Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

An der RUB kann man zunächst einmal nur mit der Allgemeine Hochschulreife (auch Voll-Abitur genannt) studieren, nicht mit der Fachhochschulreife (auch Fach-Abitur genannt).
Auf den Schulzeugnissen deutscher Schulen steht in der Regel auch die Studienberechtigung ("...dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Universität / einer Fachhochschule / zum Studium bestimmter Studienfächer an Universitäten/Fachhochschulen...").
Im Zweifelsfalle fragen Sie bitte immer vor der Bewerbung die Zulassungsstelle der Ruhr-Uni - damit es bei der persönlichen Einschreibung nicht zu bösen Überraschungen kommt.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Vorbemerkung: Die hier im Folgenden genannten Regelungen gelten für Hochschulen in NRW bzw. für die Ruhr-Uni. Die Regelungen in anderen Bundesländern und an anderen Hochschulen können anders lauten - insbesondere was das Studium an einer Universität mit Fachhochschulreife angeht!
1. Ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium - auch ein Bachelor-Abschluss(!) - an einer staatlichen deutschen Fachhochschule ist immer auch die Allgemeine Hochschulreife und berechtigt damit zum Studium aller Fächer an einer deutschen Universität.
Bei Bachelor-Abschlüssen von privaten Fachhochschulen und Berufsakademien bitte immer die Zulassungsstelle fragen, da in diesen Fällen nicht alle Abschlüsse (auch wenn sie "Bachelor" heißen) als Allgemeine Hochschulreife anerkannt sind. Dies ist wichtig für Bewerber, die mit ihren Schulzeugnissen "nur" die Fachhochschulreife erlangt haben.
Das gilt auch für internationale BewerberInnen! Ausländische Studierende, egal aus welchem Land, haben mit einem anerkannten deutschen FH-Bachelor die Allgemeine Hochschulreife und können daher bei uns alle Studienfächer studieren.
BewerberInnen mit einem deutschen FH-Bachelor, die sich für einen Uni-Bachelor bewerben, sind Zweitstudienbewerber, siehe dazu
Mehr zum Zweitstudium
Für Zweitstudienbewerber stehen nur wenige Studienplätze zur Verfügung.
Bachelor-Absolventen einer Fachhochschule, die bei uns einen konsekutiven Master studieren wollen, sind keine Zweitstudienbewerber.
2. Ausländer / Internationale Bewerber
a) Bildungsinländer sind ausländische Staatsbürger mit deutschem Abitur. Bildungsinländer sind auch Bewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die ein deutsches Abitur an einer deutschen Auslandsschule erworben haben.
Die Zulassungsregeln sind absolut identisch mit deutschen Bewerbern. Bei deutschen Auslandsschulen ist dabei gleichgültig, ob es sich um EU- oder Non-EU-Bürger handelt.
b) EU-Ausländer sind den deutschen Bewerbern gleichgestellt. Das bedeutet: EU-Ausländer bewerben sich wie Deutsche und es gelten die gleichen Zulassungsregeln, also auch die gleichen NC´s, wie bei deutschen Bewerbern.
Allgemein kann man sagen: Wenn die Schulzeugnisse bzw. Hochschulzugangsprüfungen aus dem Heimatland im Heimtatland zum Studium an einer Universität (nicht Fachhochschule oder vergleichbare Bildungseinrichtungen!) berechtigen, dann gilt diese Berechtigung auch für das Studium an einer deutschen Universität.
Da aber auch in den EU-Staaten die Bildungssysteme unterschiedlich sind, ist eine Überprüfung der Hochschulzugangsberechtigung von EU-Bürgern durch unser International Office immer erforderlich. Die BewerberInnen werden bei der online-Bewerbung darauf hingewiesen und müssen ihre Zeugniskopien bis zum 15.07. bzw. 15.01. an das International Office schicken. Ggf. ermittelt das International Office die "Abi"-Durchschnittsnoten nach dem deutschen Schulnotensystem.
c) Non-EU-Bürger mit Non-EU-Schul- und Hochschulzeugnissen:
Bewerbung immer über das International Office mit Zeugniskopien und Nachweis der Deutschkenntnisse. Das International Office verfügt über eine Datenbank mit der Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen:
http://www.anabin.de/
Bewerber aus vielen Ländern haben erst dann eine Studienberechtigung an einer deutschen Universität, wenn sie in ihrem Heimatland einige Semester studiert haben. Oft ist die Studienberechtigung auf bestimmte Studienfächer limitiert (z.B. nur ingenieurwissenschaftliche Fächer). Dies wird oft zu einem Problem, wenn internationale Studierende während ihres Studiums in Deutschland ihr Studienfach wechseln wollen. Daher gilt auch bei einem Fachwechsel: Immer das International Office konsultieren.
Für alle internationalen Bewerber gilt:
Außerdem sind Deutschkenntniss auf dem Niveau TestDaF 4 x 4 nachzuweisen.
Mehr zur Bewerbung für Internationale Studierende
3. Studieren ohne Abitur
Dies ist uneingeschränkt für alle Meisterinnen und Meister möglich. Diese Personengruppe kann alle Fächer einer Universität ohne Zugangs- oder sonstiger Prüfung studieren.
Bewerber mit zweijähriger Berufsausbildung und anschließender mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit im gleichen oder einem fachlich entsprechenden Beruf können das fachlich entsprechende Studienfach auch ohne Zugangsprüfung studieren. Über diese Fachaffinität entscheiden die jeweiligen Fakultäten der RUB.
Für alle anderen BewerberInnen ohne Abitur (also auch für BewerberInnen mit Fachhochschulreife) sind in der Regel eine Berufsausbildung und 3 Jahre Berufserfahrung und die bestandene Zugangsprüfung erforderlich. Diese beiden Gruppen bewerben sich mit ihrer Zugangsprüfung bei unserer Zulassungsstelle und müssen ggf. den NC schaffen.
Details in
Mehr zum Studium ohne Abitur

