschaftswissenschaft -Betriebswirtschaftslehre- (BA 2)
RUB
RUB
Wirtschaftswissenschaft -Volkswirtschaftslehre- (BA 2)
RUB
RUB

- = keine Aufnahme von Studienanfängern im ersten Fachsemester zum Sommersemester

RUB = Studienplatzvergabe durch die Ruhr-Universität Bochum

hochschulstart.de = Studienplatzvergabe durch die Stiftung für Hochschulzulassung = hochschulstart.de = ehem. ZVS


Studienplatzvergabe durch die RUB

Bei den örtlich zulassungsbeschränkten Fächern vergibt die RUB eine begrenzte Zahl von Studienplätzen.


Die Studienplätze werden

20 % für die Abiturientenbesten
20 % nach Wartezeit
60 % nach eigenem Auswahlverfahren

vergeben.



Zur Bewerbung nutzen Sie bitte ausschließlich unsere online-Bewerbung.


Bewerbungsschluss an der RUB zum Wintersemester:

Bewerbungsschluss ist für alle Bewerberinnen und Bewerber der 15.07.!



Die Zulassungsbescheide werden Anfang/Mitte August verschickt, die Ablehnungsbescheide nach Abschluss aller Nachrückverfahren.


Hier finden Sie die Verfahrensergebnisse (NC) der bisher durchgeführten Vergabeverfahren.


Hinweis: Die Zulassungsbedingungen und Studienfächer können sich ggf. von Jahr zu Jahr ändern. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Bewerbungsschluss bei der Zulassungsstelle der Ruhr-Universität über die aktuell geltenden Regelungen.



Studienplatzvergabe durch die ZVS


Für die Studiengänge


  • Medizin (Staatsexamen)


führt die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) ein Auswahlverfahren (Medizin) für Studienplätze durch.

Die Bewerbung können Sie über das Internet durchführen unter: www.zvs.de


Bewerbungsschluss der ZVS zum Wintersemester 2009/2010

Bitte informieren Sie sich unter www.zvs.de



Über Verfahrensweise und die Auswahlkriterien informieren Sie sich bitte auf den Internet-Seiten der ZVS unter www.zvs.de



Die Vergabe der Studienplätze in der hochschuleigenen Auswahlquote in den Studiengängen Medizin (Staatsexamen)im ersten Fachsemester werden von der ZVS ausschließlich nach der Abiturdurchschnittsnote vergeben.


Schriftliche Bewerbungen für Auswahlgespräche, etc. werden vernichtet.

Zweitstudienbewerber

Bewerber, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes abgeschlossen haben und sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang (ZVS oder RUB) bewerben wollen, sind Zweitstudienbewerber. Die zu erstellenden Gutachten werden grundsätzlich nach Aktenlage erstellt. Soweit in Fällen, in denen Bewerber das Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen anstreben, nicht allein aufgrund der Aktenlage entschieden werden kann, laden die Hochschulen die betreffenden Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch ein.




  1. in Studiengänge des ZVS-Zulassungsverfahrens


    Zweitstudienbewerber, die wissenschaftliche Gründe für einen Studiengang geltend machen wollen, der in das zentrale Vergabeverfahren der ZVS einbezogen ist, beantragen ein Gutachten bei der Hochschule, die Sie in Ihrem ZVS-Zulassungsantrag an erster Stelle genannt haben. Den Nachweis über das beantragte Gutachten senden Sie zusammen mit Ihrem ZVS-Zulassungsantrag innerhalb der Bewerbungsfrist an die ZVS.


    Alle übrigen Bewerber, die andere Gründe für die Aufnahme eines Zweitstudiums geltend machen, richten Ihren Zulassungsantrag direkt an die ZVS (externer Link).


    Das Antragsformular und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem ZVS-Info, dass Sie gegen einen mit 1,45 Euro frankierten DIN/A 4- Rückumschlag bei der ZVS, 44128 Dortmund erhalten.

  2. Studiengänge des örtlichen Zulassungsverfahrens


    Bei den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen richten die Zweitstudienbewerber ihren Antrag zusammen mit dem Hauptzulassungsantrag direkt an die Hochschule. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Antragsvordruck.

Losverfahren

In allen zulassungsbeschränkten Fächer (RUB oder ZVS - s. Tabelle oben) können sich um einen Studienplatz per Losverfahren bewerben. Im Losverfahren werden Studienplätze verlost, die in den Vergabeverfahren der ZVS oder der Ruhr-Universität und nach den Nachrückverfahren frei geblieben sind. In der Regel sind dies nicht viele Studienplätze. Wenn alle Plätze im Haupt- und in den Nachrückverfahren vergeben werden konnten, kann kein Losverfahren durchgeführt werden.


Am Losverfahren können alle Interessierte teilnehmen, die die entsprechende Hochschulreife (z.B. Abitur) haben. Studieninteressierte, die sich für zulassungsbeschränktes Studienfach im RUB-NC beworben haben, müssen sich nicht für das entsprechende Losverfahren bewerben, da sie ggf. über die Nachrückverfahren berücksichtigt werden.


Da es keine Garantie gibt, im Losverfahren einen Platz zu bekommen, ist es sinnvoll, eine Alternative parat zu haben.




Bewerbungsfristen für das Losverfahren:


Für das Wintersemester: vom 15.09. bis 15.10., für das Sommersemester vom 15.03 bis 31.03. eines jeden Jahres.


Zur Bewerbung nutzen Sie bitte ausschließlich unsere online-Bewerbung für das Losverfahren.



Wenn Ihnen über das Losverfahren ein Studienplatz zugeteilt wird, erhalten Sie von der Ruhr-Universität Bochum einen Zulassungsbescheid. Die Einschreibtermine in der Regel sehr kurzfristig.



Ablehnungsbescheide werden nicht verschickt!

Informationen zum jeweiligen Stand des Losverfahrens, erhalten Sie auf der Internet-Seite.



Für die "harten" NC-Fächer sind die Chancen allerdings recht klein, im Losverfahren einen Studienplatz zu erhalten. Aktuelle Verfahrensergebnisse finden Sie unter:


http://www.ruhr-uni-bochum.de/studierendensekretariat/Ergebnisse.htm


Tipp:

Bewerben Sie sich an allen Hochschulen, die für Sie infrage kommen; es gibt "beliebtere" und weniger beliebte Unis, so dass die Chancen an jeder Hochschule unterschiedlich sind.

Studienbewerbung für Ausländische Studierende

  • Bildungsinländer/innen


    Als Bildungsinländer/-in gelten ausländische Studienbewerber/-innen, die in Deutschland das Abitur abgelegt haben. Sie sind zulassungsrechtlich deutschen Studienberwerbern/-innen gleichgestellt.

  • Bewerbungen aus EU-Ländern


    Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werden bei der Zulassung zu einem Studium in der Bundesrepublik ebenfalls wie deutsche Staatsbürger behandelt. Dabei gelten folgende Regelungen:


    • Zulassungsbeschränkte Fächer, die über die ZVS in Dortmund vergeben werden


      Bitte beachten Sie die Hinweise für die Zulassung zu einem Studienplatz, der über die ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) vergeben wird, im ZVS-Info. Hier finden Sie auch die Bewerbungsformulare.


      Die Zeugnisanerkennung und die Errechnung der erforderlichen Durchschnittsnote erfolgt durch die ZVS in Dortmund.


      Für die Zulassung zu einem Studium in der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie einen Nachweis, dass Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen!

    • Örtlich zulassungsbeschränkte Fächer


      Für die örtlich zulassungsbeschränkten Fächer gelten für Bürger/innen eines Mitgliedslandes der Europäischen Union die gleichen Regelungen wie für deutsche Studienbewerberinnen und -bewerber.

    • Zulassungsfreie Fächer


      Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union werden zulassungsrechtlich wie deutsche Studienbewerber zugelassen. Wollen Sie an der Ruhr-Universität Bochum ein zulassungsfreies Fach studieren, so müssen Sie sich jedoch beim Akademischen Auslandsamt der Ruhr-Universität bewerben. Fordern Sie dort rechtzeitig Informationsmaterial an. Auch hier müssen Sie beglaubigte Kopien Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis) und eine amtliche Übersetzung des Zeugnisses beifügen.


    Das Akademische Auslandsamt in Bochum wird für Bürger/innen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zusätzliche Sprachkurse einrichten.


    Weitere Informationen, Tips und Hinweise für Studierende an der Ruhr-Universität Bochum und für ausländische Studierende finden Sie in der Schrift "Informationen für ausländische Studierende" des Studienbüros.
  • Bewerbungen aus anderen/nicht EU- Staaten


    Vor der Einschreibung müssen alle Studienbewerber/innen im Akademischen Auslandsamt eine deutsche Sprachprüfung für Hochschulen (DSH) ablegen.

    Soweit die Hochschulberechtigung dem deutschen Abitur nicht entspricht, wird ein Studienplatz erst nach einjährigem Studienkollegbesuch mit bestandener, fachorientierter Feststellungsprüfung (Assessment-Test) vergeben. Eine Deutschprüfung ist dann nicht mehr erforderlich.

Anerkennung ausländischer Zeugnissen bei deutscher Staatsbürgerschaft


Für die Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung und die Ermittlung der erforderlichen Durchschnittsnote senden Sie bitte eine beglaubigte Fotokopie und eine amtliche Übersetzung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung an die Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle bei der Bezirksregierung in Düsseldorf. Bitte schicken Sie keine Originalzeugnisse, sondern immer Fotokopien!


Anerkennung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung und Durchschnittsnotenberechnung durch:



Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle


Bezirksregierung Düsseldorf


Postfach 300865


D-40408 Düsseldorf


Tel.: +49(0)211/475-0


Link im Internet



Benötigt werden beglaubigte Fotokopien (niemals Originalzeugnisse) und die Übersetzung der Hochschulzugangsberechtigung.


 
 
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Letzte Änderung: 23.08.2011 | Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an zulassungsstelle@ruhr-uni-bochum.de