Weitere Zulassungsreglungen
Nachrückverfahren

In allen von der Ruhr-Universität Bochum vergebenen Fächern findet das Nachrückverfahren schon vor der persönlichen Einschreibung statt.
Sie können ab ca. Ende Juli auf unserem Infoportal dialogorientiert nachsehen, ob sich Ihr Rangplatz verbessert hat und ggf. angebotene Studienplätze annehmen.
Wenn alle Studienplätze bis zum Ende der Einschreibung vergeben werden konnten, kann kein weiteres Nachrückverfahren stattfinden. In diesen Fällen kann dann selbstverständlich auch kein Losverfahren durchgefüht werden.
Losverfahren

Sie können sich für einen Studienplatz in zulassungsbeschränkten Fächern für das Losverfahren (= Clearingverfahren) bewerben. Im Losverfahren werden
Studienplätze verlost, die im Vergabeverfahren von hochschulstart frei geblieben sind. In der Regel sind
dies null bis wenige Studienplätze. Wenn alle Plätze in der Entscheidungsphase vergeben werden konnten, kann
kein Losverfahren durchgeführt werden.
Parkstudium
Haben Sie keine Zulassung für ein zulassungsbeschränktes Fach erhalten und Sie möchten statt dessen ein anderes Fach studieren, so wird Ihnen diese Zeit des Parkstudiums nicht als Wartezeit für Ihren eigentlichen Fachwunsch angerechnet.

