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Immatrikulation - Einschreibung - |
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Die Immatrikulation - oder Einschreibung - erfolgt vor jedem Semester innerhalb bestimmter Fristen im Hörsaalzentrum Ost (HZO).
Für zulassungsbeschränkte Fächer werden Ihnen die Immatrikulationstermine mit dem Zulassungsbescheid schriftlich mitgeteilt.
Zur Immatrikulation ist grundsätzlich persönliches Erscheinen erforderlich. In Ausnahmefällen ist eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person mit schriftlicher Vollmacht möglich.
Bei der Immatrikulation werden die Studienvoraussetzungen geprüft und der Studienordner (ein Urkundenordner für Studiennachweise mit weiteren Informationen zur RUB) und der Studierendenausweis ausgestellt.
Internet-Immatrikulation
Zur Vereinfachung und Beschleunigung Ihrer persönlichen Einschreibung bietet die Ruhr-Universität Bochum seit mehreren Semestern in zulassungsfreien, grundständigen Studiengängen die Möglichkeit, sich über das Internet einzuschreiben. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Internet-Immatrikulation. In jedem Fall ist erforderlich, dass Sie persönlich Ihre Unterlagen während der Fristen bei uns abholen, damit wir Ihre Immatrikulation abschließen können!
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die persönliche Immatrikulation, bzw. zur Abholung der Unterlagen:
- Hochschulzugangsberechtigung im Original (z.B. Abitur)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Bitte überprüfen Sie vor der Immatrikulation die Gültigkeit - ungültige/abgelaufene Ausweisdokumente können nicht anerkannt werden.
- die Krankenversicherungsbescheinigung (siehe Hinweis)
- ein Passfoto, wenn Sie sich nicht persönlich einschreiben, sondern eine andere Person in Vollmacht Sie einschreibt
zusätzlich sind vorzulegen:
- den Zulassungsbescheid
(sofern für den Studiengang/das Studienfach für das betreffende Semester eine Zulassungsbeschränkung besteht)
Bitte beachten Sie:
Bereits eingeschriebene Studierende der RUB müssen sich vorher rückmelden (= Teilnahme am Lastschriftverfahren oder fristgerechte Überweisung des Sozialbeitrags und des Studienbeitrages, es sei denn, Sie sind nicht studienbeitragspflichtig, davon befreit oder Sie erhalten ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank) sowie die im Zulassungsbescheid aufgeführten Unterlagen, Ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis), Studienbuch und den Studierendenausweis vorlegen.
- bei Einschreibung in einen Master-Studiengang: Nachweis über die vorgeschriebene Fachberatung (Bescheinigung wird durch die Fakultät/-en ausgestellt)
- bei einem Hochschulwechsel oder nach einer Studienunterbrechung (Wiedereinschreibung) der Nachweis der Exmatrikulation der zuletzt besuchten deutschen Hochschule einschließlich einer Studienbescheinigung, aus der Ihr bisheriger Studiengang (bzw. bisherige Studiengänge) und die Hochschul- bzw. Fachsemesterzahl(en) hervorgehen
- die Dienstzeitbescheinigung über den abgeleisteten Wehr- oder Zivildienst oder des freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres oder des Entwicklungsdienstes
- bei Einschreibung in die Promotion: Bescheinigung über Ihre Promotionsberechtigung (Bescheinigung wird vom Dekanat oder vom Promotionsausschuss der jeweiligen Fakultät ausgestellt)
- Wenn Sie EU-Ausländer/-in sind, ist der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache vorzulegen (z.B. DSH-2, Testdaf 16 Punkte oder Goethe Zertifikate ZOP, DSD, KDS)
- das Examenszeugnis, wenn es sich um eine Einschreibung für ein Master-, Zweit-, Ergänzungs-, Aufbau - oder Promotionsstudium handelt
- für die Studiengänge Sportwissenschaft (Bachelor) eine Bescheinigung über den erfolgreich bestandenen Eignungstest
- im Falle der Zulassung für den Klinischen Studienabschnitt (Medizin) das Zeugnis über die bestandene Ärztliche Vorprüfung
- im Falle der Zulassung für das PJ im Studiengang Medizin
- der Zulassungsbescheid der Fakultät für Medizin der RUB
- das Zeugnis über die bestandene Ärztliche Vorprüfung
Der Sozialbeitrag und der Studienbeitrag werden nach der Immatrikulation gezahlt.
Das Studierendensekretariat gibt in jedem Semester frühzeitig die Fristen mit den aktuellen Terminen bekannt.
--> zur Internet-Immatrikulation
Hinweise zur Krankenversicherungsbescheinigung
Studienbewerberinnen und Bewerber, die sich an der Ruhr-Universität Bochum neu einschreiben, müssen zur Immatrikulation einen Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung vorlegen.
- Gesetzlich krankenversicherte Studierende lassen sich von Ihrer Krankenkasse eine
spezielle "Versicherungsbescheinigung zur Einschreibung bei einer Hochschule" ausstellen.
- Privat krankenversicherte Studierende, die dies auch während des Studiums bleiben möchten,
benötigen eine sog. Befreiungsbescheinigung. Diese erhalten Sie von Ihrer letzten gesetzlichen Krankenkasse, oder, falls Sie noch nie gesetzlich versichert waren, von der AOK.
In Zweifelsfällen (z.B. versichert im Ausland) wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder die AOK.
Ein Wechsel der Krankenkasse ist dem Studierendensekretariat, unter Vorlage einer neuen Versicherungsbescheinigung, umgehend anzuzeigen!
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