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Bewerbung und Zulassung


Einige Studiengänge an der Ruhr-Universität sind zulassungsfrei. Für diese Studiengänge können Sie sich in Bochum ohne vorherige Bewerbung oder Anmeldung zu den Einschreibfristen einschreiben (Voraussetzung: eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung, z.B. Abitur). Sie erhalten in diesen Fächern sicher einen Studienplatz.

Folgende Studienfächer sind derzeit an der Ruhr-Universität Bochum im ersten bzw. in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt:

Stand: Wintersemester 2011/2012
(Änderungen für künftige Semester werden auf dieser Seite rechtzeitig bekanntgegeben.)

zulassungsbeschränkte Studienfächer
im 1. Fachsemester*)
in höheren Fachsemestern
Allgem. u. vergl. Literaturwissenschaft (BA 2)
RUB
-
Angewandte Informatik (BA 1)
RUB / WS
-
Anglistik / Amerikanistik (BA 2)
RUB
-
Archäologische Wissenschaften (BA 2)
RUB
-
Bauingenieurwesen (BA 1)
RUB / WS
-
Biochemie (BA 1)
RUB / WS
-
Biologie (BA 1)
RUB / WS
ja
Biologie (BA 2)
RUB / WS
ja
Chemie (BA 1)
RUB / WS
-
Chemie (BA 2)
RUB
-
Elektrotechnik und Informationstechnik (BA 1)
RUB / WS
-
Erziehungswissenschaft (BA 2)
RUB
ja
Evangelische Theologie (BA 2)
RUB
-
Geographie (BA 1)
RUB / WS
-
Geographie (BA 2)
RUB / WS
-
Germanistik (BA 2)
RUB
-
Geschichte (BA 2)
RUB
-
IT-Sicherheit/Informationstechnik
RUB / WS
-
Japanologie (BA 2)
RUB
-
Klassische Philologie (griech./Latein) (BA 2)
RUB
-
Koreanistik (BA 2)
RUB
-
Kultur, Individuum und Gesellschaft (BA 2)
RUB
-
Kunstgeschichte (BA 2)
RUB
-
Linguistik (BA 2)
RUB / WS
-
Management and Economics (BA 1)
RUB
ja
Maschinenbau (BA 1)
RUB / WS
ja
Mathematik (BA 1)
RUB / WS
-
Mathematik (BA 2)
RUB / WS
-
Medienwissenschaft (BA 2)
RUB / WS
ja
Medizin (Staatsexamen)
hochschulstart.de (ZVS) / WS
ja
Nationales und Europäisches Wirtschaftsrecht (BA 1)
RUB / WS
-
Philosophie (BA 2)
RUB
-
Politik, Wirtschaft und Gesellschaft (BA 2)
RUB
-
Psychologie (BA 1)
RUB / WS
ja
Rechtswissenschaft (Staatsexamen)
RUB
ja
Religionswissenschaft (BA 2)
RUB
-
Romanistik (BA2)
RUB
-
Romanische Philologie, Französisch (BA 2)
RUB
-
Romanische Philologie, Italienisch (BA 2)
RUB
-
Romanische Philologie, Spanisch (BA 2)
RUB
-
Sales Engineering and Product Management (BA 1)
RUB / WS
ja
Sinologie (BA2)
RUB
-
Sozialwissenschaft (BA 1)
RUB
-
Sportwissenschaft (BA1) (Eignungstest erforderlich!)
RUB
ja
Sportwissenschaft (BA 2) (Eignungstest erforderlich!)
RUB
-
Theaterwissenschaft (BA 2)
RUB / WS
-
Umwelttechnik und Ressourcenmanagement (BA 1)
RUB / WS
-
Wirtschaft und Politik Ostasiens
RUB
-
Wirtschaftspsychologie (BA 1)
RUB / WS
ja
Wirtschaftswissenschaft -Betriebswirtschaftslehre- (BA 2)
RUB
ja
Wirtschaftswissenschaft -Volkswirtschaftslehre- (BA 2)
RUB
ja

*)

RUB = Bewerbung und Vergabe über die Ruhr-Universität Bochum

ZVS = Bewerbung und Vergabe über die ZVS

WS = Vergabeverfahren nur zu einem Wintersemester



Hier geht es zur online-Bewerbung



Verfahrensergebnisse (NC) der bisher durchgeführten Vergabeverfahren im ersten Fachsemester.




Zusätzliche ausführlichere Informationen zur Bewerbung und zum Vergabeverfahren zum ersten Fachsemester oder zu den höheren Fachsemestern finden Sie auf den folgenden Seiten.


Hinweise für ausländische Bewerberinnen und ausländische Bewerber


Ausländische Bewerberinnen und ausländische Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (sog. Bildungsinländer), sowie Bürgerinnen aus der Europäischen Union (EU) und Bürgerinnen und Bürger aus Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) mit einer Hochschulreife aus ihrem jeweiligen Heimatland, sind bei der Studienplatzvergabe deutschen Studienbewerbern gleichgestellt. Das bedeutet für Sie, dass Sie bei der Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen, wie deutsche Staatsangehörige behandelt werden und sich entsprechend bei der ZVS oder -bei örtlichen Zulassungsbeschränkungen- bei der Ruhr-Universität Bochum bewerben müssen.


Wichtige Hinweise für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union:
Bewerberinnen und Bewerber aus der EU, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur, FH- oder Uni-Abschluss, etc.) erworben haben, müssen ihre Zeugnisse beim Akademischen Auslandsamt überprüfen lassen (Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise auf dem Kontrollbatt, im Anhang der Bestätigungsmail). Zudem müssen im Falle einer Zulassung zum Studium, am Tage der Immatrikulation eines der nachstehend aufgeführten Deutschzeugnisse im Original oder in amtlich beglaubigter Fotokopie vorlegen:
• Zeugnis über die bestandene DSH (Stufe 2 oder 3)
• Zeugnis der ZOP des Goethe-Instituts
• Deutsches Sprachdiplom Stufe II des Goethe-Instituts (Informationen zu den Prüfungen des Goethe-Instituts erhalten Sie unter: www.goethe-institut.de)
• TestDaF mit den Noten 4 x 4 (Informationen zum TestDaF erhalten Sie unter: www.testdaf.de)

weitere Informationen beim Akademischen Auslandsamt der Ruhr-Universität Bochum:

Frau Sander: Tel.: 0234/3228739 oder email: christel.sander@uv.ruhr-uni-bochum.de
Frau Tatang: Tel.: 0234/3223739 oder email: angelika.tatang@uv.ruhr-uni-bochum.de


Ausländische Studierende aus Nicht-EU-/EWR-Ländern, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, richten Ihre Bewerbungen an das Akademische Auslandsamt.


Wichtig: Falls das Fach, das Sie studieren möchten, zulassungsbeschränkt ist, so sollten Sie sich vor der Einschreibung über die Zulassungsbedingungen (ZVS-Fächer und örtlich zulassungsbeschränkte Fächer) informieren.


 
 
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Letzte Änderung: 23.08.2011 | Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an zulassungsstelle@uv.ruhr-uni-bochum.de