Beurlaubung
Ruhr-Universität Bochum zur Navigation zum Inhalt Startseite der RUB pix
Startseite Uni Überblick Uni A-Z Uni Suche Uni Kontakt Uni  

pix
Bildbeschreibung
Verwaltung

Studierenden-
Sekretariat

Startseite
Studienbeitrag
Virtuelles-Sekretariat
Download-Seiten
Anschriften
A-Z
Kontakt

Studium
Studiengänge Studienabschlüsse
Bewerbung und Zulassung
Immatrikulation -Einschreibung-
Fristen
Rückmeldung
Studiengangwechsel
Beurlaubung
Exmatrikulation
Sozialbeitrag
Studienbeitrag
Studierendenausweis
VRR- & NRW-Ticket

pix Studierendensekretariat
Beurlaubung
Entdeckungen 1 Entdeckungen 2 Entdeckungen 3 Entdeckungen 4 Entdeckungen 5
 
 
Unser Angebot für: Studierende | Schüler/innen   
pix
 

Beurlaubung


Studierende können sich vom Studium beurlauben lassen, wenn bestimmte Gründe vorliegen.

Besondere Gründe: (Nachweise erforderlich; das Antrags-Formular ist wegen des benötigten Stempels der Fakultät nur noch bei dem Grund Auslandsstudium erforderlich!, s.u.)
Der Sozialbeitrag für eine Beurlaubung aus besonderem Grund beträgt 14,- € (Stand: Wintersemester 2011/12)
  • Auslandsstudium (Antrags-Formular am Ende der Seite)
  • Krankheit (ärztliches Attest)
  • Schwangerschaft oder Mutterschutz (Mutterpass)
  • Wehr- oder Zivildienst (Einberufungsbescheid)

Weitere Gründe: (generell keine Nachweise erforderlich, nur die Vorlage der Chipkarte im Studierendensekretariat!)
Der Sozialbeitrag für eine Beurlaubung aus weiterem Grund beträgt 109,- € (Stand: Wintersemester 2011/12)
  • Praktikum
  • Auslandsaufenthalt
  • Erziehungsurlaub (ggf. Geburtsurkunde bei Erstbeantragung)
  • sonstige Gründe

Beurlaubte Studierende bleiben immatrikuliert, die Urlaubssemester zählen jedoch nicht als Fachsemester. Scheine und sonstige Prüfungsleistungen können nicht erworben werden!

Für ein Urlaubssemester ist ein reduzierter Sozialbeitrag zu zahlen. In diesem Sozialbeitrag ist das VRR- und NRW-Semesterticket nicht enthalten.

Die Möglichkeit zur Beurlaubung besteht während der Rückmeldefristen http://www.ruhr-uni-bochum.de/studierendensekretariat/fristen.htm


Das Verfahren der Beurlaubung:

Nur die Überweisung des Beitrages allein, ohne eine Beantragung der Beurlaubung, reicht nicht aus!

Eine Beurlaubung muss in allen Fällen unter Vorlage des Studierendenausweises (Chipkarte), innerhalb der jeweiligen Rückmeldefristen, beim Studierendensekretariat beantragt werden! (Der Ausweis (Chipkarte) wird "nicht" vom Studierendensekretariat einbehalten, sondern nur aktualisiert!

Eine postalische Beurlaubung ist, mit beigefügtem Ausweis und einem ausreichend frankierten und an sich selbst adressierten Rückumschlag, ebenfalls möglich.

Sofern Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen und eine Beurlaubung innerhalb der Rückmeldefristen beantragen, wird Ihnen automatisch nur der dem Urlaubsgrund entsprechende Sozialbeitrag abgebucht.

WICHTIGER HINWEIS: Zum Wintersemester 2011/12 wird in der Woche ab dem 01.09.2011 abgebucht! Deshalb bitte, möglichst, eine Beurlaubung vor der Abbuchung, das heißt, während der Rückmeldefristen, beantragen!

Nehmen Sie nicht am Lastschriftverfahren teil, zahlen Sie bitte den entsprechenden Sozialbeitrag ca. sechs Tage vor der Beantragung des Urlaubssemesters ein.
Den dazu erforderlichen Überweisungsträger drucken Sie bitte am Selbstbedienungsterminal (im Foyer der Univerwaltung oder in der UB aus), dabei werden die Höhe des Sozialbeitrages sowie die BLZ und die Kontonummer ebenfalls ausgedruckt. (Studenten, die keine Gelegenheit haben sich den Überweisungsträger am SB-Terminal auszudrucken, oder die ihren Sozialbeitrag mittels "Online-Banking" überweisen möchten, erhalten alle notwendigen Angaben auf der folgenden Seite http://www.ruhr-uni-bochum.de/studierendensekretariat/online_banking.htm


Wichtige Hinweise:
- Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist nicht möglich!!!
- Die Beurlaubung kann auch direkt für zwei aufeinanderfolgende Semester beantragt werden!
- Generell sind maximal 6 Beurlaubungen möglich; ggf. und nur bei triftigen Gründen, z.B. Krankheit, auch noch weitere.
- Das VRR- und NRW-Semesterticket ist im Falle einer Beurlaubung generell nicht enthalten!

Sie haben hier die Möglichkeit das Antrags-Formular wegen Auslandsstudiums herunterzuladen (Bei allen anderen Gründen wird kein Antrags-Formular mehr benötigt, sondern nur der Studierendenausweis (Chipkarte) und ggf. die entsprechenden Nachweise, z.B. ärztliches Attest, Mutterpass oder Einberufungsbescheid):
Antrags-Formular auf Beurlaubung wegen Auslandsstudiums


 
 
Zum Seitenanfang  Seitenanfang | Diese Seite drucken
Letzte Änderung: 25.07.2011 | Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an stud-sekretariat@uv.ruhr-uni-bochum.de