Studieren ohne Abitur
Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte
Die Ruhr-Universität fördert die Aufnahme eines Hochschulstudiums auch ohne die formale Voraussetzung der Allgemeinen Hochschulreife. Entscheidend ist die Motivation und das Engagement, das Sie für Ihr Studienfach mitbringen. Auch ohne Abitur können Sie in und neben Ihrem Beruf das nötige Wissen für ein erfolgreiches Studium erworben haben.
Allerdings müssen Sie uns dieses fachliche und methodische Wissen nachweisen, da die Dozenten in ihren Lehrveranstaltungen von Vorkenntnissen auf Abitur-Niveau ausgehen.
Daneben gibt es einige rechtliche Rahmenbedingungen zu den Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Zugangsprüfung und an den formalen Ablauf der Prüfung.
Bitte beachten Sie die frühen Anmeldetermine für den Hochschulzugang ohne Abitur. Die Fristen liegen weit vor den Bewerbungsfristen für BewerberInnen mit Abitur.
Studienberatung
Bevor Sie sich für ein Studium ohne Abitur entscheiden sollten Sie einige Überlegungen anstellen und Fragen klären, damit Sie Ihr Studium erfolgreich absolvieren können.
Wir haben dazu auf der folgenden Seite ein paar Anregungen zusammengestellt und Beratungsmöglichkeiten aufgeführt.
Überlegungen und Beratung zum Studium ohne Abitur
Möglichkeiten des Hochschulzugangs ohne Abitur
Die Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) Vom 8. März 2010 unterscheidet zwischen 3 Gruppen von beruflich qualifizierten Studienbewerberinnen und –bewerbern:
- Meisterinnen und Meistern sowie Bewerberinnen und Bewerber mit beruflicher Aufstiegsqualifizierung
Diese Gruppe hat einen unmittelbaren, prüfungsfreien Hochschulzugang (Fachhochschulen und Universitäten) zu allen Studiengängen. - Beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und anschließender mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit im gleichen oder einem dem gewünschten Studium fachlich entsprechenden (fachaffinen) Beruf
Diese Gruppe hat einen unmittelbaren, prüfungsfreien Hochschulzugang (Fachhochschulen und Universitäten) für fachlich entsprechende Studiengänge. - Beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und anschließender mindesten dreijähriger beruflicher Tätigkeit auch in einem dem gewünschten Studium fachlich nicht entsprechenden Beruf
Diese Gruppe kann über eine Zugangsprüfung oder - bei zulassungsfreien Studiengängen - auch über ein Probestudium den Hochschulzugang erlangen. Die Studiengänge müssen dabei fachlich nicht an die Berufsausbildung oder ausgeübte Berufstätigkeit anknüpfen.
Gruppe 1 - Meister & Aufstiegsqualifizierte
Diese Gruppe hat einen unmittelbaren, prüfungsfreien Hochschulzugang (Fachhochschulen und Universitäten) zu allen Studiengängen. Meister weisen ihre Qualifikation durch ihren Meisterbrief nach. Bei Aufstiegsfortbildungen handelt es sich in der Regel um eine staatliche oder um eine entsprechende IHK-Prüfung ("Staatlich geprüfte/r ..."). Die entsprechenden Nachweise werden von unserer Zulassungsstelle überprüft.
Gruppe 2 - Beruflich Qualifizierte mit 3 Jahren Berufserfahrung, die einen dem Beruf entsprechenden Studiengang studieren wollen
Beruflich Qualifizierte mit mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit im Ausbildungsberuf oder in einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf haben einen prüfungsfreien Zugang zu den Studiengängen, die dem Ausbildungsberuf fachlich entsprechen (fach-affine Berufsausbildung).
Ob Ihre Berufsausbildung zu Ihrem gewünschten Studiengang fach-affin ist, entscheidet die Fakultät, an der Sie studieren möchten.
Gruppen 1 und 2: Auswahlregeln für Vergabe der Studienplätze
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen/-fächern erfolgt die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber aus den Gruppen 1 und 2 im Rahmen einer Vorabquote (3,0% der Studienplätze).
Liegen mehr Bewerbungen vor als Studienplätze innerhalb der Quote vorhanden sind, findet ein Auswahlverfahren statt, in dem auf Grund der Bewerbungsunterlagen und eines Auswahlgesprächs eine Rangfolge ermittelt wird. Bei gleichen Ergebnissen entscheidet das Los.
Für das Auswahlverfahren werden entsprechende Kommissionen gebildet.
Bewerberinnen und Bewerber aus der Gruppe 3 werden nicht innerhalb der Vorabquote zugelassen, sondern nehmen mit der Durchschnittsnote der Zugangsprüfung am Auswahlverfahren teil.
Gruppe 3 - Beruflich Qualifizierte mit 2jähriger Berufsausbildung und anschließender mindestens 3jähriger beruflicher Tätigkeit in einem der Ausbildung fachlich nicht entsprechenden Beruf
Diese Gruppe kann die Zugangsprüfung ablegen.
Zur Zugangsprüfung wird zugelassen, wer
- Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung und
- eine danach erfolgende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit auch in einem der Ausbildung fachlich nicht entsprechenden Beruf; für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes sind zwei Jahre ausreichend.
Der beruflichen Tätigkeit gleichgestellt ist die hauptverantwortlIche und selbstständige Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes Im Sinne des § 25 Absatz 5 Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder die Pflege eines Angehörigen im Sinne des § 16 Absatz 5 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz.
Eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung oder Übernahme der in Satz 2 genannten Aufgaben ist als berufliche Tätigkeit mit dem entsprechenden Anteil anzurechnen.
Die selbständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person ist anderen Berufstätigkeiten gleichgestellt.
Gruppe 3: Nachweise für die Berufsausbildung
Eine abgeschlossene Berufsausbildung wird nachgewiesen durch
- das Zeugnis der Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Bundesrepublik Deutschland anerkannten oder als gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf,
- das Zeugnis der Abschlussprüfung einer entsprechenden Ausbildung in einem öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnis, oder
- das Zeugnis der staatlichen Abschlussprüfung einer schulischen Berufsausbildung, die durch Landesrecht geregelt ist, oder
- das Zeugnis der staatlichen Abschlussprüfung einer Ausbildung nach den Berufsgesetzen für die nichtärztlichen Heilberufe.
Gruppe 3: Zugangsprüfung
Durch die Zugangsprüfung wird festgestellt, ob die sich bewerbende Person die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium des angestrebten Studiengangs an einer Hochschule besitzt. Es kann studiengangsbezogenes
Wissen geprüft werden, jedoch keine Inhalte, die erst im Studium
vermittelt werden.
Der Prüfungsausschuss entscheidet über den Erfolg der Prüfung. Die Zugangsprüfung besteht in der Regel aus der Kombination
einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung; Ausnahmen
sind möglich. Über die Form der Prüfung wird der Bewerber bzw.
die Bewerberin im Beratungsgespräch informiert.
Eine schriftliche Prüfung dauert 4 Zeitstunden.
Eine mündliche Prüfung dauert 1 Zeitstunde.
Bei einer Kombination von mündlicher und schriftlicher
Prüfung dauert die schriftliche Prüfung 2 Zeitstunden und die
mündliche Prüfung 30 Minuten.
Die in der Zugangsprüfung erbrachten Prüfungsleistungen werden mit Noten bewertet. Die Durchschnittsnote ist auf eine Dezimalstelle zu errechnen.
Über die bestandene Prüfung stellt die Hochschule ein Zeugnis aus, das den Studiengang und die Durchschnittsnote enthält. Über eine nicht bestandene Prüfung wird ein Bescheid erteilt.
Die bestandene Zugangsprüfung berechtigt zur Aufnahme des Studiums im ersten Fachsemester des jeweiligen Studienganges an der prüfenden Hochschule (nicht an anderen Hochschulen!). Für einen Studiengang erforderliche Einschreibungsvoraussetzungen (z.B. ein Eignungstest, Numerus Clausus) bleiben vom Bestehen der Zugangsprüfung unberührt.
Ein Anspruch auf einen Studienplatz wird mit der bestandenen Zugangsprüfung nicht erworben. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine separate Bewerbung um einen Studienplatz (je nach Studienfach) entweder über die Stiftung für Hochschulzulassung (ehem. ZVS) oder bei der RUB erforderlich (mehr siehe weiter unten).
Gruppe 3: Probestudium in Nicht-NC-Fächern
In Studiengängen, die nicht zulassungsbeschränkt sind, müssen die Bewerberinnen und Bewerber an der Ruhr-Universität keine Zugangsprüfung ablegen, sondern ein Probestudium aufnehmen.
Das erfolgreiche Probestudium berechtigt studiengangbezogen zur Fortsetzung des Studiums im jeweiligen Studiengang, erworbene Credit-Points werden anerkannt.
Das Probestudium dauert vier Semester. Das Probestudium
ist erfolgreich absolviert, wenn mindestens 20 CP pro Semester erzielt
bzw. zwei Drittel der nach Studienverlaufsplan abzulegenden
Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden. In besonders begründeten
Fällen (bspw. Behinderung, Kindererziehung) kann der
Prüfungsausschuss auf Antrag eine Verlängerung des Probestudiums
um längstens zwei Semester beschließen.
Gruppe 3: Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Viele Studiengänge sind durch einen örtlichen Numerus Clausus (NC) zulassungsbeschränkt, weil es mehr Bewerberinnen und Bewerber als Studienplätze gibt.
Beruflich Qualifizierte der Gruppe 3 müssen bei NC-Studiengängen grundsätzlich eine Zugangprüfung ablegen. Ein Probestudium ist nicht möglich. Die in der Zugangsprüfung erbrachten Leistungen werden mit Noten bewertet und es wird eine Durchschnittsnote ermittelt, mit der die Bewerberin / der Bewerber am Zulassungsverfahren teilnimmt. Mit der Note aus der Zugangsprüfung bewerben Sie sich dann wie Abiturienten um einen Studienplatz an der Ruhr-Universität und nehmen mit dieser Note am Auswahlverfahren teil: Es gelten hier dieselben erforderlichen Durchschnittsnoten und Wartezeiten wie für Abiturienten, um eine Zulassung zum Studium zu bekommen.
Wenn Sie die Zugangsprüfung bestanden haben: Bewerbung um einen Studienplatz
Bewerbung für einen Studienplatz in Medizin
Für Bewerberinnen und Bewerber in medizinischen Studiengängen gelten die gleichen Regelungen zur „Eingruppierung“ wie oben genannt:
Da Medizin bundesweit zulassungsbeschränkt ist, erfolgt die Studienplatzvergabe durch die Stiftung für Hochschulzulassung über hochschulstart.de
Bewerberinnen und Bewerber der Gruppe 1 (Meisterinnen und Meister) und der Gruppe 2 (fachaffine Berufsausbildung ) können sich dort direkt bewerben. Die Bewerbung würde von hochschulstart.de mit der Bewerbung eines Abiturienten mit dem Notendurchschnitt von 4,0 gleichgesetzt. Dies hätte in aller Regel eine mehrjährige Wartezeit zur Folge.
Bewerberinnen und Bewerber der Gruppe 1 (Meisterinnen und Meister) und der Gruppe 2 (fachaffine Berufsausbildung ) können optional die Zugangsprüfung absolvieren, um ihre Zulassungschancen bei hochschulstart.de zu verbessern.
Bewerberinnen der Gruppe 3 (Berufsausbildung in einem nicht-fachaffinen Beruf) müssen die Zugangsprüfung absolvieren. Bewerberinnen und Bewerber dieser Gruppe bewerben sich mit dem Ergebnis der Zugangsprüfung bei hochschulstart.de für einen Studienplatz.
In der Vergangenheit waren für die Zulassung zum Medizinstudium immer ein sehr gutes Abitur bzw. eine mehrjährige Wartezeit erforderlich. D.h. das Ergebnis Ihrer Zugangsprüfung muss mindestens so "gut" sein wie die Abitur-Durchschnittsnote von "normalen" Abiturienten, damit Sie eine Chance auf einen Studienplatz haben.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Zugangsprüfung endet für das Wintersemester am 1. April, für das Sommersemester am 1. Oktober.
- Die Informationen zur Bewerbung und zur Anmeldung für die Prüfung finden Sie auf der Seite der Zulassungsstelle.
Beratung und Vorbereitung auf die Prüfung
Alle Bewerberinnen und Bewerbern werden von der Hochschule zu einem Beratungsgespräch eingeladen, in denen das erforderliche fachliche und methodische Vorwissen ermittelt und ggf. Möglichkeiten des Ausgleichs im Sinne einer Studienerfolgsprognose thematisiert werden.
Wenn Sie sich zur Zugangsprüfung anmelden, bekommen Sie eine Einladung zu einem Beratungsgespräch oder zu einer Informationsveranstaltung. Sie können sich auch vorab an die Studienfachberatung Ihres Faches / Ihrer Fächer wenden. Lassen Sie sich dort genau über die Inhalte, dem Umfang und den organisatorischen Ablauf der Zugangsprüfung beraten. Die Kontaktdaten finden Sie in den Studieninformationen zu Ihren Fächern.
In der Regel werden in der Zugangsprüfung die für ein erfolgreiches Studium erforderlichen Vorkenntnisse für Ihr Fach (z.B. Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften, Englisch...) auf dem Niveau des Abiturs in einer Klausur überprüft.
Mehr Wege zur Hochschulreife
- Sie können in Nordrhein-Westfalen die Allgemeine
Hochschulreife oder die Fachhochschulreife an Abendgymnasien
und Weiterbildungs-Kollegs erwerben. Informationen dazu beim
Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes
Nordrhein-Westfalen unter "Das Weiterbildungskolleg".
Ministerium: Weiterbildungskolleg - Weiterbildungskollegs gibt es in vielen größeren
Städten. Adressen erhalten Sie z.B. bei der Berufsberatung
der Agentur für Arbeit.
Zum Erwerb von Allgemeiner und Fachhochschulreife beraten auch die Team Akademische Berufes oder die Berufsberatung bei der Agentur für Arbeit. - Informationen zur "Externenprüfungen zum Erwerb von Schulabschlüssen" erhalten Sie z.B. bei der Bezirksregierung Arnsberg.
- Auch mit einem abgeschlossenen Fachhochschulstudium (Diplom, Bachelor, Master) haben Sie die allgemeine Hochschulreife. Allerdings wäre dann ein anschließendes Universitätsstudium in der Regel ein Zweitstudium. Lesen Sie in diesem Fall dazu unsere Informationen zum Zweitstudium.
- Wenn Sie kein Abitur haben, Sie können auch als Gasthörer an der Universität Veranstaltungen besuchen, jedoch keine Prüfungen ablegen.

