Bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer
Zurzeit vergibt die Stiftung für Hochschulzulassung unter www.hochschulstart.de für nur in einem Studiengang der Ruhr-Universität die Studienplätze:
Human-Medizin Staatsexamen.
Für alle anderen zulassungsbeschränkten Studienfächer (Fächer mit NC) der Ruhr-Universität siehe
Örtlich zulassungsbeschränkte Fächer
Generell vergibt die Stiftung für Hochschulzulassung Studienplätze in nachfolgendem Verfahren.
Auswahlverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer: Aus der Liste der BewerberInnen werden die geeigneten nach Abinote, Wartezeit und dem hochschuleigenen Auswahlverfahren (AdH) ausgewählt.
Da sich viele Hochschulen von Jahr zu Jahr neu entscheiden, ihre Studienstudienplätze über die Stiftung für Hochschulzulassung zu vergeben, lohnt sich immer auch ein Blick auf die Internet-Seiten www.hochschulstart.de, wenn Sie sich darüber informieren, wie Sie sich für Ihre Wunsch-Studienfächer an welchen Hochschulen bewerben müssen.
Wichtig!
Die Liste der zulassungsbeschränkten
Fächer kann sich zu jedem Jahr ändern. Bitte
erkundigen Sie sich kurz vor Ihrem Studienbeginn im Mai für das kommende
Wintersemester beim Studierendensekretariat, bei der Zentralen
Studienberatung und bei hochschulstart.de nach den aktuell gültigen Regelungen.
Fristen
Für die Bewerbung bei der Stiftung können andere, zum Teil frühere Fristen gelten als für die Bewerbung direkt bei den Hochschulen. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig auf den Seiten von hochschulstart.de nach den aktuellen Fristen.
Online-Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt ausschliesslich online. Achtung: Im Gegensatz zur Online-Bewerbung der RUB müssen die erforderlichen Dokumente bis zu einer gewissen Frist bei der Stiftung für Hochschulzulassung eingegangen sein.
Die Regeln, nach denen die Studienplätze vergeben werden, sind in einem Staatsvertrag der 16 Bundesländer festgelegt. An diesen Staatsvertrag müssen die Hochschulen und die Stiftung sich halten.
Bei Fächern, die über die Stiftung vergeben werden, können Sie zwar die Hochschulorte (bis zu 6 Wunsch-Unis) angeben, an denen Sie gern studieren möchten, diese Wünsche können jedoch nicht immer berücksichtigt werden. Es kann also vorkommen, dass Sie einem Hochschulort zugewiesen werden, den Sie sich nicht gewünscht haben. hochschulstart.de teilt Ihnen dann mit, ob und wo Sie einen Studienplatz erhalten haben und wann der Einschreibtermin ist. Bei der Verteilung der Hochschulorte spielen in erste Linie soziale Kriterien eine große Rolle.
Web-Site: http://www.hochschulstart.de/
Auswahl der Bewerber in bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern
Nach diesen Regelungen erfolgt die Studienplatzvergabe nach folgenden Quoten:
- 20% der Plätze erhalten die Bewerber mit den besten Noten.
- 20% der Plätze erhalten die Bewerber mit der längsten Wartezeit.
- 60% der Plätze werden nach einem Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben.
Für alle Plätze ist eine Bewerbung bei hochschulstart.de in Dortmund erforderlich, eine Bewerbung direkt bei den Hochschulen ist nicht möglich!
Mehr Details zum Auswahlverfahren finden Sie in
- Vergabe-Regelungen für zulassungsbeschänkte hochschulstart-Fächer
- Infos der Fachschaft Medizin zum Auswahl-Verfahren
Test für medizinische Studiengänge (TMS)
Die Ruhr-Universität Bochum nutzt für die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber zum Studium der Human-Medizin in der Hochschulquote (60% der Studienplätze, siehe oben) den "Test für medizinische Studiengänge (TMS)".
Danach können Bewerberinnen und Bewerber ihre Zulassungs-Chancen im Auswahlverfahren der Hochschule (60% der Studienplätze) verbessern, wenn sie am TMS teilnehmen. Das Testergebnis geht zu 49% in dieses Auswahlverfahren ein, die Abitur-Durchschnittsnote zu 51%. Die anderen in "Vergaberegelungen" genannten Auswahlkriterien nutzt die Ruhr-Uni nicht.
Jede Hochschule kann entscheiden, welche der in "Vergabe-Regelungen für zulassungsbeschänkte hochschulstart-Fächer" genannten Auswahlkriterien sie für die Studienplatzvergabe nutzen will; die meisten nehmen das 1. Kriterium "Durchschnittsnote im Abitur". Eine Reihe von Hochschulen nutzen aber auch weitere Kriterien. Die entsprechenden Regelungen finden Sie auf der Seite von hochschulstart.de unter "Studienangebot". Es macht Sinn, sich die Regelungen für jede einzelne Universität anzusehen, damit Sie einschätzen können, an welcher Uni Sie die besten Zulassungs-Chancen haben.
- Für Zweitstudienbewerber gelten andere Auswahlregeln...
Dienste
Wenn Sie zurzeit oder demnächst vor Studienbeginn
einen staatlich anerkannten Dienst (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr...)
ableisten, so sollten Sie sich bereits direkt nach Ihrem Abitur
um einen Studienplatz bewerben, wenn der von Ihnen angestrebte
Studiengang zulassungsbeschränkt ist. Sie können
nach Ihrem Dienst nur bevorzugt zugelassen werden, wenn Sie
sich während des Dienstes beworben und einen Zulassungsbescheid
erhalten haben. Eine Bewerbung ist jedoch auch dann möglich,
wenn Sie sich nicht während des Dienstes beworben haben.
Näheres finden Sie in unseren Informationen zu Diensten.
Härtefall / Nachteilsausgleich
Die Stiftung für Hochschulzulassung hat zwei Merkblätter für Sonderanträge zu Studienortwunsch, Härtefall-Anträgen und Nachteilsausgleich erstellt. Sie finden diese auf der Service-Download-Seite von hochschulstart.de.
Nach der Bewerbung: Wie geht´s weiter? Was können Sie tun?
hochschulstart.de schickt Ihnen nach der Durchführung des Auswahlverfahrens
einen Zulasungs- oder Ablehungsbescheid per normaler Post
zu. Wenn Sie ein Zulassung erhalten, stehen in dem Bescheid
die Hochschule, an der Sie den Studienplatz bekommen haben,
Ort und Zeit der Einschreibung.
Wenn Sie für Bochum einen Zulassungsbescheid erhalten
haben, dann nutzen Sie bitte sofort unsere Online-Einschreibung.

